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habe ein gebrauchtes Fahrrad ersteigert. Habe es 5 Minuten getestet, war gerade beim Gänge wechseln... aufeinmal gabs eine "automatische Vollbremsung", die Gangschaltung hat sich im Hinterrad verfangen, ich bin auf die Straße geflogen. Jetzt ist die Gangschaltung kaputt, der Verkäufer meldet sich nicht mehr, die Wunden und der Frust sind aber immer noch da.
Ist warscheinlich nicht viel zu machen.
Da du das Fahrrad gebraucht ersteigert hast, hast du keine Garantie und du hast es nicht kaputt bekommen sondern selber kaputt gemacht.
ein gewerblicher Händler muss min. 1 Jahr Garantie geben - auch bei "gebraucht"
Wenn der sich per Mail nicht meldet - anrufen
Wenn keine Telefonnummer - dann Anschreiben (Post)
Wenn ein privater Verkäufer - damit abfinden was draus lernen und nächstes Mal ins Fachgeschäft.
exakt, wahrscheinlich hast du die Kette zum "schräglaufen" gezwungen,
sodass vorne die Kette ganz links oder rechts lag und hinten genau entgegen gesetzt.
So wird sich diese umweigerlich um die Ritzel gefriemelt.
Mal abgesehen von Deinem Fall hier ist Ebay doch einfach nur noch zum Kotzen, jeder macht dort jeden an und droht mit Anwalt oder sonst was....
Nun ja...gar nicht zu antworten ist aber auch unhöflich, wobei du die Umstände nicht kennst. Möglicherweise einfach nur im Urlaub o.ä., wobei es natürlich schon merkwürdig anmutet.
Solltest du tatsächlich keine Antwort bekommen, kannst du auf jeden Fall dafür Bewertungspunkte abziehen, falls nicht schon bewertet.
Was das Rad betrifft, hast du eher schlechte Karten. Jeder Privatverkäufer schreibt mittlerweile einen Garantieausschluss unter seine Auktion. Ich würde über Ebay privat eher nichts ersteigern...nur wenn noch nicht lang gebraucht und mit Rechnung etc.
Lerne etwas daraus. Die Gangschaltung zu reparieren sollte auch nicht die Welt kosten!
mit dem Schräglaufen hatte ich bei anderen Bikes keine Probleme. Und ich weiss nichtmal ob das so war. Kann mich nur erinnern dass ich ganz normal geschaltet habe.
@ Fredburger
dein provokativer Kommentar ist überhaupt nicht hilfreich, hat hier nix zu suchen und sollte als Spammen angesehen werden. Schande für dich erst recht da du länger dabei bist. Meld dich bitte ab von hier.
Mit dem Finger auf andere zeigen aber selber nix hinbekommen, das kannst du wohl am besten
Da kannst Du nichts machen. Der Verkäufer kann ja auch nicht vorraus ahnen, wann ein Teil kaputt geht.
Es seie denn Du könntest nachweisen, das vorher etwas kaputt war und der Verkäufer, dir einen defekten Artikel verkauft hat, ohne auf diesen Defekt hinzuweisen.
Dann würde auch kein Privatverkauf Ihn schützen, aber das dürfte in diesem Falle echt schwierig sein.
Soll ich oder soll ich nicht? Na noch ein Versuch.
In Deutschland hat man keine Garantie, wenn diese nicht extra vereinbart wurde. Man hat laut Gestzt nur einen Gewährleistungsanspruch, das ist etwas ganz anderes. Bitte benutzt doch die richtigen Wörter.
Garantie braucht niemand ausschließen, das ist nämlich eine freiwillige Sache. Auch ein gewerblicher Händler muss keine 1-Jahres-Garantie auf gebrauchte Artikel geben.
Hier wird, wie so oft, Garantie mit Gewährleistung verwechselt.
Hat der Verkäufer in seiner Beschreibung diese ausgeschlossen?
Ganz einfach:
Wie viel Geld hast du da reingesteckt ?
Bist du Rechtsschutzversichert und deckt deine Versicherung Käufe übers Web ?
Falls nein: lohnt sich ansonsten das Risiko den zu verklagen und hast du Geld dafür ?
Wie weit wohnst du vom Käufer entfernt ? Evtl. einfach mal vorbei fahren (und das Problem schildern, nicht zum Zusammenschlagen ).
Ebay wird dir nicht helfen, die reagieren schon bei offensichtlichen Betrügen zwischen privat nicht, sowas geht denen erst recht am Arsch vorbei. Ich tippe mal du hast auch nicht per paypal bezahlt ?
Die Polizei wird dir bei sowas auch nicht helfen können.
Wenns nicht zu viel Geld war und der nach 2 Wochen noch nicht reagiert: negative Bewertung geben, das Rachegefühl tröstet ggf..
PS: ne Gewährleistung auszuschließen schützt den Verkäufer nicht wenn die Ware schon defekt verkauft wird, egal ob Gebrauchtware oder nicht. Der kann sich bestenfalls auf nen Transportschaden berufen.