Recht - Kontrolle über Router

mayokitty

Captain
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Sep. 2001
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3.348
Hi.

Da wir uns die Tage mit dem Vermieter zusammensetzen und die Sache klären wollen (bzw
ziemlich sicher auch werden) ist meine Frage (hoffentlich) eher hypothetischer Natur.

Folgende Situation:
1 Haus mit 3 Parteien, unten der Vermieter, in der Mitte ein Ehepaar und oben wir, eine 5er-WG
Das Ehepaar ist erstmal wurst, in erster Linie gehts natürlich um uns fünf.
Alle Internet- und Telefonverträge laufen gebündelt über den Vermieter, der bei der Telekom
einen Call & Surf Tarif mit 5 getrennten Nummern für unsere WG sowie Internet- und Telefon-
Flat hat. Wir zahlen unseren Pauschalanteil pro Monat an ihn, der Rest wird von ihm geregelt,
wir bekommen EVNs (für den Fall dass mal jmd. ausserhalb der Flat telefoniert).

Nun ist es so, dass der Router für die WG schon als ich Ende letztes Jahr eingezogen bin
Passwortgeschützt war und von ihm betrieben wurde. Eigentlich relativ egal, allerdings ist
der Mann etwas paranoid und wollte uns beispielsweise mal einen Port nicht freigeben
weil er meinte dass dieser Port geöffnet eine Gefahr darstellt (hat er wie ich ihn einschätze
vermutlich irgendwo aus der ComputerBILD). Auch ein Reconnect um mal eben eine neue
IP zu bekommen ist so nicht drin. Und die Tatsache, dass er über die Logs sehen kann
was wer wann von uns macht find ich auch nicht schön...

Hat mich also allmählich begonnen zu nerven.
Nun gibts bald ein Upgrade von DSL6000 auf DSL16000, die alte FritzBox die zur Zeit als
Modem/Router fungiert packt das nicht, muss also ausgetauscht werden. Da ich noch
eine Modem/Router-Kombination herumliegen habe die ich von meinem alten Provider
kostenlos bekommen hatte und die ausserdem bis zu 24mbit unterstützt hab ich ihm also
vorgeschlagen dieses Gerät zu verwenden. Würde mich auch nicht jucken es beim Auszug
in der WG zu lassen. So weit so gut.

Nur will er nach dem Einrichten die Routerkontrolle behalten. Begründung ist wohl die,
dass es vor einigen Jahren eine WG gab, die intern nicht allzuviel miteinander zu tun hatte
und aus einem "Möchtegernhacker" sowie vier unbedarften Gelegenheitssurfern bestand.
Was dann natürlich zu Problemen führte, nachdem der "Hacker" am Router rumgespielt
hatte, inklusive Internetausfällen für die übrigen WG Mitglieder...

Nun, wir sind keine solche WG und alle auch so befreundet, abgesehen davon weiss ich
wie man mit einem Router umgeht und möchte nunmal den einen oder anderen Port
frei haben, hier und da neue Firmware draufmachen (habe vorhin festgestellt dass auf
der uralten Fritzbox eine v1.0 Firmware läuft), reconnecten oder den Router bei Problemen
sanft per Software rebooten anstatt den Stecker zu ziehen.

Der Vermieter besteht aber mit Verweis auf oben erwähnte Story auf das Zugangsrecht
zum Router (sprich: er wählt das Passwort und kontrolliert das Gerät, wenn wir was gemacht
haben wollen sollen wir uns bei ihm melden)...

Ich frage mich - ist das überhaupt rechtens?
 
Warum nicht? Wenn man mit der Vereinbarung nicht einverstanden ist, dann kündigt man die Vereinbarung eben und übernimmt den Vertrag vom bisherigen Provider. So eine merkwürdige Konstellation ist mir bisher sowieso noch nicht untergekommen.
 
Da es sich wie gesagt um eine 5er-WG handelt und immer wieder einzelne Personen aus- und einziehen macht
es aus meiner Sicht schon Sinn dass er den Vertrag mit dem Provider hat, so ist sichergestellt dass es immer
Internet und Telefon gibt, auch müsste es oft Vertragsübernahmen geben...

Ausserdem macht es wohl keinen Sinn den Vertrag zu übernehmen nur um Routerzugriff zu erhalten.

Habe mich gerade im IRC-Chan aufklären lassen, so wie es aussieht hat er wohl das Recht auf den
alleinigen Routerzugriff da er der Vertragspartner mit der Telekom ist und gegebenenfalls belangt werden
kann wenn irgendwas passiert... bleibt also abzuwarten wie das Gespräch die Tage läuft...
 
Soweit ich weis erlaubt es die Telekom nicht, dass man sich einen Anschluß teilt, also mehrere Endkunden...
 
Wenn ich richtig informiert bin verwaltet der Vermieter drei getrennte Verträge/Leitungen, eine für sich, eine
für unsere WG und eine für die dritte Partei. Kommt also nicht in Konflikt mit den Telekom-AGBs.

Oder meinst Du die Aufteilung unserer Leitung per Router in der WG?
 
Also wenngleich ich auch nicht darüber erfreut wäre, dass jemand anderes den Knotenpunkt zum Internet "besitzt" und regelt, so würde ich sagen hat der gute Herr Recht. Denn er ist Anschlussinhaber und daher im Falle des Falles für jeden Scheiss verantwortlich, den andere damit anstellen. Und wenn ich in seiner Situation wäre, würde ich daher auch alles anstellen damit es dazu eben nicht kommen kann. Klar kann man beteuern das man nichts illegales vor hätte, aber gerade wenns eh auf der Kappe eines anderen läuft... naja... ist Kontrolle eben besser als Vertrauen.

Einzige für mich denkbare Lösung (außer dass ihr den Vermieter überreden könnt): holt euch euer eigenes Internet. Und wenn es nicht per Kabel geht, dann halt per UMTS oder dergleichen. Ist dann zwar langsamer, aber es ist euch ;)
 
Für mich ist das mittlerweile ja auch nachvollziehbar. Trotzdem bleibt der unangenehme Beigeschmack dass
jemand in unsere Logs einsehen kann. Und dass jemand mit verhältnismässig wenig Ahnung von der Materie
am längeren Hebel sitzt. Naja, eine UMTS-Flat hätt ich ja auch noch zur Hand, dann mach ich meinen illegalen
Kram eben darüber :D

Kann man eigentlich, Vollzugriff auf den Router inklusive MACs und allem drum und dran vorausgesetzt,
die Netzwerkfreigaben in unserem LAN sehen? Habe leider kein ungeschütztes WLAN zur Hand um das
selbst zu überprüfen ;)
 
Kannst dir doch auch für 5eur/Monat einen VPN Zugang holen, dann sieht dein Vermieter nix und du kannst alles machen.
Vorrausgesetzt das VPN kommt durch ;)
 
Ich glaube der Vermieter ist hier sogar schon so etwas wie ein Telekommunikationsanbieter, weshalb er für die Anschlüsse verantwortlich ist...
 
meph!sto schrieb:
Kannst dir doch auch für 5eur/Monat einen VPN Zugang holen
Du meinst einen VPN-Zugang über einen Client wie den von Cisco, wie ihn unsere Uni für das
Arbeiten von zu Hause aus zur Verfügung stellt? ;)
 
Wenn ihr einen Standard Modem-Router zur Verbinden ins Inet verwendet und das Gerät auch einen DHCP Server betreibt, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass offene Netzwerkfreigaben von jedermann im Hause eingesehen werden können. Um euch abzuschirmen bräuchtet ihr einen weiteren Router / Firewall mit eigenem Netz, welcher dann den Traffic fürs Inet an den ersten weiterleitet, aber keine Anfragen "hereinlässt".
 
Der Router betreibt tatsächlich DHCP. Na super, dann werd ich mir wohl was einfallen lassen müssen.
Eine Neuanschaffung steht ausser Frage, ich hab keine Lust Geld auszugeben nur weil der Vermieter
auf den Routerzugang besteht und somit potentiell Zugriff auf unsere Daten hat.

Da ich stark davon ausgehe dass ich bei der Routerkonfiguration mitwirke (glaube der Vermieter kennt
sich ausschliesslich mit FritzBox aus und weiss nichtmal was DHCP ist)... würde es was bringen DHCP
abzustellen? Oder am besten direkt den Zugriff auf MAC-Adressen zu beschränken? Wäre zwar blöd
wenn mal n Kollege mit Laptop hier ist und ins Internet will, darauf, dass das ganze Haus Zugriff auf
die Freigaben hat hab ich aber noch weniger Lust...
 
"Auch ein Reconnect um mal eben eine neue IP zu bekommen ist so nicht drin"

der iss gut - und was sagen die anderen? die gerade online sind, wenn du einen reconnect machst ?
wenn du bei mir mit "dranhängen" würdest, wärst du für den rest deiner zeit unter meinem dach "offline"
 
Japp @waps,
genau sowas mein ich.
Nur connectest du dann zu einem VPN-Dienst im Netz, der dir dann uneingeschränktes Internet gewährt ;) und mitloggen kann dein Vermieter nur den VPN Tunnel.
 
Sorry for OT, aber @ DannyD:

Das Bild eines verurteilten Mörders als Profilbild ist schon ein starkes Stück. Vielleicht geht das über deinen geistigen Horizont hinaus, aber denk vielleicht doch mal drüber nach...
 
wenn die leitung auf 16000 umgestellt wird dann gibt es doch normalerweise einen neues modem/router vom provider gratis wenn das jetztige dies nicht kann. Bei den einfachen t-com dingern gibt es doch dann garkeine möglichkeit die aufgerufenen internetaddressen mitzulogen ohne einen extra sniffer. Wäre mir zumindest neu das die t-com firmware auf ihren geräten solche funktionen bietet :)
 
Also DHCP ausschalten wäre ne Frechheit, dann andere weniger versierte Mitbewohner dann Probleme bei der Interneteinrichtung bekommen.. das würde aber wohl auch sehr schnell auffallen...

Außerdem finde ich es auch etwas unverschämt was du da vorhast.
Wenn ich was downloaden würde und der Download bricht ab weil du dauernd reconnectest, da würdest du was (bzw als erstes der Vermieter) von mir zu hören bekommen.
Zumal Reconnects IMHO heute eh kaum mehr nötig sind.
 
@dannyD
Ich meinte nicht den "allgemein üblichen" Gebrauch von Reconnects um die Rapidshare-Wartezeit zu umgehen
sondern einen gelegentlichen Reconnect um z.B. bei einem Internetausfall (haben wir alle paar Wochen) zu
gucken ob es am Router oder dem Provider hängt. War eh nur ein Beispiel...

@DMX
Soweit ich weiss bekommen wir (bzw. der Vermieter) kein neues Gerät. Allerdings bezweifle ich, dass mein
Ersatzgerät (so ein Zyxel-Ding von Arcor) viel mehr kann als die Telekom-Hardware.

@supastar
Ich bin derjenige der den anderen bei PC-Problemen etc. hilft. Kommt hier offensichtlich falsch rüber, es ist
bestimmt nicht so dass hier jeder in seinem Zimmer hockt vor sich hin surft, im Falle eines Problems einen
Techniker bestellt und sollte mal was mit dem Internet nicht funktionieren einen Beschwerdebrief an den
Vermieter aufsetzt.
Sollte ich auf DHCP verzichten würde ich an den anderen PCs selbstverständlich die IPs verteilen, soviel
ich gehört habe erleichtert das den Zugang zum LAN aber nur und ist nicht die Scheunentür die alle reinlässt,
insofern dürfte das eh egal sein. Und, ich muss mich nochmal wiederholen, mir ging es mit dem Reconnect-
Beispiel nicht um exzessives IP-sammeln sondern falls mal was ist. Zumal es eh nur ein Beispiel sein sollte.
 
haltet doch schriftlich fest, dass ihr die volle verantwortung für diesen anschluss übernehmt, der vermieter aber vertragspartner der t-com bleibt. das könnt ihr unter euch regeln und braucht da keine einverständniserklärung der t-com etc. zu.

wenn dann was schiefläuft, haftet ihr und wenn wg-mitglieder wechseln, werden sie in den vertrag/die vereinbarung mit aufgenommen. da sowieso 3 verschiedene verträge (vermieter, mietpartei 1, mietpartei 2) bestehen, sollte das auch kiene abrechnungsprobleme verursachen.
 
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