Soweit ich weiß, tritt der Käuferschutz ein, wenn z.B. die Ware unterwegs verloren geht oder der Händler dir die Ware nicht zusendet, weil angeblich was passiert ist, er dir aber die Kohle nicht zurückerstatten will.
Sobald du die Ware in den Händen hast, sind die beiderseitigen Willenserklärungen getätigt, wie an der Kasse im Supermarkt. Ware <--> Geld.
PayPal hat dann damit nichts mehr zu tun...außer du und der Händler wickeln den Kauf wieder ab.
Wenn du zuhause bermerkst, das die Hose, die du im Geschäft gekauft hast, einen gravierenden Fehler hat...aber du mit EC-Karte gezahlt hast, gehste ja erst in den Laden und nicht zur Bank, um die Abbuchung zu stornieren.
Hast du Gewährleistungsansprüche gegen den Händler und dieser stellt sich quer (obwohl die Beweislast noch bei ihm liegt), ist dein Ansprechpartner eine Verbraucherzentrale oder besser noch ein Anwalt, der auf dem Fachgebiet tätig ist.
Nachtrag: Versandkosten kann dir der Händler eh aufbürden. Gab dort vor weit über einem Jahr eine Änderung durch die EU. Kostenfreie Rücksendescheine sind reine Gefälligkeit der Händler.