Rechtsfrage

Koradall

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Mai 2007
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Ich habe mir vor kurzem Folgenden PC gekauft

CPU :AMD 64 X2 5200+
Kühler: Sockel AM2 CPU Kühler
Ram : 2x 1024 MB DDR 2 667
Mainboard : M2N4-SLI
onboard Netzwerk und onboard Soundkarte
Grafikkarte : GeForce 8800 GTX PCI-E 768MB DDR-Ram
Laufwerk : DVD-Brenner DVD+-R / RW Double Layer 16x
Festplatte : 500 GB Sata II 7200 rpm
Netzteil: 550 W

(http://www.rocketpc.de/shop/index-P...0_GB_HDD_GeForce_8800_GTX-1-produkt-1317.html)

Nun habe ich das Problem das in meinem Netzteil Plastik geschmolzen ist! Ich habe meinen Rechner aufgrund des Hitze-problems geöffnet und nebenbei auch das Problem Fotografiert.

Meinen Problem:

Einige Leute sagen durch das öffnen des Gehäuses verfalle die Gesetzliche gewähleistung. Ist das war?

Das siegel ist jedoch auf wundersame weise noch intakt insofern währe es kein Problem nur dementsprechend kann ich denn die fotos nicht mitschicken weil diese ja beweisen würden, dass ichd en pc geöffnet habe . (Ich habe keine modifikation an der hardware durchgeührt)
 
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Ist doch erstmal egal. Der erste Schritt ist, dem Händler das Problem zu schildern, und das ganze Teil dann einzuschicken. Erst wenn er sich weigert und behauptet, du hast das Problem verursacht, könnte es ein Problem mit dem Siegel geben. Das siegel ist wichtiger für die Garantie, aber nicht für die Gewährleistung. In den ersten 6 Monaten muss dir der Verkäufer nachweisen, dass du den Schaden verursacht hast. Das beschädigte Siegel ist dazu nicht hinreichend. Er müsste Nachweisen, dass du etwas verändert hast, dass zu dem Schaden geführt hat.
Es wird auf die Frage hinauslaufen, ob du den Fehler nachvollziebar selbst verursacht hast oder nicht. Der Händler ist aber im Rahmen seiner Gewährleistung zu diesem Nachweis verflichtet.

Das wichtigste Argument ist aber, dass das Öffnen des Gehäuses zum "normalen Gebrauch" des PCs gehört, z. B. um Erweiterungskarten einzubauen. Ein Computergehäuse zu öffnen und eine Erweiterungskarte einzubauen fällt in den regelmäßigen Gebrauch eines PCs und ist so entsprechend vorgesehen. Das Siegel steht diesem normalen Gebrauch entgegen.
 
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