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ich habe mal eine Frage wenn ich für jmd. einen PC zusammenbau und Treiber und alles installier und dafür Geld verlange muss ich Steuern zahlen und Gewerbe anmelden was natürlich nicht gehen würde weil ich 15 Jahre alt bin.
Eine Gefälligkeit liegt dann vor, wenn kein Rechtsbindungswille besteht. Folge:
= Keine Vertragsbindung (kein Erfüllungsanspruch),
= kein Auftragsverhältnis (kein Aufwendungsersatzanspruch gem. § 670 BGB)
Vertrag wird angenommen, wenn
* wirtschaftliche Interessen des Leistungsempfängers bestehen und er sich auf die Zusage verlässt oder
* der Leistende rechtliche oder wirtschaftliche Interessen an der Leistung hat und versichert ist.
Das heißt, dass wenn sich deine PC-Geschichte häuft, du langsam in den gewerblichen Bereich rutschst. Das geht aber nicht, weil du gem. § 106 noch nicht geschäftsfähig bist. Deine Eltern können aber nach §112 erlauben, dass du selbstständig wirst.
Solange du keine Werbung dafür in Zeitungen, Homepage etc. machst und sich die Tätigkeit auf einmal - bis wenige male beschränkt, musst du weder Steuern zahlen noch ein Gewerbe anmelden.
In meinem Fall vielleicht 1 bis 3 Komplett-PCs im Jahr. Wegen sowas würde ich auch nie ein Gewerbe anmelden, zumal man pro PC vielleicht 20 bis 30 Euro verdient.
Interessanter wäre natürlich die Frage, wie man mit Garantie und Gewährleistung umgehen sollte, falls doch mal nach ein paar Monaten ein Defekt auftreten sollte - oder gar Datenverlust...
Kurz: das eine Mal ist nicht gewerblich. Bedenke aber dass die meisten Leute am liebsten für das halbe Geld eines Profis dann von dir die gleiche Leistung einfordern. Kläre also vorher trotz allem ab, was du machen sollst, was du nicht tust (Rechner neu aufziehen wenn er nach nem halben Jahr von Würmern zerfressen ist etc.) etc. Nicht so sehr aus rechtlichen Gründen wie aus zwischenmenschlichen Wenn du ganz paranoid bist lässt du dich nciht mit Geld bezahlen sondern z.B. mit einer Grafikkarte im Gegenwert deiner Leistung o.Ä. Das sind dann gegenseitige Gefälligkeiten