@MaverickM
Beide Punkte, die du nennst, sind grundsätzlich richtig. Privatkopien sind erlaubt, das Umgehen eines Kopierschutzes hingegen nicht.
Für das Gesamtbild fehlen allerdings einige relevante Informationen. Zunächst ist es so, dass das Recht auf Privatkopien für Medien gilt. Bei Software hingegen greift das Recht auf die Sicherungskopie. Bei moderneren Spielen mit anderen Distributionswegen und umfangreichen AGBs, denen man oft schon vor dem Spielen zustimmen muss, wird häufig davon ausgegangen, dass hier die Regelung für Software anzuwenden ist. Bei alten Retro-Spielen auf Modulen ist diese Einordnung jedoch nicht eindeutig geklärt.
Greift das Gesetz für Software, dürfte man eine Sicherungskopie anlegen. Dabei darf man sogar den Kopierschutz umgehen. Allerdings ist sehr stark eingeschränkt, wofür diese Sicherungskopie genutzt werden darf. Im Grunde ist sie nur dazu gedacht, archiviert zu werden, um die Software weiter nutzen zu können, falls das Originalmodul defekt wird. Zudem darf sie nur für die ursprünglich vorgesehene Nutzungsweise verwendet werden. Das bedeutet, dass man den Dump lediglich als Backup aufbewahren dürfte. Ob das Spielen des Spiels über einen Emulator auf anderer Hardware noch unter die ursprünglich bestimmte Nutzungsweise fällt, ist dabei ebenfalls ungeklärt.
Greift hingegen das Recht für Medien, gilt die Privatkopie. Dazu gab es 2014 ein Urteil, das bis zum Europäischen Gerichtshof ging. Damals ging es um die Herstellung und den Vertrieb von DS-Flashcards. Das Urteil besagt, dass die proprietäre Bauweise von Retro-Konsolen, bei denen Module nur auf der vorgesehenen Hardware genutzt werden können und die Hardware wiederum nur mit diesen Modulen funktioniert, als physischer Kopierschutz anzusehen ist. Das gilt selbst dann, wenn darüber hinaus kein weiterer klassischer Kopierschutz existiert. Allein die proprietäre Form der Cartridge wird bereits als Kopierschutz gewertet. Das Urteil wurde zwar explizit für den Nintendo DS gefällt, logisch betrachtet müsste diese Argumentation aber auf alle Retro-Konsolen mit Modulen anwendbar sein.
Daraus ergibt sich Folgendes:
Erstens ist unklar, ob bei Retro-Modulen die Rechtsprechung für Medien mit dem Recht auf Privatkopie oder die für Software mit dem Recht auf Sicherungskopie angewendet wird.
Zweitens gilt im Fall von Software zwar, dass man grundsätzlich eine Sicherungskopie erstellen darf, diese aber nicht einfach auf einem Handheld oder Emulator nutzen dürfte, da sie ausschließlich als Backup dienen darf.
Drittens gilt im Fall von Medien nach der Auffassung des EuGH, dass generell von einem Kopierschutz auszugehen ist, der nicht umgangen werden darf.
Frühere Urteile deuten darauf hin, dass eher das Recht der Privatkopie greift und dieses eben, dass ein Kopierschutz angenommen wird. Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass das Ganze rechtlich nicht erlaubt ist. Ob das pauschal immer so gilt, lässt sich aus den bisherigen Urteilen jedoch nicht zu hundert Prozent ableiten. Ich bin auch kein Jurist und gebe hier nur wieder, was ich mir selbst aus Rechtsblogs und juristischen Erläuterungen angelesen habe. Zudem ist das Thema für mich schon einige Jahre her, weshalb ich nicht mehr vollständig im Detail drin bin.
In dem damaligen Fall ging es durch mehrere Instanzen bis zum EuGH. Wäre es um EU-Rechtsnormen gegangen, wäre die Auslegung wohl einheitlich anzuwenden. Da es sich aber um deutsches Recht handelt, hat das Urteil zwar Präzedenzcharakter, es bräuchte jedoch einen konkreten, vergleichbaren Fall, zum Dumpen von Modulen bei Retro-Spielen ausschließlich für den Eigenbedarf, um endgültig festzulegen, ob dieses Urteil tatsächlich auch hier Anwendung findet. Solange es diesen Fall nicht gibt, kann man nur davon ausgehen, dass es so ist.
Kurz gesagt ist die Rechtslage also nicht vollständig geklärt, man kann jedoch davon ausgehen, dass es eher nicht erlaubt ist. Praktisch wird Nintendo aber niemanden verklagen, der alte Retro-Spiele ausschließlich für den Eigenbedarf dumpt, da das weder nachvollziehbar noch nachweisbar ist und es auch keinen geschädigten Kläger gibt. Entsprechend wird es diesen Fall vermutlich nie vor Gericht geben.
Da es für den reinen Eigenbedarf niemanden stört und nicht feststellbar ist, handelt es sich letztlich um eine theoretische Frage. Praktisch gesehen kann einem nichts passieren, selbst wenn es rechtlich problematisch wäre.
Am Ende ist es daher auch eine Frage der eigenen Einstellung, also ob man es ethischer findet, seine eigenen Module zu dumpen. Das kann ich gut nachvollziehen. Auf der anderen Seite sehe ich persönlich keinen großen Unterschied darin, ob man eine ROM selbst dumpt oder eine ROM eines Spiels herunterlädt, das man ohnehin besitzt. In beiden Fällen ist der Effekt derselbe. Ebenso kann ich verstehen, wenn Leute sagen, dass niemand davon profitiert, wenn man ein Retro-Modul teuer auf dem Gebrauchtmarkt kauft, nur um es anschließend zu dumpen. Ein Spiel, das man nicht besitzt, einfach herunterzuladen, macht im Vergleich zum Kauf und anschließenden Dumpen faktisch kaum einen Unterschied.
Problematisch wird es eher in Fällen, in denen man Retro-Spiele legal und DRM-frei erwerben kann, etwa bei GOG mit vielen alten Adventures. In solchen Fällen entsteht tatsächlich ein Schaden, da man das Spiel auch abseits des Gebrauchtmarkts regulär kaufen könnte.