funkyfunk schrieb:
Der Vermieter hat der Versicherung gemeldet, dass es so aussieht, als wäre jemand gegen den Stein gefahren, dieser also schon davor (an-)gebrochen gewesen sei. Ich habe den Stein defintiv nie berührt.
Was rechtlich stimmig ist, kann ich nicht sagen. Aber schauen wir doch zuerst auf die rein technischen Fragen:
- Bist Du gegen den Stein gefahren und hast ihn abgebrochen? Nein, dazu ist bei dem massiven Steinhaufen soviel Energie notwendig, dass Du erheblich höhere Schäden als ein paar Kratzer am Auto hättest.
- Können Deine Schäden beim falschen Einparken passiert sein? Keine Ahnung, musst Du Dir anschauen
- Durftest Du auf dem Parktplatz stehen? Keine Ahnung, must Du klären, hin und dieser kenne ich Schilder wie "Parken auf eigene Gefahr", ob sowas rechtsgültig ist, keine Ahnung
- Von außen berachtet hat das Gebäude Deinem Auto einen Schaden zugefügt, ähnlich einem herunterfallenden Dachziegel oder eines abgebrochenen Astes eines Baumes. Haften muss meiner Meinung nach der Verursacher. Dein Ansprechpartner ist meiner Meinung nach der Gebäudebesitzer.
Jetzt kann der Gebäudebesitzer maximal mit höherer Gewalt argumentieren, denn in einem Fall von höherer Gewalt ist jeder von uns nicht ursächlich schuldig, denn für höhere Gewalt können wir nichts und sind nicht haftbar. Wenn z.B. Frost jenseits der -40°C vorherrschte, könnte das als höhere Gewalt ausgelegt werden. Ab wann und was höhere Gewalt ist, definiert meiner Meinung nach ein Richter, da gibt es Grauzonen, z.B. ab wann ein Dach gut genug gepflegt oder ein Baum hinreichend beschnitten ist. Genauso können Dritte, z.B. Handwerker durch irgendwelche Baumassnahmen, Verursacher sein. Auch das wäre nicht Dein Problem, dann müsste der Hausbesitzer den Schaden weiterreichen. Wenn der Hausbesitzer so blöd ist, und der Versicherung irgend etwas von Vorschaden erzählt, sollte das, so meine rein technische Sicht, nicht Dein Problem sein. Für mich sieht das von außen betrachtet auf Basis des Bildes wie ein klassischer Frostschaden aus.
Leider muss man in diesem Land wegen solcher Lapalien in der Regel zum Anwalt. Ich würde in solchen Fällen zuerst bei Schaden den Gebäudebesitzer persönlich kontaktieren und den Schaden gemeinsam begutachten, dazu ist es jetzt vermutlich zu spät. Ansonsten eben nach einem Telefonat den Weg besprechen und z.B in Abstimmung eine gute Fotodokumentation an den Vermieter senden. Will er nicht zahlen, bleibt Dir nur der Weg zum Anwalt zu gehen und eine Klage aufsetzen zu lassen. Auch das kann man dem Besitzer vorher ankündigen, denn die Kosten dafür wird er, so Du den Fall gewinnst, übernehmen müssen.
Und jetzt geht die Rechnerei los. Wie schlimm ist der Schaden und auf welchen Kosten könntest Du sitzen bleiben, wenn Du es selber reparierst? Ich würde einen Anwalt anrufen und fragen, was eine Beratung und ein Brief kosten und dann entscheiden, wie ich vorgehen würde und ob ich das Geld für den Rechtsanwalt als "Wetteinsatz" riskieren würde. Wenn der Schaden minimal ist und der Anwalt 1000,-€ inklusiv Gerichtsverfahren ansetzen würde, sollte man mit einem Anwalt in Ruhe die Gewinnchancen absprechen. Und dann solltest Du mit dem Anwalt klären, was mit Gerichts- und Anwaltskosten im Falle eines Vergleiches passiert.
Denk immer daran: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Ich wünsche Dir viel Glück, ich finde solche Streitereien immer sehr ärgerlich.