Restgarantie

Goldsmith schrieb:
AGB des Herstellers.
Haben damit nix zu tun. Es gibt explizite Garantebestimmungen, wo steht was wie wo mit welchen Bedingungen.
 
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polizei schrieb:
Hallo, ich will mir die rtx 4070 ti super gebraucht kaufen. Wenn die Rechnung nicht auf meinen Namen lautet, kann ich eine restgewaehrleistung dann nutzen oder brauche ich definitiv eine Abtrittserklärung des erstkaeufers?
Die Herstellergarantie kann man nicht abtreten und manche Hersteller vergeben diese nur an den Erstkäufer.
 
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Ich glaube (rein persönliche Meinung!!!)... so lange durch die Benutzung der Grafikkarte dein Haus nicht explodiert, wird niemand bei einem Defekt einer gebraucht gekauften Grafikkarte einspringen.
Außer es läuft über den Erstkäufer, im Rahmen der gesetzlichen Fristen.
Der Rest ist sicherlich von der Kulanz des Shops oder Herstellers abhängig.
 
Senderoz schrieb:
im Rahmen der gesetzlichen Fristen.
Es gibt bei der Herstellergarantie keine gesetzliche Grundlage, weil sie freiwillig vom Hersteller vergeben wird. Manche Hersteller vergeben gar keine Herstellergarantie und dazu sind sie auch nicht verpflichtet.
 
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