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Rückgaberecht-Verweigerung
- Ersteller Parradox87
- Erstellt am
Targa 826
Lt. Commander
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@Kupfer: Das Rückgaberecht besteht nicht immer! Gem. §§ 312 ff. BGB wird ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher vorausgesetzt. Alternate scheint beim TE nicht von einem Verbraucher auszugehen. Die 5 Tage Meldefrist erinnern mich eher an die Rügepflicht zwischen Kaufleuten, §§ 343 ff. HGB.
Dönertier
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Man muss hier ganz genau unterscheiden:
Wenn du das Mainboard an Alternate aufgrund eines Defekts zurücksendest, hast du kein Anrecht auf eine Gutschrift. Zuerst hat Alternate die Möglichkeit der Instandsetzung. Dies kann aber auch unter Umständen länger als 14 Tage dauern und du würdest auf den Kosten sitzen bleiben.
Etwas ganz anderes ist das Fernabsatzgesetz:
Du hast bei Onlinekauf 14 Tage Rückgaberecht. Dagegen kann auch Alternate nichts sagen.
=> Mainboard zurückschicken, brauchst nichtmal einen Grund angeben und Gutschrift verlangen. Diesem Gesetzt entziehen kann sich auch Alternate nicht.
achja, die Beweisumkehrlast ist nicht die Beweispflicht in den ersten 6 Monaten, wo der Hersteller nachweisen muss, dass der Defekt bei Auslieferung nicht vorhanden war, sondern der Zeitraum NACH den ersten 6 Monaten.
Wenn du das Mainboard an Alternate aufgrund eines Defekts zurücksendest, hast du kein Anrecht auf eine Gutschrift. Zuerst hat Alternate die Möglichkeit der Instandsetzung. Dies kann aber auch unter Umständen länger als 14 Tage dauern und du würdest auf den Kosten sitzen bleiben.
Etwas ganz anderes ist das Fernabsatzgesetz:
Du hast bei Onlinekauf 14 Tage Rückgaberecht. Dagegen kann auch Alternate nichts sagen.
=> Mainboard zurückschicken, brauchst nichtmal einen Grund angeben und Gutschrift verlangen. Diesem Gesetzt entziehen kann sich auch Alternate nicht.
achja, die Beweisumkehrlast ist nicht die Beweispflicht in den ersten 6 Monaten, wo der Hersteller nachweisen muss, dass der Defekt bei Auslieferung nicht vorhanden war, sondern der Zeitraum NACH den ersten 6 Monaten.
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die frage ist doch immer noch wieso man verbogene pins übersehen kann...
Doc Foster
Fleet Admiral
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Dönermann, schreib keinen Mist, wenn du keine Ahnung hast.
476 ist eine Sonderregelung des Verbraucherschutzes und kehrt die übliche Beweislastverteilung im Zivilprozess zu Gunstes des Verbrauchers in den ersten 6 Monaten um.
@ Targa:
Daran hatte ich auch schon gedacht aber dazu müsste sich der Fragesteller noch äußern. Die Hürde Kaufmann liegt allerdings etwas höher als Unternehmerbegriff des § 14 BGB.
476 ist eine Sonderregelung des Verbraucherschutzes und kehrt die übliche Beweislastverteilung im Zivilprozess zu Gunstes des Verbrauchers in den ersten 6 Monaten um.
@ Targa:
Daran hatte ich auch schon gedacht aber dazu müsste sich der Fragesteller noch äußern. Die Hürde Kaufmann liegt allerdings etwas höher als Unternehmerbegriff des § 14 BGB.
Benzer
Fleet Admiral
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- Nov. 2007
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Vielleicht hat er sich die Sachen an die Firma schicken lassen. Die Angebe einer Firmenadresse mit Firmenname im richtigen Feld bei der Bestellung veranlasst die Händlernormalerweise davon auszugehen das es sich um eine Firma handelnt, auch wenn man Privat da bestellt.
Doc Foster
Fleet Admiral
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Damit entfiele dann mglw. das Widerrufsrecht.
Kenny [CH]
Commodore
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sry verbogene Pins gibt es noch oft! das ist meistens ned die schuld vom Mainboard Hersteller / Verkäufer etc! Meistens sind es die Transportfirmen. Es kann gut sein das der Shop das Mainboard einwandfrei verschickt hat und das es beim Kunden Kaputt ankommt.
ReDeYeDRaVeN
Lt. Commander
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Da wird sich Alternate stur stellen. Das Board ist für die eindeutig mechanisch beschädigt, oder anders gesagt "Damaged by User". Ich arbeite selber in einem Hardware-Versandhandel/Shop und sowas kommt bei uns oft genug vor. Ich selber habe noch nie ein Board gesehn was vor dem Verkauf verbogene Pins hatte. Bevor wir ein teures Board verkaufen, was in deinem Fall definitiv so ist, schauen wir in den Karton unter die Sockelabdeckung ob alles in Ordnung ist. Da hab ich in 2 Jahren die ich im Shop stehe noch nie etwas gefunden, immer alles bestens.
Die einzige Chance die du hast ist zu klagen, damit sind Kunden schon öfters bei uns durchgekommen weil wir keinen Bock haben auf nen Verfahren. Wir bleiben demnach auf dem Board sitzen, versuchens natürlich bei einem VL abzuwickeln (Alternate/Wave) aber das klappt eigentlich nie.
Soviel mal zur Sicht eines Versandhändlers/Shops.
grüße
ReD
Die einzige Chance die du hast ist zu klagen, damit sind Kunden schon öfters bei uns durchgekommen weil wir keinen Bock haben auf nen Verfahren. Wir bleiben demnach auf dem Board sitzen, versuchens natürlich bei einem VL abzuwickeln (Alternate/Wave) aber das klappt eigentlich nie.
Soviel mal zur Sicht eines Versandhändlers/Shops.
grüße
ReD
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wie solln sich denn sockelpins durch den transport verbiegen? o.O
ReDeYeDRaVeN
Lt. Commander
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cartridge_case schrieb:wie solln sich denn sockelpins durch den transport verbiegen? o.O
Das hab ich mich auch gerade gefragt. Selbst wenn du das Ding in nem Karton wirfst oder es doll ruckelt weil der 900km Kopfsteinflaster fährt -> da verbiegt sich kein Pin durch. Ein Pin ist wie ne kleine 1 die sich beim Auflegen der CPU ein wenig nach unten drückt, das wird gemacht damit auch alle Pins Kontakt zur CPU haben. Um einen verbogenen Pin zu erzeugen musst du da schon direkt in den Sockel greifen und mit irgendwas gegenkommen.
Tekkno_Frank
Commander
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1) Wenn sich die PINs im Transport verbiegen ist die gesamt Lieferung Schrott und das meine ich wortwörtlich so, denn zum einen ist der Sockel mit einer Plastikkappe geschützt, das Mainboard steckt in einer Antistatiktüte, liegt wiederrum im Karton mit Sockel nach oben unter einem Papdeckel auf dem Handbuch und Kabel und Zeugs liegt was wiederrum im MainboardaußenKarton liegt der wiederrum im Karton mit der restlichen Hardware, hoffentlich, gepolster verschickt wird. Das DORT NUR Pins verbogen werden und nichts anderes ist, naja, unwahrscheinlich!
Ich unterstelle dem TE NICHTS! Ist eine reine Sachstandsschilderung
Wenn die das Teil im Briefumschlag nakig verschickt hätten, jaaa, aber so nicht!
Was sein K Ö N N T E: Hast Du beim Auspacken gemerkt ob das schon mal geöffnet war? Sprich evtl. hatte das Board schon wer anderes und hat es zurückgegeben, das wäre eine Möglichkeit.
2) M.E. verhält sich Alternate zwar nicht ganz korrekt aber nachvollziehbar.
Fakten: Alternate kriegt das Board zurück--verweigert die Gtuschrift mit dem Hinweis PINS verbogen--schickt es an den Hersteller und der lehnt den Ersatz ab--dann kriegst Du von alternat eine Gutschrift abzüglich 100% Beschädigung. Ansonsten wäre Alternate der Dumme, was Sie sicherlich nicht machen werden.Der Hersteller des Boards bezieht sich genau auf 1) oben, dass durch Transport und Handling kein solcher Defekt erfolgen kann.
Ich selbst hatte mal den Fall, dass eine neues MSI P45 Platinum in TOP Verpackung ohne sichtbare SChäden gefaltet wie ein Karton "v" im karton lag, kein Witz, in der Mitte ein richtiger KNICK wie bei einem "V" , alle Aufkleber noch dran, originalzugeklebt. War auch eine Diskussion mit MSI, wurde dann aber ohne Anstand gestausch. Frag mich bis heute wie das Teil durch die Qualikontrolle gekommen ist.
Ich drück Dir die Daumen, sieht aber leider nciht so gut aus, das ohne Aufwand getauscht zu bekommen.
Ich unterstelle dem TE NICHTS! Ist eine reine Sachstandsschilderung
Wenn die das Teil im Briefumschlag nakig verschickt hätten, jaaa, aber so nicht!
Was sein K Ö N N T E: Hast Du beim Auspacken gemerkt ob das schon mal geöffnet war? Sprich evtl. hatte das Board schon wer anderes und hat es zurückgegeben, das wäre eine Möglichkeit.
2) M.E. verhält sich Alternate zwar nicht ganz korrekt aber nachvollziehbar.
Fakten: Alternate kriegt das Board zurück--verweigert die Gtuschrift mit dem Hinweis PINS verbogen--schickt es an den Hersteller und der lehnt den Ersatz ab--dann kriegst Du von alternat eine Gutschrift abzüglich 100% Beschädigung. Ansonsten wäre Alternate der Dumme, was Sie sicherlich nicht machen werden.Der Hersteller des Boards bezieht sich genau auf 1) oben, dass durch Transport und Handling kein solcher Defekt erfolgen kann.
Ich selbst hatte mal den Fall, dass eine neues MSI P45 Platinum in TOP Verpackung ohne sichtbare SChäden gefaltet wie ein Karton "v" im karton lag, kein Witz, in der Mitte ein richtiger KNICK wie bei einem "V" , alle Aufkleber noch dran, originalzugeklebt. War auch eine Diskussion mit MSI, wurde dann aber ohne Anstand gestausch. Frag mich bis heute wie das Teil durch die Qualikontrolle gekommen ist.
Ich drück Dir die Daumen, sieht aber leider nciht so gut aus, das ohne Aufwand getauscht zu bekommen.
Heretic Novalis
Banned
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sehe ich das richtig, dass der te GARANTIEansprüche gegen den HÄNDLER geltend machen will?
T
towa
Gast
cartridge_case schrieb:die frage ist doch immer noch wieso man verbogene pins übersehen kann...
Je nach Sockel sind da über 1300 Pins drauf, man will fertig werden und setzt die CPU drauf, schaust du dir vorher jeden Pin mit der Lupe an?
klar wirft man mal nen Blick drauf, aber ich hab das bei nem AMD Prozessor mal gehabt
und mich gewundert warum er den RAM im Dual-Channel nicht erkennt,
nachm Ausbau die erkenntnis, ein Pin an der Ecke war wahrscheinlich vorher schon leicht verbogen durchs in den Sockel packen war er dann ganz krumm....
Naja läuft heute noch, zwar nur mit SingleChannel aber wen juckts
ReDeYeDRaVeN schrieb:Bevor wir ein teures Board verkaufen, was in deinem Fall definitiv so ist, schauen wir in den Karton unter die Sockelabdeckung ob alles in Ordnung ist.
Ich habe schon 4 Boards bekommen die verbogene Pins hatten das kann immer mal passieren
In der Produktion und beim Händler der mal nachschauen wollte ob die Pins verbogen sind und beim einbau des schutzes ist es halt passiert.
Ergänzung ()
Tekkno_Frank schrieb:Frag mich bis heute wie das Teil durch die Qualikontrolle gekommen ist.
In der Quali wird nicht jedes Board überprüft sondern ein paar aus der Mage sonst würde das ewig dauern
CD
Rear Admiral
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Parradox87 schrieb:(...) Habe mir das Mainboard dann aus lauter langeweile angesehen und konnte den Defekt auch ermitteln und zwar handelt es sich um 1-3 verbogene Pins auf dem CPU-Sockel (...)
Doc Foster schrieb:Man möge mir als Laien nochmal erklären, wie bzw. wo ein aufnehmender CPU-Sockel Pins haben kann, die verbogen sind?
towa schrieb:Je nach Sockel sind da über 1300 Pins drauf, man will fertig werden und setzt die CPU drauf, schaust du dir vorher jeden Pin mit der Lupe an? (...)
Also die Intel 1366 und deren kleinere Ableger haben wohl so eine Art schräg hochstehende Metallfedern (musste erstmal ein paar Bilder davon suchen, da ich nur AMD Sockel und Intel Sockel bis 775 kenn), allerdings werden die beim Transport wohl eher nicht beschädigt (der Sockel war wahrscheinlich vollständig mit einer Kunststoffkappe abgedeckt?). Also entweder das Board hat den Händler/das Werk in dem Zustand verlassen oder es ist Eigenverschuldung, wobei dann unter Umständen auch Spuren an der CPU zurückgeblieben wären.
Was ich dagegen schon erlebt habe, war die Beschädigung einer CPU (irgend eine für AM2 mit Pins). Dort waren mehrere Pins am Rand eingedrückt, da die CPU nicht sachgemäß verpackt worden war. Umtausch war aber trotz mechanischer Beschädigung problemlos möglich, auch wenn verbogene Pins, vor allem an der CPU, natürlich immer nach DAU aussehen, der das Ding halt mit aller Gewalt falsch in den Sockel pressen wollte.
Und wegen Rückgabe beschädigter Ware, da hatte ich bisher auch noch nie Probleme. Hab mal ein Netzteil gekauft, das nach weniger als einem Tag seinen Dienst verweigerte, und bei dieser "Qualität" wollte ich es dann sicher nicht gegen ein Ersatzgerät umtauschen sondern einfach mein Geld zurück. Wurde vom Laden anstandslos durchgeführt.
Jesterfox
Legende
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Targa 826 schrieb:Alternate scheint beim TE nicht von einem Verbraucher auszugehen. Die 5 Tage Meldefrist erinnern mich eher an die Rügepflicht zwischen Kaufleuten, §§ 343 ff. HGB.
Das ist ein guter Punkt. Der TE schreibt, das er beruflich mit PCs zu tun hat. Hat er etwa den Rechner "über die Firma" bestellt? Dann gelten naürlich die für Privatpersonen üblichen Rückgabe- und Gewährleistungsvorschriften nicht.
Doc Foster
Fleet Admiral
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Dann gelten naürlich die für Privatpersonen üblichen Rückgabe- und Gewährleistungsvorschriften nicht.
Das stimmt so nicht, denn über die Firma bestellt, heißt noch lange nicht, dass der Käufer nicht trotzdem als Verbraucher gilt.
Selbst wenn er als UNternehmer auftritt, gelten nach wie vor die Vorschriften für den Kauf (433ff) und somit grds. auch die gesetzl. Sachmängelhaftung.
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towa schrieb:Je nach Sockel sind da über 1300 Pins drauf, man will fertig werden und setzt die CPU drauf, schaust du dir vorher jeden Pin mit der Lupe an?
wenn die fläche gleich aussieht ist es ja kein problem aber selbst ein kurzer blick verrät unregelmäßigkeiten... sowas fällt einfach auf
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So. Also ich habe die Artikel als Privatperson bestellt und auch an meine Privatadresse schicken lassen. Der Karton sah OVP aus aber kann mich auch irren... Hab da auch leider nicht so doll drauf geachtet. Also den defekten Sockel sofort zu erkennen, bzw. die verbogenen Pins ist ja sehr schwierig wenn man nicht direkt einen Defekt vermutet, da man es ohne Lupe eh kaum sehen kann. Wenn die durch eine Prüfung oder Qualitätskontrolle gegangen sind, dann musste ja jemand den Sockeldeckel abnehmen und wieder draufpacken und dabei kann es genauso gut passiert sein. Ich hatte das Rechnergehäuse im liegen und hab dann alles zusammengebaut. Die Sockelabdeckung war bis alles drin war noch drauf, damit nichts drauf fällt o.ä. Dann habe ich die ABdeckung abgenommen die CPU drauf gelegt (natürlich vorsichtig und richtig herum) und habe dann den Sockelriegel wieder drauf gemacht und den Lüfter installiert. Mit dem neuen Board funktioniert die CPU also ist die OK. Ich habe auch nicht behauptet, das die Pins beim Transport verbogen sind (ist mir selber klar das das quasi unmöglich ist, jedoch könnte wie gesagt bei einer Kontrolle oder schon im Werk beim draufsetzen des Sockelschutzes der Defekt passiert sein.
Hier einmal die Antworten von Alternate zum besseren Verständis:
Mail 1
Unsere Techniker haben eine mechanische Beschädigung an dem Mainboard
festgestellt, was einen Gewährleistungsverlust zur Folge hat.
Der Hersteller lehnt die Abwicklung in solchen Fällen grundsätzlich ab,
weil es sich bei derartigen Beschädigungen um die Folge unsachgemäßer
Handhabe handelt. Daher haben wir die Rücksendung an Sie veranlasst.
Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass eine derartige Beschädigung
als offensichtlicher Mangel gilt. Wenn dieser also schon bei der
Lieferung bestand, hätte uns der Mangel innerhalb von fünf Werktagen
gemeldet werden müssen. Dies war aber nicht der Fall, in Ihrer
E-Mail vom 30. Mai ist lediglich von einem Defekt die Rede.
Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass wir eine anhand der
Seriennummer eine lückenlose Lieferhistorie nachweisen können.
Demzufolge wurde uns das Board am 21. Mai geliefert und wurde am
28. Mai Ihrer Bestellung zugeordnet. Weitere Lagerbewegungen sind
nicht vorhanden, Sie haben also Neuware direkt vom Hersteller erhalten.
Da Sie uns nicht vor der Einsendung mitgeteilt haben, dass das Board
mechanisch beschädigt bei Ihnen eingetroffen ist, müssen wir also davon
ausgehen, dass die Beschädigung in Ihrem Einflussbereich erfolgte.
Wir bitten um Verständnis, dass eine Abwicklung über uns aus diesem
Grund leider nicht möglich ist.
Mail 2
Zum genannten Sachverhalt teilen wir Ihnen mit, dass es sich in Ihrem Fall um
geprüfte Neuware handelt, wie Ihnen bereits unser Herr Glanz schon vorab
mitgeteilt hat und auch die Seriennummernüberprüfung so bestätigte.
Gemäß der Beweislastführung im Rahmen der Gewährleistung, innerhalb der ersten
6 Monate nach Kauf, kann somit eine lückenlose Lieferhistorie nachgewiesen
werden.
Gleichfalls teilen wir Ihnen ebenfalls nochmals mit, dass die Art der
Beschädigung nicht auf eine sachgemäße Handhabung zurück zuführen ist.
Vielmehr handelt es sich hierbei um eine typische Beschädigung, welche bei
unsachgemäßer Verbauung der Komponenten auftritt.
Bitte haben Sie daher Verständnis, dass eine Abwicklung im Sinne der
Gewährleistung nicht möglich ist.
Wir sehen den Vorgang somit als erledigt an.
Hier einmal die Antworten von Alternate zum besseren Verständis:
Mail 1
Unsere Techniker haben eine mechanische Beschädigung an dem Mainboard
festgestellt, was einen Gewährleistungsverlust zur Folge hat.
Der Hersteller lehnt die Abwicklung in solchen Fällen grundsätzlich ab,
weil es sich bei derartigen Beschädigungen um die Folge unsachgemäßer
Handhabe handelt. Daher haben wir die Rücksendung an Sie veranlasst.
Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass eine derartige Beschädigung
als offensichtlicher Mangel gilt. Wenn dieser also schon bei der
Lieferung bestand, hätte uns der Mangel innerhalb von fünf Werktagen
gemeldet werden müssen. Dies war aber nicht der Fall, in Ihrer
E-Mail vom 30. Mai ist lediglich von einem Defekt die Rede.
Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass wir eine anhand der
Seriennummer eine lückenlose Lieferhistorie nachweisen können.
Demzufolge wurde uns das Board am 21. Mai geliefert und wurde am
28. Mai Ihrer Bestellung zugeordnet. Weitere Lagerbewegungen sind
nicht vorhanden, Sie haben also Neuware direkt vom Hersteller erhalten.
Da Sie uns nicht vor der Einsendung mitgeteilt haben, dass das Board
mechanisch beschädigt bei Ihnen eingetroffen ist, müssen wir also davon
ausgehen, dass die Beschädigung in Ihrem Einflussbereich erfolgte.
Wir bitten um Verständnis, dass eine Abwicklung über uns aus diesem
Grund leider nicht möglich ist.
Mail 2
Zum genannten Sachverhalt teilen wir Ihnen mit, dass es sich in Ihrem Fall um
geprüfte Neuware handelt, wie Ihnen bereits unser Herr Glanz schon vorab
mitgeteilt hat und auch die Seriennummernüberprüfung so bestätigte.
Gemäß der Beweislastführung im Rahmen der Gewährleistung, innerhalb der ersten
6 Monate nach Kauf, kann somit eine lückenlose Lieferhistorie nachgewiesen
werden.
Gleichfalls teilen wir Ihnen ebenfalls nochmals mit, dass die Art der
Beschädigung nicht auf eine sachgemäße Handhabung zurück zuführen ist.
Vielmehr handelt es sich hierbei um eine typische Beschädigung, welche bei
unsachgemäßer Verbauung der Komponenten auftritt.
Bitte haben Sie daher Verständnis, dass eine Abwicklung im Sinne der
Gewährleistung nicht möglich ist.
Wir sehen den Vorgang somit als erledigt an.
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