Dominion
Commodore
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funkyfunk schrieb:Im Endeffekt bleibt die Kausalkette aber ja so
Unbekannter beschädigt Stein von Eigentümer --> Eigentümer hat Anspruch gegenüber Unbekannt
Stein von Eigentümer beschädigt mein Auto --> Ich habe Anspruch gegenüber Eigentümer.
Deine Kausalkette kann so nicht ganz stehen bleiben (obwohl Du das weiter unten in Deinem Post auch selbst korrigiert hast), denn es liest sich so, dass der Eigentümer auf jeden Fall der doppelt Gelackmeierte sei.
Erst wird er durch Unbekannt geschädigt, und muss dann auch noch für die Folgen davon haften.
Es geht hier somit in der Tat um die Frage, ob der Eigentümer den Schaden hätte kennen müssen (d.h. infolge Fahrlässigkeit nicht kannte). Hier wiederum spielen einige Faktoren eine Rolle. Gibt es zB einen Hausmeister, der für das Feststellen solcher Schäden verantwortlich ist? War die Beschädigung vorher erkennbar oder nicht?
Und wie stellt sich die Beweislage dar; kann der Eigentümer seine Behauptungen beweisen?
Ich habe nochmal genau in das Schreiben der Versicherung geschaut. Dort steht, der Eigentümer hatte vom Schaden keine Kenntnis. Daher hätte er die Gefahr auch nicht abwehren können. Aber das stimmt ja dann so auch nicht, oder?
Das stimmt nur dann, wenn der Eigentümer den Schaden nicht nur nicht kannte, sondern ihm dahingehend auch kein Fahrlässigkeitsvorwurf gemacht werden kann.