Rechtliche Frage - Schaden durch Miethaus am Auto

dominion1 schrieb:
Eine Versicherung lehnt Ansprüche nur dann ab, wenn ihres Erachtens ein Obsiegen vor Gericht wahrscheinlicher wäre als eine Niederlage.
Wovon träumst Du eigentlich Nachts? Die Versicherungen versuchen erstmal jeden Schaden abzulehnen, bei dem sie nicht sicher vor Gericht verlieren würden und bei dem sich auch damit rechnen, dass der Gegner vor Gericht gehen würde, Bagatellen bei denen die Schadenssumme nicht einmal eine genaue Prüfung rechtfertigt, mal ausgenommen. Selbst wenn intern die Chance den Fall vor Gericht zu gewinnen nicht als sehr hoch eingestuft werden, wird die Versicherung noch längst nicht bezahlen, da ja viele gar nicht gegen die Versicherungen vor Gericht ziehen, etwa weil sie wie der TE keine Rechtschutzversicherung haben und das Risiko scheuen oder auch einfach um ihre Ruhe zu haben.

Wenn dann würde ich also allenfalls sagen, dass die Versicherungen nur bezahlen, wenn die Wahrscheinlichkeit vor Gericht zu verlieren kombiniert mit der Wahrscheinlichkeit das es überhaupt soweit kommt, denen zu hoch erscheint. Wenn sie auf dünnem Eis sind, können sie im Zweifelsfall, wenn sie also merken das der Geschädigte auf seinem Recht besteht, durch einen Vergleich immer noch versuchen einen Prozess zu vermeiden.
 
@ Holt:

Versicherungen versuchen natürlich nicht, jeden Schadensfall erst einmal abzulehnen. Das würde die Existenzberechtigung einer Versicherung ad absurdum führen.

Richtig ist sicher, dass Versicherungen eher zurückhaltend mit sofortigen Freigaben sind, und vermehrt sorgfältiger die Sachverhalte prüfen. Hier dürfen sich die Verbraucher an die eigene Nase fassen, denn daran sind sie selbst schuld. Versicherungsbetrug ist ja mittlerweile zu einer Art Volkssport mutiert.

Keine (seriöse) Versicherung fährt die Strategie, erst einmal abzulehnen und abzuwarten, ob sich der Kunde überhaupt vor Gericht wagt.
Denn wie bei allen Unternehmen sind sie nicht daran interessiert, ausschließlich negative Kommentare und Bewertungen in einschlägigen Communities zu erhalten. Immerhin wollen sie Geld verdienen, und dazu brauchen sie auch Kunden.

Bei einer Versicherung prüft in unklaren Fällen die Rechtsabteilung den Sachverhalt, und gibt eine Einschätzung ab. Überwiegt derer Meinung nach die Chance, einen Rechtsstreit zu gewinnen, wird die Forderung abgelehnt und man lässt es auf einen Prozess ankommen. Überwiegt dagegen die Chance, den Prozess zu verlieren, werden die gestellten Ansprüche in aller Regel bedient.


EDIT:
Bleiben natürlich die 50/50 Fälle. Da verhält sich jede Versicherung anders.
 
Zuletzt bearbeitet:
Entweder bist Du ein Träumer vor dem Herrn oder selbst in der Branche als Verkäufer tätig. Die Versicherungen zahlen natürlich, wenn sie dies offensichtlich müssen, aber selbst dann feilschen sie wie auf dem Basar um die Schadenssumme. Das haben ich selbst bei meinem ersten unverschuldeten Verkehrsunfall (die Verursacherin war ein Fahranfängerin und sowas von eindeutig schuld) erlebt und beim zweiten, und zm Glück bisher letzten war der andere auch unzweideutig schuldig, da habe ich dies gleich einem Anwalt übergeben und selbst mit dem haben die Spielchen versucht und die Sache in die Länge gezogen bis er mit einer Klage gedroht hat.

Schon mein Opa hat immer gesagt: Wenn sie Versprechungen machen und kassieren kommen dann sind die Versicherungen Riesen, wenn sie zahlen sollen, können sie mit Hut aufrecht unterm Teppich gehen. Man soll daher so wenig Versicherung wie möglich und wirklich nur so viele wie nötig abschließen. Daher habe ich nur für KFZ-, Gebäude-, Grundstückseigentümerhaftplicht- und eine Rechtsschutzversicherung, letztere vor allem auch weil die Kosten die Anwälte einem so in Rechnung stellen eben weitaus höher sind als die Beträge die sie von der Rechtsschutzversicherung bekommen. Aus dem Grund habe ich hier wo ich leben auch eine private Krankenversicherung.
 
Gibt solche und solche Versicherungen. Einige zahlen ohne Probleme und Andere hingegen zieren sich wie eine Jungfrau vor dem ersten Mal und versuchen das abzuziehen, was Holt hier schreibt. Kommt eben immer darauf an.
 
funkyfunk schrieb:
Der Vermieter hat der Versicherung gemeldet, dass es so aussieht, als wäre jemand gegen den Stein gefahren, dieser also schon davor (an-)gebrochen gewesen sei. Ich habe den Stein defintiv nie berührt.
Was rechtlich stimmig ist, kann ich nicht sagen. Aber schauen wir doch zuerst auf die rein technischen Fragen:

- Bist Du gegen den Stein gefahren und hast ihn abgebrochen? Nein, dazu ist bei dem massiven Steinhaufen soviel Energie notwendig, dass Du erheblich höhere Schäden als ein paar Kratzer am Auto hättest.
- Können Deine Schäden beim falschen Einparken passiert sein? Keine Ahnung, musst Du Dir anschauen
- Durftest Du auf dem Parktplatz stehen? Keine Ahnung, must Du klären, hin und dieser kenne ich Schilder wie "Parken auf eigene Gefahr", ob sowas rechtsgültig ist, keine Ahnung
- Von außen berachtet hat das Gebäude Deinem Auto einen Schaden zugefügt, ähnlich einem herunterfallenden Dachziegel oder eines abgebrochenen Astes eines Baumes. Haften muss meiner Meinung nach der Verursacher. Dein Ansprechpartner ist meiner Meinung nach der Gebäudebesitzer.

Jetzt kann der Gebäudebesitzer maximal mit höherer Gewalt argumentieren, denn in einem Fall von höherer Gewalt ist jeder von uns nicht ursächlich schuldig, denn für höhere Gewalt können wir nichts und sind nicht haftbar. Wenn z.B. Frost jenseits der -40°C vorherrschte, könnte das als höhere Gewalt ausgelegt werden. Ab wann und was höhere Gewalt ist, definiert meiner Meinung nach ein Richter, da gibt es Grauzonen, z.B. ab wann ein Dach gut genug gepflegt oder ein Baum hinreichend beschnitten ist. Genauso können Dritte, z.B. Handwerker durch irgendwelche Baumassnahmen, Verursacher sein. Auch das wäre nicht Dein Problem, dann müsste der Hausbesitzer den Schaden weiterreichen. Wenn der Hausbesitzer so blöd ist, und der Versicherung irgend etwas von Vorschaden erzählt, sollte das, so meine rein technische Sicht, nicht Dein Problem sein. Für mich sieht das von außen betrachtet auf Basis des Bildes wie ein klassischer Frostschaden aus.

Leider muss man in diesem Land wegen solcher Lapalien in der Regel zum Anwalt. Ich würde in solchen Fällen zuerst bei Schaden den Gebäudebesitzer persönlich kontaktieren und den Schaden gemeinsam begutachten, dazu ist es jetzt vermutlich zu spät. Ansonsten eben nach einem Telefonat den Weg besprechen und z.B in Abstimmung eine gute Fotodokumentation an den Vermieter senden. Will er nicht zahlen, bleibt Dir nur der Weg zum Anwalt zu gehen und eine Klage aufsetzen zu lassen. Auch das kann man dem Besitzer vorher ankündigen, denn die Kosten dafür wird er, so Du den Fall gewinnst, übernehmen müssen.

Und jetzt geht die Rechnerei los. Wie schlimm ist der Schaden und auf welchen Kosten könntest Du sitzen bleiben, wenn Du es selber reparierst? Ich würde einen Anwalt anrufen und fragen, was eine Beratung und ein Brief kosten und dann entscheiden, wie ich vorgehen würde und ob ich das Geld für den Rechtsanwalt als "Wetteinsatz" riskieren würde. Wenn der Schaden minimal ist und der Anwalt 1000,-€ inklusiv Gerichtsverfahren ansetzen würde, sollte man mit einem Anwalt in Ruhe die Gewinnchancen absprechen. Und dann solltest Du mit dem Anwalt klären, was mit Gerichts- und Anwaltskosten im Falle eines Vergleiches passiert.

Denk immer daran: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Ich wünsche Dir viel Glück, ich finde solche Streitereien immer sehr ärgerlich.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
funkyfunk schrieb:
Der Schaden lässt sich irgendwo mit 500-1500€ je nach Reparaturmethode festsetzen.

Unfallanalytiker suchen, welcher gerichtlich vereidigt ist - keine Wald+Wiesen Dekra Mann nehmen.
( Gutachten muss aber selbst bezahlt werden, vermutlich zwischen 300 - 600 euro )

Der Vermieter muss bezahlen. Egal ob seine Versicherung den Schaden anerkennt oder nicht. Dieser
ist in der Haftung; generell immer.

Vor Gericht verliert der Vermieter ...oder es kommt zu einer Kostenteilung = Vergleich. So ist
Ob du dagegen gefahren bist, kann ein Analytiker feststellen - aber wird teuer, da kriminologisch
ermittelt werden muss.
 
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