Receiver, Singnalsplitter für Sky

Das Gespräch fing sicher anders an...
Das war sarkastisch und ironisch zugleich gemeint...

mein Anwalt war sich damals ganz sicher, dass ich nichts zahlen muss, eben weil ich die AGB nie gesehen habe.
Bei SKY habe ich das auch nicht (wie soll das am Telefon auch gehen!?).
Toller Typ, es ist schei* egal ob du die AGB gelesen hast und unterschrieben wird ein Vertrag und nicht die AGB! Das einzige was der Vertragspartner machen muss, er muss dir die AGB zugänglich machen und dir ermöglichen den Inhalt zu lesen, ob du das machst oder nicht kann und will keiner überprüfen - muss man auch nicht - da mit dem Vertragsabschluss die AGB akzeptiert hast.

Es ist schon ausreichend dir die AGB schriftlich per Post zu zusenden, wie es sicherlich auch passiert ist samt der Karte. In bestimmten Fällen ist es sogar ausreichend dir die AGB im Internet zugänglich zu machen.

Naja, bleib bei deiner "nichts unterschrieben, Sky hat keine Rechte, ich darf schauen ich zahle auch" Einstellung. Ich bin weg...

ps.: Mehr als Offtopic.
 
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Ich hab den SKY Kram gerade mal rausgeholt:

Die AGB waren bei der Smartcard dabei. Allerdings steht nicht drauf, dass man die akzeptiert, wenn man die Karte aktiviert.

Ist aber auch echt egal. Laut AGB scheint das Abspielen auf mehreren TVs in einem haushalt nicht verboten!
 
timo82 schrieb:
Ist aber auch echt egal. Laut AGB scheint das Abspielen auf mehreren TVs in einem haushalt nicht verboten!

Richtig, es steht in der AGB "Programmempfang über einen einzelnen Digital-Receiver", aber es steht nichts vom einem einzigen Endgerät...
 
Seite 2 ganz unten dick markiert.
Nur EIN (= 1 = ein einziges = echt jetzt nur eins) TV ENDGERÄT darf mit EINEM Receiver der mit einer Smartcard bestückt ist betrieben werden.
 
Tja und wir wissen ja alle was in AGB´s steht ist Gesetz ...und absolut unfehlbar ...

wenn dem so wäre, da wir hier ja in nem Computerforum sind: müsstet ihr euer Windows 7 Orginal CD alle als sehr teure Retail Version kaufen ...
aber huch M$ hat ja damals die OEM Prozesse verloren und die AGB Passage ist ungültig ... nee ...:evillol:

ich hab doch nur ein TV Endgerät: ach huch das ist nen Multimatrix ... mit diversen Panels ... oje ...

Cardserver betreiben, meinen Key dritten zugäglich machen --> illegal

nicht zertifierten Receiver nutzen; intern streamen; mehrere Displays --> allenfalls nen AGB Verstoss ...
 
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gh0 schrieb:
Seite 2 ganz unten dick markiert.
Nur EIN (= 1 = ein einziges = echt jetzt nur eins) TV ENDGERÄT darf mit EINEM Receiver der mit einer Smartcard bestückt ist betrieben werden.

Ich lese da nur "Haushalt befindliches TV-Endgerät". Von "ein" steht da weit und breit nix. Liest du eigentlich was du selber schreibst oder machst es nur ala Guttenberg? :rolleyes:
 
Tronix, ich weiß nicht was du willst, das steht folgendes:

...die Smartcards nur zum Programmempfang über ein mit einem einzelnen Digital-Receiver kombiniertes, in demselben Haushalt befindliches TV-Endgerät nutzen


Egal ich bin raus aus dem Zeug hier.
 
Das heißt, dass der Fernseher im gleichen Haushalt stehen muss und nicht, dass es sich um ein (Anzahl) Gerät handelt.
 
Ich würds auch eher so lesen:

...die Smartcards nur zum Programmempfang über ein mit einem einzelnen Digital-Receiver kombiniertes, in demselben Haushalt befindliches TV-Endgerät nutzen

Ach wie ich dieses Paragraphendeutsch so liebe ^^
Aber ich häng mich auch mal raus, Popcorn is alle... :p
 
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Wenns so stünde:


...die Smartcards nur zum Programmempfang über ein, mit einem einzelnen Digital-Receiver kombiniertes, in demselben Haushalt, befindliches TV-Endgerät nutzen...

Wäre es okay.

Wenn du z.B. den Führerschein machst, dann ist es dir erlaubt, ein Kraftfahrzeug zu führen. Das heißt aber nicht, dass du nur 1 einziges KFZ fahren darfst.
 
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