Rettungfolter - Ja oder oder Nein?

Sollte die Rettungfolter in Deutschland legitimiert werden?

  • Ja!

    Stimmen: 92 35,8%
  • Nein!

    Stimmen: 165 64,2%

  • Umfrageteilnehmer
    257
eine plausible these zu präsentieren, wird ihm wohl schwer fallen.

er hat sich doch schon als befürworter von straftaten geoutet!

und nein: er ist kein jurist, aber der grüne hier...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja-Aber nur wenn es um Menschenleben geht, bei anderen Sachen, wie z.B. Raub o.ä nicht
 
Gegenwärtig ist ein Angriff dann, wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch fortdauert.
ebend, genau das. wenn die geisel nicht in lebensgefahr schwebt, dann ist rettungsfolter auch nicht zulässig, da eine unmittelbare rettung nicht notwenig ist.

Bist du Jurist dass du dich damit derart weit aus dem Fenster lehnst?
jemand wird dringend einer tat verdächtigt. die exekutve darf, auf judikative überprüfung und genehmigung hin ein konkretes recht des verdächtigen temporär einschränken zum zweck der lösung des problems.
was habe ich beschrieben? die hausdurchsuchung oder die rettungsfolter?
und mal abgesehn davon, dass recht und gesetzestextauslegung tatsächlich zu meiner ausbildung im öffentlichen dienst gehörte, braucht man kein jurist zu sein um die rechtlichen parallelen zu erkennen.

Nein, geht es nicht. Bei dieser so genannten "Rettungsfolter" (schon der Name ist in meinen Ohren blanker Hohn) geht es nicht um die Wahrung der Menschenrechte des Opfers, denn der Staat garantiert diesem immernoch das Recht darauf, sondern um das Verbot Menschen seelisch & koerperlich durch Staatsorgane zu misshandeln.
du meinst also die polizei muss bei sagen wir mal einer geiselname gar nicht eingreifen und versuchen die leute zu retten, weil das recht auf leben und so wird ihnen ja auf dem papier weiter zugesprochen? dann rückt die polizei nur aus, wenn ihr grad danach ist? eigentlich dürften sie ohne handlungsgrundlage dann ja gar nicht mehr eingreifen, wenn menschen vergewaltigt oder ermordet werden. mit dem theoretischen rechtsanspruch ist ja schon genüge getan. um die durchsetzung müssen die leute sich dann mal selbst scheeren. sry, aber das ist mir echt zu hoch. der staat schreibt grundrechte nieder aber durchsetzen darf er sie nicht? wo ist denn da der sinn der verfassung?

Ich wuerde vorschlagen, du praesentierst erstmal eine plausible These, die wir dann widerlegen. Die Bringschuld hast momentan du, die auf uns abzuwaelzen gehoert sich nicht.
und ich würd vorschlagen, du liest auch die anderen beiträge von mir, dann siehst du, dass ich das schon mehrfach getan habe. jedesmal mit dem ergebnis, dass keiner der rettungsgegner darauf eingeht. einfach aus dem grund, weil die ganze argumentation auf den rechten des täters aufbaut und vor den rechten des opfers ins wanken gerät, da diese in der situation im wiederspruch stehen.

immer wird nach menschenwürde geschriehen und meine frage nach der menschenwürde des opfers können die menschenwürde-rufer nicht beantworten. warum bin ich dann in der bringschuld? ich würde sagen, wer das wort einbringt, ist erstmal in der bringschuld, nicht wer die bedeutung hinterfragt, oder seh ich das falsch?

@Froschkönig:
er hat sich doch schon als befürworter von straftaten geoutet!
du willst jurist sein und behauptest, das gesetzlich legitimiertes handeln der exikutive eine straftat ist? :freak:
also hausdurchsuchungen, gefängnisstrafen, etc. sind straftaten in deinen augen? was für eine art jurist bist du eigentlich?
langsam sinkt hier leider das niveau der ursprünglich doch sehr interessanten diskussion...
 
Zuletzt bearbeitet:
wo soll denn da die notwehr sein, wenn du gerade dabei bist, deinem folteropfer streifenweise die haut abzuziehem, ihm sämtliche hand- und fußnägel rauszureissen, ihm die augäpfel rauszupolken, ihn auf der streckbank die rückenwirbel auszurenken, ihm die kniescheiben zu zertrümmern, die daumen mit ner zwinge zu zerquetschen, ihm die knochen zu brechen und so weiter und so heiter?

am ende wars der falsche... dumm gelaufen... sorry, aber ich musste das tun! war notwehr!

... und nu wird fussball geguggt.
 
Lübke schrieb:
ebend, genau das. wenn die geisel nicht in lebensgefahr schwebt, dann ist rettungsfolter auch nicht zulässig, da eine unmittelbare rettung nicht notwenig ist.

Und woher weiss das der Polizist beim Verhoer? Soll sie sich auf die Aussage des mutmasslichen Taeters verlassen? "Hoer mal, wenn du uns jetzt sagst, dass deine Geisel in Lebensgefahr schwebt, duerfen wir dich foltern um den Aufenthaltsort in Erfahrung zu bringen. Sei so nett, ja?!"

Der Aufenthalt der Geisel und die Tat der tatsaechlichen Entfuehrung werden meiner Einschaetzung nach nicht mehr von "gegenwaertig" abgedeckt. Die Tat wurde bereits begangen, Nothilfe oder diese Rettungsfolter werden von dem Paragrafen nicht mehr abgedeckt.


Lübke schrieb:
jemand wird dringend einer tat verdächtigt. die exekutve darf, auf judikative überprüfung und genehmigung hin ein konkretes recht des verdächtigen temporär einschränken zum zweck der lösung des problems.
was habe ich beschrieben? die hausdurchsuchung oder die rettungsfolter?
und mal abgesehn davon, dass recht und gesetzestextauslegung tatsächlich zu meiner ausbildung im öffentlichen dienst gehörte, braucht man kein jurist zu sein um die rechtlichen parallelen zu erkennen.

Welches Recht wird temporaer bei der Hausdurchsuchung eingeschraenkt? Hier gilt es stark zu differenzieren, was - mir sei die Spitze verziehen - bei Polemik gerne vernachlaessigt wird.

Ich habe mir die Gesetze ebenfalls durchgelesen und ich erkenne nicht eine Parallele.


Lübke schrieb:
du meinst also die polizei muss bei sagen wir mal einer geiselname gar nicht eingreifen und versuchen die leute zu retten, weil das recht auf leben und so wird ihnen ja auf dem papier weiter zugesprochen?

Bitte nichts aus dem Zusammenhang reissen. Es waere nett, wenn du auch meinen Zusatz beruecksichtigst, in dem ich darauf hinweise, dass der Staat natuerlich bei einer Straftat aktiv werden muss, unter Beruecksichtung der Grundrechte.

Lübke schrieb:
dann rückt die polizei nur aus, wenn ihr grad danach ist? eigentlich dürften sie ohne handlungsgrundlage dann ja gar nicht mehr eingreifen, wenn menschen vergewaltigt oder ermordet werden. mit dem theoretischen rechtsanspruch ist ja schon genüge getan. um die durchsetzung müssen die leute sich dann mal selbst scheeren. sry, aber das ist mir echt zu hoch. der staat schreibt grundrechte nieder aber durchsetzen darf er sie nicht? wo ist denn da der sinn der verfassung?

Der Sinn der Verfassung ruht auf jeden Fall nicht in der freien Interpretation ihrer Gesetzestexte.

Nochmal, der Staat garantiert mit dem Grundrecht auf koerperliche Unversehrtheit, dass er (der Staat) nichts in Form von Gesetzen, Einschraenkungen, Willkuer oder aehnlichen Dingen unternehmen wird, dass diesen Anspruch einschraenkt.
Fuer Dinge wie Straftaten, deren Vereitelung und Aufklaerung sind die entsprechenden Gesetzbuecher zustaendig. Strafprozessordnung, Buergerliches Gesetzbuch, etc pp. Nicht das Grundgesetz.

Lübke schrieb:
und ich würd vorschlagen, du liest auch die anderen beiträge von mir, dann siehst du, dass ich das schon mehrfach getan habe. jedesmal mit dem ergebnis, dass keiner der rettungsgegner darauf eingeht. einfach aus dem grund, weil die ganze argumentation auf den rechten des täters aufbaut und vor den rechten des opfers ins wanken gerät, da diese in der situation im wiederspruch stehen.

Die Grundrechte unterscheiden nicht zwischen Opfer und Taeter. Da gibt es keinen Handlungs- oder Ermessensspielraum. Deine Argumentation, dass die Menschenrechte in ihrer Anwendung die Rolle des Menschen als Taeter oder Opfer beruecksichtigen muessen ist Unfug. Vor dem Gesetz ist jeder Mensch gleich. Er muss es sein, Willkuer darf nicht zur Staatsräson werden.

Lübke schrieb:
immer wird nach menschenwürde geschriehen und meine frage nach der menschenwürde des opfers können die menschenwürde-rufer nicht beantworten. warum bin ich dann in der bringschuld? ich würde sagen, wer das wort einbringt, ist erstmal in der bringschuld, nicht wer die bedeutung hinterfragt, oder seh ich das falsch?

Und wie liegt der Diskussionsspielraum, wenn die Menschenrechte fuer alle gelten? Du haengst dich daran auf, dass angeblich zu Gunsten des Taeters die Menschenrechte der Geisel bewusst eingeschraenkt werden. Dein Problem ist jedoch, dass du allgemein die Menschenrechte missverstehst oder falsch interpretierst.
 
@Froschkönig:
wo soll denn da die notwehr sein, wenn du gerade dabei bist, deinem folteropfer streifenweise die haut abzuziehem, ihm sämtliche hand- und fußnägel rauszureissen, ihm die augäpfel rauszupolken, ihn auf der streckbank die rückenwirbel auszurenken, ihm die kniescheiben zu zertrümmern, die daumen mit ner zwinge zu zerquetschen, ihm die knochen zu brechen und so weiter und so heiter?
du gucks echt zu viel fernsehn xD


@Noxiel:
Und woher weiss das der Polizist beim Verhoer?
woher weis die polizei bei einer hausdurchsuchung, dass sie belastendes material finden werden? sie wissen es nicht, aber es gibt sowas wie einen dringenden tatverdacht. das ist ein unbestimmter rechtsbegriff, den dir unser grüner jurist sicher näher erläutern kann ;)

"gegenwaertig" beschreibt die aktuelle situation. wir befinden uns gegenwärtig im 21sten jahrundert und das dauert immerhin einhundert jahre lang ;)
mit welchem begriff würdest du denn die situation der geisel zeitlich definieren?

Welches Recht wird temporaer bei der Hausdurchsuchung eingeschraenkt?
das recht auf privatsphäre. die polizei darf nicht willkürlich in deine private wohnung eindringen und deine privaten sachen durchsuchen. das ist ohne den richterlichen beschluss eine rechtsverletzung.
daher auch meine einschränkung bei der rettungsfolter: diese darf nur per richterlicher verfügung veranlasst werden und nicht nach ermessen der ermittlungsbehörden selbst. dass ich auch für härtere methoden bin, wenns der rettung von menschenleben dient bedeutet nicht, dass ich die rechtsstaatlichen grundsätze verändern oder aufweichen will.

Es waere nett, wenn du auch meinen Zusatz beruecksichtigst, in dem ich darauf hinweise, dass der Staat natuerlich bei einer Straftat aktiv werden muss, unter Beruecksichtung der Grundrechte.

auch hier möchte ich wieder auf ausnahmeregelungen wie die hausdurchsuchung und den grundsatz der verhältnismäßigkeit der mittel verweisen. die fragestellung lautet ja grade, ob die lebensrettung in diesem konkreten fall legitimiert werden sollte oder nicht.

Der Sinn der Verfassung ruht auf jeden Fall nicht in der freien Interpretation ihrer Gesetzestexte.

Nochmal, der Staat garantiert mit dem Grundrecht auf koerperliche Unversehrtheit, dass er (der Staat) nichts in Form von Gesetzen, Einschraenkungen, Willkuer oder aehnlichen Dingen unternehmen wird, dass diesen Anspruch einschraenkt.
Fuer Dinge wie Straftaten, deren Vereitelung und Aufklaerung sind die entsprechenden Gesetzbuecher zustaendig. Strafprozessordnung, Buergerliches Gesetzbuch, etc pp. Nicht das Grundgesetz.

die rettungsfolter würde auch nicht im grundgesetz, sonden den entsprechenden einschlägigen gesetzestexten geregelt. das grundgesetz dient dieser diskussion eigentlich nur, um eine grundlage zu schaffen, welche rechte grundsätzlich dem täter und welche dem opfer zustehen. ab wann die polizei verpflichtet ist, einzugreifen und in welchem umfang, das ist wo anders geregelt.
imho ergeben sich aus dem grundgesetz für beide parteien, täter wie opfer rechte, die aber aufgrund der situation im wiederspruch stehen.
daher ergibt sich hier für mich eben die abwägung zwischen leben des opfers und körperlicher unversehrtheit des täters. ich für meinen teil sehe hier klare prioritäten, insbesondere bei der schwere der rechtseinschrenkung. und nein, das folterszenario von unserem froschkönig wäre auch im falle einer legitimation nicht zu befürchten ;)
auch der umfang würde selbstredend geregelt werden und man kann heute menschen schwer erträgliche schmerzen zufügen, ohne (nennenswerte) körperliche blessuren. da muss niemand gehäutet werden^^
(an meinen zahnarzt denk)

Die Grundrechte unterscheiden nicht zwischen Opfer und Taeter. Da gibt es keinen Handlungs- oder Ermessensspielraum. Deine Argumentation, dass die Menschenrechte in ihrer Anwendung die Rolle des Menschen als Taeter oder Opfer beruecksichtigen muessen ist Unfug. Vor dem Gesetz ist jeder Mensch gleich. Er muss es sein, Willkuer darf nicht zur Staatsräson werden.

es geht nicht um die rolle der personen, sondern um die schwere der rechtseinschnitte. und du wirst mir sicher zustimmen, dass einmalig schmerzen mit einem endgültigen tod nicht gleichzusetzen sind. zumal das recht auf körperliche unversehrtheit ja nicht vollends ausgesetzt sondern nur kurzfristig eingegrenzt wird. außer den ermittelnden behörden und außer zum ausschließlichen retten der geisel gillt auch mit dem richterlichen beschluss weiterhin das recht auf körperliche unversehrtheit. nach preisgabe des verstecks dann auch wieder uneingeschränkt.

Dein Problem ist jedoch, dass du allgemein die Menschenrechte missverstehst oder falsch interpretierst.
dann klär mich mal auf. folgende fakten liegen meiner überlegung zu grunde:
jeder hat das recht auf leben, freiheit und körperliche unversehrtheit. alle diese rechte werden auf seiten der geisel durch den täter verletzt. es muss doch aufgabe des staates sein, diese wieder herzustellen, wenn die verfassung nicht nur einen hohle frase sein soll, dafür gibt es ja die polizei.
natürlich verstehe ich die bedenken bezüglich der rechtseinschränkung auf seiten des täters, aber es kann imho auch nicht richtig sein, das verhältnismäßig geringe rechtseinschränkungen (nicht aufhebungen!) verhindern, dass der staat die verfassungsmäßig garantierten rechte aller schützen kann.

wie einige beiträge vorher schon mal geschrieben, geht es hier um die abwägung, wie weit der staat gehen darf, um eben diese rechte auf leben, freiheit, etc ggf auch mit polizeigewalt durchzusetzen.

und ich möchte nochmals betonen, dass die rettungsfolter nur das allerletzte mittel sein darf, durch die judikative überwacht wird und ausschließlich(!) der rettung von menschenleben dient.
weder geständniserpressung noch willkür können oder dürfen bestandteil von rettungsfolter sein.
 
Was ist das denn genau für eine Hausarbeit?

Mglw. sollte diese sich mit den Artikeln 1 , 79 III und 104 I GG auseinandersetzen. Folter ist in Deutschland nicht legitimierbar, zumindest nicht im Geltungsbereich des Grundgesetzes.
 
@ Lübke

Sorry, mir schwoll der Hals zu. Ich bin weder Terroristenumarmer noch sonst was. ;)

Hmm, schon mal Amis vor einem dt. Gericht gesehen? Was meinste, was das für ein Geschrei gäbe. Diplomatische Immunität ist eine ganz andere Kiste, aber wenn, lassen die ihre Bürger gerne im eigenen Land verknacken, und wenn Folter ins Spiel gebracht wird, dürften die allermeisten Nicht-Folter-Länder schärfstens protestieren.

und auf eins bist du bisher auch nicht eingegangen: wie kann der staat hausdurchsuchungen bei einem dringend tatverdächtigen (nicht verurteilten!) zulassen, rettungsfolterung zur wahrung der menschrechte des opfers aber ablehnen?

'ne Hausdurchsuchung und Folter wollen wir nicht wirklich gleichstellen, oder auch nur vergleichen! Das eine ist allerhöchstens ein Eingriff in die (zugegebenermaßen grundgesetzlich geschützte) Privatsphäre, das andere (massive) Körperverletzung.

Das "Dumme" ist, Deutschland ist nicht mehr komplett autonom, was seine Rechtssprechung angeht. Siehe Fall Gäfgen.

Nein, ich will keine Folter, auch keine Rettungsfolter. Wer soll die überhaupt durchführen? Ich stell' mir gerade die Jobausschreibung vor . . .

--> "Gesucht: Kräftiger junger Mann, mit beträchtlichem Gewaltpotential. Empathie ausdrücklich nicht erwünscht. Muss Winseln, Jammern, Weinen gegenüber unempfindlich sein. Abgeschlossenes Studium der Psychologie und der Medizin von Vorteil."

So ein Folterer sollte ja auch eine Ahnung haben, was sein Opfer verkraften kann, und es wäre nicht schlecht, wenn er einschätzen kann, ob der Typ das Blaue vom Himmel herunterlügt oder die Wahrheit spricht.

Wie gesagt: Folter ist ein unglaublich unnützes Instrument. Deswegen wurde sie ja abgeschafft. Es ist nicht möglich, vorherzusagen, wie Leute unter Qualen reagieren, ob sie etwas preisgeben, ob's der Wahrheit entspricht, und ob sie nicht vielleicht sogar die Kurve zum nächsten Friedhof kratzen -- und wenn die Foltermethoden zu lasch sind, ist es wieder für die Katz', dann melden sich Masochisten freiwillig . . .

. . . habe heute darüber mit meinem Vater gesprochen. Jura-Prof (emerit.) -- der ist für Rettungsfolter, gibt aber dazu, dass er damit weitgehend allein steht. Der liebt halt Kinder genausosehr wie ich, und sah im Fall Gäfgen schon rot. Hatte der ein Glück, dass mein Vater nichts mit dem Fall zu tun hatte, sonst hätte er sich elektrisch beheiztes Pipi in die Hose gemacht. :evillol:

Na ja, jedenfalls ein dickes Entschuldigung für meine verbalen Entgleisungen. Ist doch nur 'ne Diskussion, muss ich ja nicht persönlich nehmen. :)
 
Ich hab für Nein gestimmt.
Obwohl ich nicht sicher bin, ob Folter nicht schon in Deutschland als "Mittel" eingesetzt wird.
 
Btw.: nur weil sich hier jemand (mglw.) als Jurist bezeichnet, muss man das ja nicht glauben. Ich könnte mich auch als Papst darstellen und nach der dritten Bibelfrage wäre ich entlarvt (vermutlich früher).
Wenn hier nur ein Antwortender Jurist ist, dann fress ich ich meinen gesamten Schreibtisch und exmatrikuliere mich morgen...
 
Notwehr ist die verteidigung, die erforderlich und geboten ist, um einen gegenwärtigen, rechtswiedrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Gegenwärtig: Angriff findet gerade statt (Kind schwebt in lebensgefahr)
Rechtswiedrig: Sollte jeden klar sein oder?
Erforderlich: Um das Leben des Kindes zu retten? Natürlich ein anderes Leben schwebt in Gefahr solange ich den Täter nicht übertrieben stark foltere
Geboten: Zwischen Angriff und Verteidigung besteht kein krasses missverhältnis (Kind hat überlebenchanche, täter hat nur schmerzen zu befürchten)

Man sollte sagen das mir meiner meinung nach durch das Gesetzt die möglichkeit zusteht, und ich wüsste nicht wie ich handeln würde wen ich in so eine situation kommen würde. Ich würde halt abwiegen was wäre besser, ein kind das leben zu retten weil mir andere möglichkeiten verwehrt bleiben indem ich jemmanden mit schmerzen Foltere. Sowas muss jeder für sich ausmachen.

Entschuldingender Notstand (§ 35 StGB) Auch genannt Assi §

Man könnte theoretisch wen man beschossen wird sich den nächstbesten Menschen (kind, frau, mann, senioren) packen vor sich halten um nicht getroffen zu werden wenn keine deckung in der nähe ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wüsste nicht wer eine Folter durchführen will.
Zumal es rein ethisch gegen unser Grundgesetz/Menschenrechte verstößt.
Mag es subjektiv für Angehörige irgendwelche Opfer eine Lösung sein, objektiv wird sich sowas außer in seltenen Ausnahmesituationen mit Sicherheit nie bewähren.
 
Bin auch für Ja. Wenn gleich ich auch die andere Seite völlig verstehen kann.

Aber paar Randbedingungen sollten schon vorhanden sein. Zum ersten, dass man wirklich sicher ist, dass der Gefasste auch den Aufenthaltsort kennt.

Ich will euch mal sehen, wenn es euer Kind wär und der Täter sitzt nur grinsend da "ich sag nix, ihr könnt mir nix, wenn ihr mich anpackt zeig ich euch an"

Und mit dem Grundrecht seh ich es so, wenn man irgendne Möglichkeit hat nen Menschenleben zu retten, dann sollte man das auch tun.

Die Frage ist was wo steht. Kommt für euch erst das Leben eines Menschen und dann das Grundrecht, oder andersherum, Grundrecht um jeden Preis.
 
Rach78 schrieb:
Bin auch für Ja. Wenn gleich ich auch die andere Seite völlig verstehen kann.



Ich will euch mal sehen, wenn es euer Kind wär und der Täter sitzt nur grinsend da "ich sag nix, ihr könnt mir nix, wenn ihr mich anpackt zeig ich euch an"

Besonders wen man die Garantenstellung beachtet die man hat dan muss man es sogar tun
 
Rach78

Schön, wieder einer, der die Kinder-Karte ausspielt. Ändert nur nix daran, dass das Faustrecht abgeschafft wurde (darauf beruht es ja -- wenn's meiner Familie an den Kragen geht, muss Blut fließen).

Was, wenn ein Verdächtiger (seine Schuld ist ohne ordentliches Gerichtsverfahren schwierig zu beweisen) im Rahmen der "freundlichen Befragung" plötzlich abnippelt? Herzinfarkt, denn es war kein gut ausgebildeter Arzt zugegen, und für einen vollständigen Gesundheitscheck fehlte schlicht die Zeit?

Ich bleibe dabei -- es klingt "gut" (Blutgier), aber Folter wurde, ich wiederhole mich gerne, in jedem zivilisierten Staat schon vor über 150 Jahren abgeschafft, und das nicht nur, weil die Leute alle so dumm waren.

Man bräuchte Psychologen und Ärzte, um eine Folterung zu überwachen, und selbst dann bleiben die Unwägbarkeiten, die überhaupt erst dazu geführt haben, dass die Folter abgeschafft wurde, und die KANN man nicht beseitigen.

@ Doc Foster

Hoffe mal, Du meintest nicht mich. Ich bin kein Jurist, sondern mein Vater, und dass er Jurist ist, hat mit seiner Meinung nichts zu tun, was er ja auch zugibt. ;)
 
Du kannst rein theoretisch wen du auf einer rettungsinel bist mit einen anderen menschen und ihr habt nur ne motorsäge dabei und nix zu essen seit am verhungern, kannst du dir die säge schnappen ihn damit töten und ihn anschliesend verspeisen um zu überleben und bleibst strafrei

Sprich du kannst vor dein leben oder das leben eines anderen der dir nahe steht ein leben o. geringwertigeres rechtsgut verletzen
 
@ Smockil:

Wer nicht mal rechswidrig richtig schreiben kann, sollte sich mit Ausführungen zu Notwehr und Notstand vielleicht zurückhalten. 104 II GG normiert ein absolutes Folterverbot, das nach h.M. auch ins Strafrecht ausstrahlt. Folter (eines Amtsträgers) kann somit niemals gerechtfertigt sein.
In allen übrigen Fällen gebietet Art. 1 GG eine entsprechende Auslegung des § 32 StGB, so dass auch hier eine Rechtfertigung nie in Frage käme.
 
Wenn du in Notwehr jemmanden erschiesst verstösst du auch gegen die würde des menschen den du hast ihn sein höchstes gut genommen das leben um dein leben zu schützen
 
@DDM_Reaper20: ich nehm das auch keines wegs persönlich. manchmal kochen emotionen etwas hoch, aber mit dir kann man gut diskutieren, da du eben argumentierst und auf argumente eingehst (wenn auch nicht immer auf alle ;) )
aber ich glaub mir geht langsam auf, wo die wesentliche differenz zwischen den fronten liegt: die definition von folter. ich habe den beitrag von froschkönig, in dem er eine folterung auf splatterfilm-niveau beschreibt, für einen witz gehalten.
eine folter ist z. b. wenn man jemandem, der an arachnofobie leidet, sein gesicht in ein terrarium voller spinnen hält. eine folter sind auch elektroschocks, die zwar sehr schmerzen, aber keinen schaden verursachen. folter kann vieles sein. vllt sollte man sich hier erstmal auf eine definition von folter einigen, bevor wir uns für oder gegen sie aussprechen. im falle gäfgen kann man wohl von faustschlägen als foltermethode sprechen.

@Smockil: dein beitrag #92 gefällt mir sehr gut. den würde ich so unterschreiben :)

@Schaffe89: die rettungsfolter ist ausschließlich für diese seltenen ausnahmesituation gedacht. nämlich als letztes mittel, wenn alle anderen versuche, die geisel zu retten, versagt haben.
 

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