Reklamation einer anderen Ware als eingeschickt

Casecooler91

Rear Admiral
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März 2009
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5.929
Hallo,
sorry für den komischen Titel aber mir fiel nichts anderes ein.

Mal eine theoretische Frage ;) :
Wenn man bei einem Shop einen neuen Artikel kauft,kurz nachdem dieser Artikel angekommen ist eine anderen zur Reparatur einschickt und dann merkt dass der Shop den neue gekaufte Artikel reklamiert anstatt den alten...
muss man dann dem Shop bescheid sagen?^^

Oder darf man sich über ein kostenloses Upgrade freuen.Ich meine die Reparatur läuft über den Hersteller,also hat der Shop ja keine kosten.
 
Also ich würde erst einmal garnichts sagen und abwarten.
 
Wenn Du nichts sagst ist es ein versuchter Betrug bzw. bestenfalls eine Unterschlagung wenn Du wissentlich die mangelhfte Ware zurück behältst und andere (minderwertige) Ware wegschickst.

Nur zur Info: Betrug gibt bis 5 Jahre Knast... wegen einer PC Komponente würde ich nicht wollen die Seife aufheben zu müssen!

Sag lieber dem Shop Bescheid was passiert ist. Alles Andere lohnt sich (langfristig) nicht.

Grüße
Fallaxia
 
So ist das nicht gemeint...
23" monitor defekt
24" gekauft
23" eingeschickt
24" wird reklamiert

ist ja nicht mein Fehler.
Ich hab einen Reklamtionsschein gedruckt und die Originalverpackung genommen.Hätte ich nicht die Reklamationsdetails durchgelesen hätte ich es selbst noch nicht mal gewusst.
 
Zuletzt bearbeitet:
freundliche email schreiben, auf freundliche dankbare Antwort warten und vielleicht gibts zum Dank ja noch einen kleinen Gutschein. :)
5 Jahre Knast gibt es sicher nicht gleich :D aber in Richtung Betrug und Unterschlagung ginge es schon.
 
Normal sollte sowas beim Hersteller dann aber auffallen.
Und dann musst du das erklären.

Und moralisch richtig ist es wenn du dich meldest.
 
Ich würde es melden - in jedem Fall.
 
Mach den Shop auf den Fehler aufmerksam und freue dich über einen Gutschein oder sonstwas für die Ehrlichkeit.

Bei mir kam eines Tages eine Mail über eine Erstattung meines Monitors. Den Monitor hatte ich nicht eingeschickt, er funktioniert auch heute noch einwandfrei. Also sofort eine Mail zurück mit Hinweis auf den Fehler. Dafür gab es vom Händler einen USB-Stick als Dank. Der Händler war übrigens Alternate. Merke: Ehrlich währt am längsten und wird im echten Leben belohnt.
 
verstehe ich nicht, bei der Reklamation muss man ja das Gerät, also das Modell und die Seriennummer des Geräts angeben, dazu noch eine Rechnungskopie, anhand der Seriennummer weiss ja der Händler, wie alt ungefähr und was für ein Gerät das defekte ist, wie kann der Händler so was verwechseln?
 
Das ist weder Betrug noch Unterschlagung. Immer diese "Rechtsexperten" hier. Du hast von deiner Seite aus alles richtig gemacht und kannst deshalb auch nicht für deren Fehler belangt werden.

Sollte der Shop dir jetzt den neueren Monitor anstatt den reparierten alten zuschicken, aber später merken, dass sie einen Fehler gemacht haben, dann darfst du ihn leider nicht behalten.
 
es sei denn, du hast gelogen und absichtlich falsch angegeben und fragst hier deshalb nach Rat :D
 
Ach ja, die selbsternannten "Juraexperten" wieder...

Es ist nicht Deine Pflicht, den Shop auf seinen Fehler hinzuweisen. (Es wäre aber höflich es trotzdem zu tun. Es nicht zu tun, ist jedenfalls keine Straftat.)

Die Frage ist: was erwartest Du? Der Laden schickt den Monitor zum Hersteller zurück und Du bekommst einen reparierten oder evtl. neuen 23"-Monitor wieder.
 
Casecooler91 schrieb:
Ich meine die Reparatur läuft über den Hersteller,also hat der Shop ja keine kosten.
Falls du damit dein Gewissen beruhigen willst hast du einen kleinen Denkfehler: du schadest dem Hersteller!
 
Verstehe ich nicht so ganz. Wenn man ein Produkt reklamiert, legt man in der Regel eine Kaufrechnungskopie mit bei. Solltest du dem reklamierten Monitor die Rechnung des neuen beigefügt haben, hat das schon einen faden Beigeschmack.

Sollte der Shop allerdings das Verwechseln, obwohl du richtige Rechnung zu richtigem Monitor packst, sieht das ggf. anders aus.

Wobei: warum sollte man einen Monitor beim Internethandel reklamieren? Macht keinen Unterschied, ob ich den beim Hersteller-RMA-Dienst anmelde.
 
Moralisch richtig wäre es den Shop auf den Fehler - und nur der Shop hat hier selber einen Fehler gemacht! - darauf hinzuweisen. Ich würde es auf jeden Fall so machen. Verpflichtet bist Du allerdings zu nichts.
 
@mattsavvy
Das ist weder Betrug noch Unterschlagung. Immer diese "Rechtsexperten" hier.

Es ist schon ein Betrug, wenn Du durch die Falschannahme eines Vertragspartners eine Dir vorteilhafte Lage gewinnbringend ausnutzt.
Einfaches Beispiel: Du bekomst ein Paket mit einem iPhone 5, statt dem bestellten CPU Kühler, dass Dir durch ein Vertauschen der Versandaufkleber beim Verpacken seitens des Händler zugegangen ist.

Hier wärst Du auch verpflichtet den Händler davon in Kenntnis zu setzen, da Du nunmal nur einen Vertrag mit ihm über einen CPU Kühler geschlossen hast. Er hat also einen Herausgabeanspruch für das iPhone 5 Dir gegenüber - Du hingegen einen auf den CPU Kühler ihm gegenüber.

Wenn Du jetzt aber hergehst und den Fehler totschweigst, so riskierst Du mindestens eine Schadenersatzforderung zu kassieren, da Du Vorteile wider besseren Wissens gezogen hast.
Wenn Du dann noch auf die Idee kommst das iPhone später irgendwann mal bei EBucht zu vertickern, dann ist die Unterschlagung auch perfekt...

Sicher - 5 Jahre Knast wird man dafür wohl nicht kassieren, ne Geldstrafe aber bestimmt schon.
Und nein, ich bin keine Anwältin, aber ich arbeite trotzdem täglich mit selbigen in meiner Firma im Retourenmanagement zusammen. Und ja, wir hatten schon zahlreiche Fälle wo Produkt A bestellt war und Produkt B zurück kam - manchmal aus Versehen, was sicher kein Problem ist, manchmal aus purer Absicht, was dann zu den oben beschriebenen Konsequenzen führte.

Also. Ehrlichkeit schadet hier bestimmt nicht, auch wenn man selbst überhaupt keinen Fehler gemacht hat.

Grüße
Fallaxia
 
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