Rechnung an Dritte weitergeben?

Garantie ist nicht übertragbar weil sie an die Sache gebunden ist. Das hat mit dem Käufer/Eigentümer nichts zu tun.

Wenn ich mir z.B. einen Fernseher kaufe und der hat 24 Monate Garantie, ich den aber nach 6 Monaten weiterverkaufe, hat der neue Eigentümer noch 18 Monate Garantie gegenüber dem Hersteller. Weil die Garantie kein Vertragsgegenstand zwischen Händler und Käufer ist, sondern eine freiwillige Leistung des Herstellers darstellt.

Ich kenne, außer Autowerken, keine Firma die Produkte für private Endkunden herstellt und die Garantie auf den Erstkäufer einschränkt.
 
Dr. Pepper schrieb:
Garantie ist nicht übertragbar weil sie an die Sache gebunden ist. Das hat mit dem Käufer/Eigentümer nichts zu tun.

öh, das ist unlogisch.

Gerade WEIL sie an die SACHE gebunden ist und nicht an den Erstkäufer, müsste sie übertragbar sein...

Und so kenne ich es im übrigen auch. Garantie ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber wenn ein Hersteller Garantieleistungen auf seine Produkte gibt, dann hat er sie auch einzuhalten, völlig egal wem das Produkt zum Zeitpunkt des Schadensfalls gehört.
 
Zuletzt bearbeitet:
ok, ich hätte das anders formulieren sollen... was ich meinte ist, dass sie nicht übertragber ist im Sinne von - von Eigentümer zu Eigentümer -. weil sie sowieso immer an der Sache selbst hängt.... Klar soweit? :-)
 
Vorwerk hat eingelenkt
Prominent ist das Beispiel von Vorwerk. Der Staubsauger- und Küchengerätehersteller verkauft seine Produkte im Direktvertrieb und schließt in seinen AGB die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen aus. Das hat in den letzten Wochen für zusätzliche Verwirrung gesorgt, als Vorwerk seine Kunden mit einem Nachfolgemodell für die Thermomix-Küchenmaschine überrumpelte.
Viele "alte" Thermomixe landeten deshalb auf den einschlägigen Verkaufsplattformen, oft beworben mit der noch monatelang währenden "Restgarantie" oder Gewährleistung, die es laut Vorwerk aber gar nicht geben soll. Die Fan-Gemeinde tobte und bevor die Sache aus dem Ruder lief, hat die Firma eingelenkt. Die Gebraucht-Käufer bekommen nun die gleichen Rechte wie die Direktkunden.
So gut endet die Sache nicht immer. Ärger gibt es beispielsweise mitunter bei Handys oder Tablets aus Vertragsverlängerungen. Wer ein gebrauchtes Gerät ersteht und dann beim fremden Mobilfunkanbieter reklamiert, kann nicht unbedingt auf ein Entgegenkommen hoffen. Wenn auch über die Herstellergarantie nichts läuft, bleibt nur noch eine Lösung: Man wendet sich an den privaten Verkäufer und bittet ihn, die Ansprüche gegenüber dem Händler geltend zu machen.

Die gesetzliche Gewährleistung selbst ist sogar nur zwischen Käufer und Verkäufer und wird nciht einfach übertragen - Eine freiwillige Garantie schon Zweimal nicht.
Alles darüber hinaus ist tatsächlich Kulanz des Verkäufers/Herstellers.

Was ich jedoch noch aus meiner Betriebswirtschaftsschule weis ist das sehr wohl Verpflichtungen wie ratenzahlungen unter Umständen mit übertragbar sind :daumen:
 
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