RTX 3070 Ti, funktionsfähig oder fake?

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snipe1337 schrieb:

Wenn ich das auf der Seite richtig verstehe, wird er sein Geld zurück erhalten, sonst wär der Erstverkäufer ja nicht Handy und Geld los. Andernfalls könnte es dem Erstverkäufer (also Käufer A) ja egal sein, da er ja zunächst das Geld bekommen hat, oder übersehe ich da was?

Sichere bargeldlose Zahlungsmethoden für beide Seiten scheint es unter Privatpersonen nicht zu geben.
 
sebbolein schrieb:
Von Stiftung Warentest.

PS: Deswegen verkaufe ich privat nie Sachen mit Paypal Käuferschutz. Einmal einen "blöden Käufer" und ich bekomm mein Geld nicht und am Ende einen Backstein oder ähnliches zurück.
Paypal hat keine rechtlichen Befugnisse in Deutschland. Wenn Paypal die Summe zurückbucht, wird der Käufer erneut zahlungspflichtig gemäß § 433 BGB. Der Kaufvertrag wird dann in diesen Status zurückversetzt. An der Stelle müsste man die Sache dann per Mahnbescheid / Gericht klären lassen, wenn der Käufer sich weigert (, was er tun wird, sonst hätte er die Sache ja nicht über PP klären lassen).
 
Vor einigen Jahren hatte ich über PayPal auf eBay ein neues Macbook Retina gekauft. Ich wollte 200€ sparen (könnte mich dafür immer noch selbst ohrfeigen) und habe statt 2200€, 2000€ gezahlt und war zufrieden.
Wie sich herausgestellt hat, war der Account gehackt, die Besitzer (ein altes deutsches Ehepaar wussten natürlich von nichts) und das Paket ist nie angekommen.

Später hat mir die Polizei dann mitgeteilt, dass ca. 15 Personen auf diesen Trick hereingefallen sind und sich die "arabischstämmigen Herren" schon ins Nirvana abgesetzt haben.

Die Sachlage sollte also klar sein für PayPal, oder ?
Vor allem, weil auch viele den Käuferschutz immer loben und hervorheben. Alles gar kein Problem......

FALSCH !
PayPal hat sich trotz Anwalt, Polizei und Co. fast 14 Monate gesträubt den Betrag zu ersetzen bis dann das Geld freigegeben wurde.
Ich kenne Personen, die warten noch bis heute auf ihr Geld.

Das nur eben kurz zum Thema "PayPal Käuferschutz".
Ich wünsche OP alles Glück der Welt und das er sein Geld wiederbekommt. Ich glaube jedenfalls nicht daran. Zumindest wird es nicht einfach für ihn.
 
Ärgerlich. Kommt aber leider täglich zig Mal vor.

Wenn sich etwas "zu gut" anhört, um wahr zu sein, ist es meistens nicht wahr - und Gier frisst Hirn!

Die Bedenken wurden hier im Thread genannt. Warum sollte jemand etwas dermaßen "unter Wert" verkaufen? Jeder, der in der Lage ist, eine Kleinanzeige aufzugeben ist auch in der Lage, den Marktpreis zu checken.

Für die Mitleser (für den TE ist es ja leider zu spät):

Wenn also die erste Warnlampe brennt: hinfahren, Objekt der Begierde angucken und möglichst ausprobieren, bar bezahlen und mitnehmen.

Genau die Reaktion beachten, wenn man dem Verkäufer die Abholung anbietet! Wahrscheinlich ist es (plötzlich?) "am anderen Ende der Republik". Antwort vom Käufer: "nein, das ist prima, mein Bruder/Neffe/Schwager wohnt im Nachbarort und kommt mich zu Weinachten besuchen. Der kann das abholen und zahlt bar. Außerdem kennt der sich gut mit Computern aus".

Was antwortet der Verkäufer? Brennt jetzt die zweite Warnlampe? Wegen Corona keine Abholung möglich bla bla? Jetzt leuchtet die dritte Warnlampe schon schön hell.

Telefonieren! Am besten den Verkäufer über ein Festnetztelefon erreichen wollen. Bestenfalls steht der auch im Telefonbuch.

Achtung beim Angebot "Personalausweiskopie" (man erhält das jpg irgendeines Personalausweises - Aussagekraft gleich null). Damit beginnt meistens ein Betrug!

Nächstes Anzeichen: Die Kommunikation wird vom Verkäufer von der Kleinanzeigen-Palttform auf WhatsApp umgelenkt. Nicht drauf eingehen, immer übers Portal korrespondieren.

Viele Grüße, jof
 
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Es ist alles getippt. Hohoho! 🎅
 
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