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Bestenfalls bei einer Schädigungsabsicht zu Lasten des Verkäufers könnte sich ein Verbraucher mglw. nicht mehr auf ein grds. bestehendes Widerrufsrecht berufen. Das dürften aber absolute Ausnahmefälle sein.
Wär cool wenn du hier noch am Ende posten würdest wie das ganze ausgegangen ist, find das immer super interessant weil so Schadensfälle jetzt mal net nur Mb wenn man so en pc zusammenstellt hat man ja 10-20 "Produkte" und wär mir wichtig zu wissen wie sowas dann ausgeht.