Axxid schrieb:
Ich verstehe den Aufschrei auch nicht. Mini/Micro Kameras gibt es schon seit Jahrzehnten, auch kommerziell. Gibt es die Pearl Kataloge noch?
Die musste man damals halt noch selber ins Internet stellen, aber das macht den Kohl auch nicht fett…
Datenschutz kann IMHO nur regulieren, was man mit den Videos anstellen darf.
Die Kamera ist nicht das Problem - die Datenverarbeitung schon. Wenn dies automatisch von einer KI direkt verarbeitet wird, entsteht ein Datenschutzproblem, welches - je nach Einsatzgebiet - nach EU AI Act vom "bgerenztem Risiko", über "hoch-Risiko" bis zum "inakzeptablen Risiko" reicht.
Das ist auch nicht mit einer Dashcam aus dem Auto zu vergleichen, wo Daten im Loop alle 2-5 minuten überschrieben werden müssen und nur INTERN auf dem Gerät selbst oder einer Speicherkarte gespeichert werden, wenn ich auf einen Knopf drücke oder der Gerät einen Unfall registriert.
Bei der Brille werden ja Daten automatisch an einen Server gesendet, welcher dann KI unterstützt die Daten komplett auswertet und verarbeitet. Und genau hier kann es geschiehen, dass wir damit sehr schnell das Grundrecht einer andere Person einschränken. Denn alleine die Verarbeitung von biometrischen Daten ohne Zustimmung ist schon Hochrisiko und erst recht illegal, wenn die KI anfängt selbst entscheidungen daraus zu treffen wie z.B. social scoring, etc. Und da bin ich dankbar für die EU, dass sie KI mit solch einem Bollwerk an Regeln vorschreibt was alles darf und was nicht darf.
Und genau DAS macht den Kohl fett. Es ist ein riesen Unterschied ob ein Mensch entscheidet was online gestellt wird oder ob eine KI es tut, ohne dass der Mensch gar Kontrolle darüber hat. Und selbst wenn, ist die Verarbeitung ohne Zustimmung und ohne Transparenz so einfach nicht erlaubt. Und das ist auch gut so, weil wenn mein Gesicht da nicht als Beiwerk sondern als Bildnis veröffentlicht wird - egal ob öffentlicher Raum oder nicht - habe ich ein sehr gutes Mitspracherecht ob und wie das veröffentlicht UND auch verarbeitet werden darf. Das z.B. ist auch ein Grundrecht.
Es gibt hier natürlich auch gewisse "Ausnahmen" die es erlauben, dass sich die Regel etwas biegt. z.B. bei Personen mit öffentlichem Interesse. Zu Deutsch: Stars und Sternchen, Politiker, etc. Also Personen die aufgrund ihrer Tätigkeit oder Ruhms im Rampenlicht stehen. Hier gelten etwas lockere Regeln, aber dennoch gibt es auch dort Grenzen. Wir reden hier aber vorwiegend um den Gebrauch im "privatem" Umfeld, also zu Hause, im Büro, auf der Straße.