Rechnung von Cityweb

Wenn sich beide Seiten einig wären, dass ein Vertrag vorliegt, z.B. durch eine Kündigung, muss dieser nicht vorgelegt werden. Warum auch.


Ich persönlich werfe ja alles weg, was irgendwelche Komiker von mir wollen. Die liefern schon irgendwann Belege, schicken einen Mahnbescheid oder reichen Klage ein. Dann kann ich mich ja im Zweifel drum kümmern.
 
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Idon schrieb:
Naja, wenn man "ab jetzt" kündigt, dann könnte das darauf hindeuten, dass man annehmen würde, bis "jetzt" hätte ein Vertrag bestanden...
Deshalb kündigt man "hilfsweise und vorsorglich". Damit erkennt man das Vertragsverhältnis ausdrücklich nicht an, sichert sich aber trotzdem den frühestmöglichen Kündigungstermin, für den Fall, dass sich am Ende herausstellt, dass eben doch eines bestanden hat.
Idon schrieb:
Na und? Sollen sie halt. Dann sollen sie endlich die Vertragsgrundlagen liefern.
Ich wollte nur sicher stellen, dass jedem bewusst ist, dass wir hier möglicherweise nicht unter uns sind.
 
feido schrieb:
Deshalb kündigt man "hilfsweise und vorsorglich". Damit erkennt man das Vertragsverhältnis ausdrücklich nicht an,
Die Logik verstehe ich nicht. Wie kann man etwas kündigen, das man nicht anerkennt?
 
Dann lies nach, was hilfsweise bedeutet.
Ihr habt hier echt bisschen zu viel Angst. Wenn auf der Straße einer kommt und 200 € von euch will, dann kündigt ihr doch auch nicht hilfeweise? Ihr sagt dem, dass er abhauen soll, sonst Polizei. Viel mehr zieht Cityweb gerade auch nicht ab.
 
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feido schrieb:
Wir sollten übrigens grundsätzlich davon ausgehen, dass die Gegenseite hier mitliest und Einzelne evtl. auch identifizieren kann, wenn wir hier zu viele Details unserer jeweiligen Kommunikation mit Cityweb preisgeben.

Ja, und? Wir wissen doch alle, dass wir im Recht sind. Die entscheidende Frage ist: Wie schnell akzeptiert Cityweb das.
Ergänzung ()

Evil E-Lex schrieb:
Die Logik verstehe ich nicht. Wie kann man etwas kündigen, das man nicht anerkennt?
Das ist ein juristischer Terminus, um sicherzustellen, dass der Vertrag zumindest in Zukunft nicht mehr besteht - selbst wenn strittig ist, ob er in der Vergangenheit bestanden hat.

Es gibt ja auch viel gravierendere Sachen, bei denen man ggf. jahrelang über hunderttausende oder Millionen Euro streitet und wo der Ausgang nicht so eindeutig ist wie bei unserer Sache. So kann man sicherstellen, dass zumindest ab Beginn des Konflikts keine Kosten mehr anfallen.
 
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Ja, aber um das Beispiel von @uincom aufzugreifen: Dem Gauner sage ich auch nicht "oder hilfsweise besteht keine Verpflichtung zur Zahlung von EUR 200". Mir ist durchaus klar, was das heißt, aber hier? Wozu.
 
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Idon schrieb:
Ja, aber um das Beispiel von @uincom aufzugreifen: Dem Gauner sage ich auch nicht "oder hilfsweise besteht keine Verpflichtung zur Zahlung von EUR 200". Mir ist durchaus klar, was das heißt, aber hier? Wozu.
Okay, sehe ich ein, in unserem Fall wäre es nicht zwingend nötig gewesen. Wichtig ist das bei Streitigkeiten, die nicht eindeutig sind.
 
Idon schrieb:
Dem Gauner sage ich auch nicht "oder hilfsweise besteht keine Verpflichtung zur Zahlung von EUR 200". Mir ist durchaus klar, was das heißt, aber hier? Wozu.
So meinte ich das, auch wenn das nicht ganz rüberkam. "Hilfsweise" hat hier für mich die Konnotation, dass man sich seiner Sache nicht sicher ist. Ich bin allerdings juristischer Laie und kenne alle tatsächlichen und versteckten Bedeutungen der einzelnen Begrifflichkeiten nicht im Detail.
 
Meines Wissens ist das im Rechtsverkehr absolut üblich und wird eben nicht als Unsicherheit oder Eingeständnis ausgelegt. Ich würde nie einen angeblichen Vertrag bestreiten, ohne gleichzeitig hilfsweise die reguläre Kündigung auszusprechen, einfach um im Fall der Fälle dem schlechten Geld nicht noch gutes hinterherzuwerfen.
 
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@feido

Schon klar, allerdings entzieht sich hier generell meinem Verständnis, weshalb man überhaupt in Kontakt mit cityweb treten wöllte.

@Evil E-Lex

"Hilfsweise" ist eine Krücke, die vor Gericht mitunter die Kosten treiben kann, bei womöglich unklaren Verhältnissen. Paradebeispiel ist die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber, die vergleichsweise oft gerichtlich kassiert wird.
 
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Hallo,

schön das ihr alle euer Rechtsverständnis äussert.
Ab wenn interessiert das?

Es geht um Cityweb. Wenn ich das richtig verstanden habe,
haben die den Datenbestand gekauft, aber vergessen auch die Verträge mitzunehmen.

Wie wollen die den Ihre Forderungen begründen?
Ich denke das einige die Forderung beglichen haben, das reicht denen für ein warmes Essen.

Ich glaube nicht, dass die diese Forderungen einklagen, wenn sie keine Verträge vorweisen können.

Bity
 
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Bity schrieb:
Hallo,

schön das ihr alle euer Rechtsverständnis äussert.
Ab wenn interessiert das?

Es geht um Cityweb. Wenn ich das richtig verstanden habe,
haben die den Datenbestand gekauft, aber vergessen auch die Verträge mitzunehmen.
Wobei ich vermute, dass das bei solchen Übertragungen nicht unüblich ist - normalerweise stimmen die übertragenen Vertragsdaten ja.

Die Merkwürdigkeit in diesem Fall ist aber die zeitliche Komponente. Wenn der Verkauf wirklich 2012 erfolgt ist und die Vertragsdaten im System bereits beim Verkauf nicht mehr korrekt waren, ist es doch extrem merkwürdig, dass die Rechnungen erst jetzt verschickt wurden. Für mich ist das schlichtweg nicht plausibel.

Daher meine These: Beim Verkauf waren die Vertragsdaten noch korrekt. Der Fehler, der zu angeblich kostenpflichtigen Verträgen führte, hat sich erst später eingeschlichen.
 
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Ich denke eher, da versucht noch jemand Geld zu machen
 
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Datenverkauf ist nach DSGVO unzulässig. Die bräuchten die Zustimmung jedes einzelnen Kunden vor der Übertragung für die Übertragung
 
2012 gabs noch keine DSGVO… wenn die Daten seitdem bei dem jetzigen lagen, dann hat er einfach nur lang genug drauf gewartet, bis einige vergessen haben, dass sie da jemals einen Account hatten…. So denke ich mir das
 
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Auf mein letztes Schreiben von vor >2 Wochen keine Rückmeldung erhalten. Man ist wohl derzeit sehr beschäftigt:rolleyes:
 
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