Probleme GTX1080

Sytox666

Cadet 1st Year
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Jan. 2013
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12
Hallo zusammen,

erstmal vorweg ich weiß es gibt schon 100 beiträge dazu aber bitte bis zum schluss lesen :D

Ich habe vorgestern meine MSI GTX1080 von einer großen firma die mit M anfängt erhalten, angeschlossen soweit alles gut und funktioniert.. nun das erste mal n Spiel gestartet und schon kams mir entgegen, Spulenfiepen vom feinsten, egal in welcher einstellung sobald die Grafikkarte auf "last" geht erzeugt sie diese nervtötenden geräusche. Hab dann gelesen das es des öfteren auch Netzteilabhängig sein kann und hab die karte dann heute mal bei nem kollegen angesteckt, selbes phänomen.. Ab 60 FPS fängts an mit den geräuschen ..

Somit wollte ich von meinem "Service Level Gold" gebrauch machen und hab direkt mal beim händler angerufen, der äusserst unfreundliche Herr am telefon meinte das sei völlig normal und da habe ich keinen anspruch auf Garantie bzw austausch, ich sollte mich mit MSI in verbindung setzen und die sollten das übernehmen. Der Herr von MSI verwies mich wiederrum auf den Händler und sagte das sie dafür zuständig sind. Irgendwie komm ich mir leicht verarscht vor, zudem ich extra noch den aufpreis für das "Service Level Gold" bezahlt hab.

Wie würdet ihr da vorgehen ? Danke schonmal vorweg für die Antworten :)


Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi, Kaufvertrag widerrufen.
 
Genau genommen haben die Recht. In die Garantie dürfen die Reinschreiben, was sie wollen und Spulenfiepen ist kein Defekt.
Aber, da du ja online gekauft hast, hast du immer noch dein 14 tägiges Rückgaberecht.
 
Bekomm ich da sicher den vollen Preis erstattet ? Ich mein ich hab sie ja schliesslich verbaut und somit "benutzt". Hab keine lust mich mit der Firma nochmal rumzustreiten :) Sorry aber hatte so nen fall vorher noch nie.
 
Mindfactory ist bekannt für seine Preise, nicht für seine Dienstleistungen und Service.
Dass Spulenfiepen kein Umtauschgrund ist, dürfte bekannt sein.
Ein Service Level Gold ändert daran nichts.

Eigentlich sollte jedoch per Fernabsatzgesetz eine Rücksendung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen möglich sein.
 
Solange du keine Schäden an der Karte hinterlässt bekommst du das volle Geld wieder. Das ist leider/zum Glück bei Onlinekäufen so bis auf wenige Ausnahmen wie z.B. geöffnete Videospiele.
 
Alternativ einfach Kopfhörer bei Multiplayer Games anziehen steigert dabei auch noch die KD und bei Singelpayer die Anlage aufdrehen, mit Sound sind die Games wirklich viel besser und man muss nicht seiner Grafikarte oder was auch immer beim Fiepen zuhören verstehe das einfach nicht.
 
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
https://www.mindfactory.de/info_center.php/icID/48

@Zock
wasn das für nen Argument. Bei leisen Szenen helfen weder laute Boxen, noch Kopfhörer und nicht jeder hat Lust immer mit geschlossenen Kopfhörern vorm Rechner zu sitzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn das Spulenfiepen zu stark ist, dann ist das meiner Ansicht nach durchaus ein Gewährleistungsgrund.
 
Wiegesagt, ist selbst bei geschlossenem gehäuse ab ca 55-60 FPS deutlich zu hören und ich kann mir nicht vorstellen das das netzteil von meinem Bekannten UND meins das erzeugt.. Dauernd mit Headset am pc zu sitzen ist für mich keine Option, wenn ich schon ne Karte für 730€ kauf dann will ich auch ohne Headset spielen können..
 
Manchmal kann es auch am Netzteil liegen das es zu Spulenfiepen kommt.
 
Dann aber doch nicht FPS abhängig sondern immer oder nicht ? Wie schon gesagt ich hab die karte sogar extra bei nem Kollegen verbaut um das auszuschliessen..
 
Sytox666 schrieb:
Dann aber doch nicht FPS abhängig sondern immer oder nicht ?

Das ist schon lastabhängig.
Meine 1080 (siehe Sig) fiept eher etwas, wenn sie im Idle ist und wird dann unter Last leise und bleibt dann auch leise, wenn sie mal richtig warm geworden ist.
Insofern stört es mich persönlich nicht.
Aber das ist natürlich bei jedem anders.
 
Idon schrieb:
Wenn das Spulenfiepen zu stark ist, dann ist das meiner Ansicht nach durchaus ein Gewährleistungsgrund.

Deine Ansicht ist aber nicht die Ansicht der Händler ;)

@TE: Mach Gebrauch von dem 14tägigem Rückgaberecht. Aber in der Regel ist Spulenfiepen kein Mangel an der Ware, sondern technisch bedingt. Mal mehr mal weniger. Bei meinem bisherigen Karten war ich zumindest davon verschont... Bzw. bekomme ich es absolut nicht mit xD.
 
Natürlich - viele Händler bescheißen Ihre Kunden absichtlich und völlig an Gesetzen und Rechtsprechung vorbei, einfach in dem Wissen, dass sich kaum jemand dagegen wehrt. Unter'm Strich lohnt sich das für die.

Alleine der Verweis darauf, dass hier nur Garantie zählen würde und ein Verweis an den Hersteller ist lächerlich.
 
Die einzige und wirklich sinnvolle Lösung ist den Kaufvertrag zu widerrufen - Falls Dich das Spulenfiepen wirkich mega stört.

Ich muss dazu noch sagen, dass ich Spulenfiepen bei meiner alten Strix 1080 hatte und jetzt auch bei meiner MSI 1080Ti Gaming X.

Besonders in hohen Frame-Raten tritt das Phänomen auf. Aber auch unter anderweitiger Last kann es zu Spulenfiepen kommen.
Um Spulenfiepen zu verhindern wird FPS limitieren vorgeschlagen - was für mich unsinnig ist, da man ja solche Grafikkarten für hohe FPS kauft.

Schädlich ist das Spulenfiepen nicht.

Falls Du die Karte nicht zurückschicken möchtest, gibt es noch eine Lösung, die Geräusche zu verringern.
Du kannst dein Gehäuse dämmen ;)
 
@Idon
Spulenfiepen ist kein Sachmangel und damit kein Gewährleistungsfall. (Genau wie zu laute Lüfter)

Nach § 434 BGB:
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Und da sich die Grafikkarte auch mit Spulenfiepen für ihre Aufgabe eignet (dem berechnen und ausgeben von Bildern) ist punkt 1 erfüllt. Und da Spulenfiepen (leider) üblich ist und daher erwartet werden kann, ist sogar Punkt 2 erfüllt.

und ohne Sachmangel keine Gewährleistung. Rein rechtlich kann der Händler also in dem Fall die Gewährleistung verweigern. Ist natürlich kein guter Kundenservice aber Gesetzte wurden hier nicht umgangen. Du kannst natürlich auch in den Kaufvertrag explizit reinschreiben, dass Spulenfiepen ein Sachmangel ist, aber ob den Mindfactory so unterschreibt ist ein andere Geschichte.

Vollkommen unabhängig davon ist das Widerrufsrecht im Fernabsatzgesetz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dem stimme ich nicht zu.

Zur Beschaffenheit gehört unter anderem eine erwartbare und übliche Güte. Jetzt ist Spulenfiepen bei Grafikkarten nicht unbekannt, aber sicherlich nicht der Standard. Ich kann die Argumentation nachvollziehen, wenn das Fiepen nur teilweise und leise auftritt. Dann würde ich u. U. auch keinen Sachmangel erkennen.
Wenn das Spulenfiepen aber sehr laut ist und oft auftritt, auch z. B. bei den üblichen 60FPS, dann ist das sicher nicht mehr das, was man als Käufer erwarten konnte und durfte.

Dein erstes Argument, dass es nur auf das Berechnen und Ausgeben von Bildern ankäme, ist falsch. Ich weiß nicht, wie du auf die Idee kommst, so eine Ansicht sei sinnvoll zu vertreten. § 434 Abs. 1 BGB bezieht sich auf vertraglich gesonderte Vereinbarungen, z. B., dass die Grafikkarte auch bei 800°C auf der Mondoberfläche funktioniert. § 434 Abs. 2 BGB bezieht sich - und das sind im Verbraucherrecht die meisten Fälle - auf die Verträge, in denen keine (gesonderten) Vereinbarungen getroffen wurden.

In beiden Absätzen sind aber natürlich auch weitere Beschaffenheitsmerkmale integriert, bei Grafikkarten also üblicherweise Lüfter, Leistungsaufnahme, Design etc.

Du scheinst Laie zu sein und wir sind hier nicht im Wirtschaftsforum, in dem ich mich normalerweise mit meiner juristische Expertise einbringe. Ich belasse es entsprechend vorerst hierbei. Grundsätzlich sei hier aber zu empfehlen, dass man sich - auch als Laie! - sinnvoll über seine Rechte informiert und diese auch durchsetzt. Dann wird man einfach weniger oft beschissen.


Zuletzt ein kleiner Hinweis: Das Fernabsatzgesetz gibt es seit Ende 2001 nicht mehr. Der Widerruf befindet sich jetzt schlicht im BGB. :)
 
Warum Diskutieren? @TE Wiederrufe den Vertrag wie oben ausgibig besprochen und fertig. du bekommst deine Kohle ohne Abzüge wieder, ledeglich den Versand musst du bezahlen das sind dann halt 7€! Schon bist du den Arger los!

Aber zum Thema Spuenfiepen/rasseln what ever, ich habe mir vor einigen Tagen günstig eine R 480 8gb von Asus gekauft die auch unter Spulenfiepen gelitten hat. Habe auch gedacht davon wird man ja krank das hält kein Mensch aus!

Dann habe ich 30 min Furmark und CPU-Burner laufen lassen und richtig hitze erzeugt ich meine es wären um die 88/89C° für ca. 20min. gewesen.(HWINFO)

Danach abkühlen lassen, Pc gestartet gespielt und nun ist die Karte frei von Spulenfiepen KEIN WITZ.
 
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