Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Wenn du eine ziemlich sichere Antwort haben willst, dann musst du einen Anwalt fragen. Entweder nennt er die aktuellen Urteile in solchen (ähnlich gelagerten) Fällen oder zitiert die entsprechenden §§. Recht ist ein komplexes Feld, in einem §§ steht zum Beispiel:
Zur Übertragung des Eigentums an [...] ist erforderlich, dass [...] beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll.
Sieht klar und einfach aus, oder? Aber was bedeutet einig? Wie erfolgt eine Übertragung? Wer genau beim Markennamen Vodafone ist überhaupt der Eigentümer dieser Box? Das Ausbleiben von Konsequenzen in manchen Fällen (Rückforderung des Gerätes) oder das Leisten von Schadenersatz bedeutet nicht zwangsläufig die Korrektheit der Annahme.
Ich könnte auch schreiben: Schonmal den Vertrag inkl. Nebenbestimmungen durchgelesen?
Konkrete Rechtsberatung können (dürfen) wir nicht leisten. Ich stelle mir eher die Frage, für was brauchst du eine Kabelbox ohne Vertrag? Für die in der Liste genannten Pauschalen kann ich mir auch Neu/Gebrauchtgeräte anschaffen, die ggf. mehr drauf haben als eine mindestens zwei Jahre alte Box oder noch Garantie, ohne mir Fragen wg. der Rechtslage stellen zu müssen.
wen der mit der Fritz!Box verknüpfte Vertrag beendet ist, nein. Die Box bleibt - auch nach Zahlung der Ausgleichsgebühr - weiterhin mit deinem Vertrag verbunden. Diese wird nur aufgehoben, wen die Box ordnungsgemäß an den Provider nach Vertrags-/Optionsende zurückgeschickt wurde.
Chakotey schrieb:
Bei den Kleinanzeigen wird man ja regelrecht überschwemmt mit den "Ausgleichszahlungsboxen"