Restgarantie

polizei

Lieutenant
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März 2021
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Hallo, ich will mir die rtx 4070 ti super gebraucht kaufen. Wenn die Rechnung nicht auf meinen Namen lautet, kann ich eine restgewaehrleistung dann nutzen oder brauche ich definitiv eine Abtrittserklärung des erstkaeufers?

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Die gesetzliche Gewährleistung gilt nur zwischen Händler und Käufer, der ursprüngliche Käufer muss diese, dir schriftlich abtreten.
 
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Was steht denn in den AGB'S des Herstellers? Eine Abrittserklärung samt Rechnung bringt Dir halt nichts wenn es der Herseller in seinen AGB's nicht erlaubt dass die Gewährleistung auf Dritte übertragbar ist.
 
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cartridge_case schrieb:
Ist hier gar nicht das Thema! Edit: Oh, im Titel zumindest.
Er spricht aber von der Restgewährleistung und nicht von der Garantie.
 
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Wenn Garantie, dann ist diese ans Produkt gebunden und er kann sie in Anspruch nehmen, es sei denn, der Garantiegeber schließt dies explizit in seinen AGBs aus.
 
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Die Frage ist erstmal ob es um Garantie oder Gewährleistung geht.
 
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Gewährleistung (Recht auf eine zum Kaufzeitpunkt(!) mangelfreie Ware): Die kann per Abtretungserklärung übertragen werden. Das kann vom Händler auch nicht ausgeschlossen werden (vgl. Urteil vom OLG Hamm)

Garantie: Die Bedingungen für die Garantie legt der Hersteller fest. Hier ist eine Abtretung in der Regel nur möglich, wenn vom Garantiegeber, sprich Hersteller, nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Im Zweifel ist man auf Kulanz angewiesen.

Gelebte Realität dürfte sein: Ist der originale Kaufnachweis vorhanden, juckt es viele Hersteller nicht, ob man Zweit- oder Drittnutzer ist.

@Wolfgang.R-357: Das kann im Zweifel sogar dafür führen, dass der Hersteller sogar dem Erstkäufer keine Garantie gewährt, wenn er diese auf genau diesen festlegt.
So oder so wollen Hersteller gerade im Bereich Computer-Hardware eh meistens, dass alle Ansprüche über den Händler abgewickelt werden.
 
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Naja mich interessiert beides.

1) gewaerleistung mit Abtrittserklärung, dann aber moeglich? Deckt sich das mit euren Erfahrungen?

2) Herstellergarantie. Nvidia erlaubt keinen Abtritt der Garantie an einen Zweitkäufer (sagt die KI). deckt sich das mit euren Erfahrungen?

Danke.
 
Goldsmith schrieb:
Wenn Garantie, dann ist diese ans Produkt gebunden
Nein, das ist pauschal falsch, da garantiebedingungen frei definierbar sind. Und oft ist da halt der erstkäufer drin.


polizei schrieb:
Gewaerleistung mit Abtrittserklärung
Gibt es überhaupt so junge 40er Karten? Es gilt ja nach einem jahr die beweislastumkehr.
 
Wie gesagt: Die Gewährleistung kann an einen Dritten abgetreten werden. Wichtig ist halt, die Gewährleistung deckt nur Mängel ab, die bei Lieferung an den ursprünglichen Käufer bereits bestanden. Ab dem 13. Monat muss der Käufer, bzw. in dem Fall die Person, an dem die Gewährleistung abgetreten wurde, diesen Nachweis erbringen.
Die Gewährleistung ist keine "wenn in den ersten zwei Jahren etwas kaputt geht, muss mir der Händler das ersetzen"-Garantie. Sie "gewährleistet" nur die Lieferung einer mangelfreien Sache. Das Technik kaputt gehen kann, ist zu erwarten und dann einfach "Pech".
Realistisch betrachtet: Schwierig. Ohne Kulanz kommt man hier eh nicht weit.

Herstellergarantie: NV hat doch nie eine 4070 Ti (Super) Founders verkauft? Also sind die Garantiebestimmungen von NV hier gar nicht relevant.
 
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polizei schrieb:
Herstellergarantie. Nvidia erlaubt keinen Abtritt der Garantie an einen Zweitkäufer (sagt die KI). deckt sich das mit euren Erfahrungen?

Dafür braucht es keine Erfahrungen und auch keine KI. Die Bedingungen kannst Du auf der Webseite des Herstellers nach lesen? Das ist bei Die nVidia? Oder ist eine eine GPU mit nVidia Chip von einem anderen Hersteller?
 
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Die Beweislastumkehr wurde nie abgeschafft - die Frist wurde nur verändert. Früher griff die Beweislastumkehr bereits nach 6 Monaten. Seit einigen Jahren eben erst nach 12 Monaten.
 
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BlubbsDE schrieb:
Dafür braucht es keine Erfahrungen und auch keine KI. Die Bedingungen kannst Du auf der Webseite des Herstellers nach lesen? Das ist bei Die nVidia? Oder ist eine eine GPU mit nVidia Chip von einem anderen Hersteller?
Achso dann ist der Partner maßgeblich, klar. Hab die Karte ja noch nicht. wollte nur
vorher wissen, um welche Dokumente ich einen Verkäufer bitten muss.
 
Wenn dir Garantie und Gewährleistung wichtig sind: Kaufe neu.
Bei Gebrauchtware würde ich nicht darauf setzen, in irgendeiner Form eine Abwicklung über Garantie oder Gewährleistung durchzubekommen.
Es sei denn du kaufst von einem gewerblichen Händler gebraucht.
 
Yiasmat schrieb:
Was steht denn in den AGB'S des Herstellers? Eine Abrittserklärung samt Rechnung bringt Dir halt nichts wenn es der Herseller in seinen AGB's nicht erlaubt dass die Gewährleistung auf Dritte übertragbar ist.
Der Hersteller überträgt gemäß AGBs die Gewährleistung vom Händler?
Bitte mehr davon)
 
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VDC schrieb:
Nein, das ist pauschal falsch, da garantiebedingungen frei definierbar sind. Und oft ist da halt der erstkäufer drin.
Nichts anderes habe ich gesagt mit meinem Hinweis auf die AGB des Herstellers.
 
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