eBay: Käufer fordert Rücknahme

F4naTy

Lieutenant
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Okt. 2008
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Moin Leute,
ich wollte mal fragen ob jemand sich mit einer Rücknahme als Verkäufer bei Ebay befassen musste.

Mein Fall.
Ich habe ein Asbach altes IPhone 6 Plus bei Ebay verkauft, wurde ~3 Jahre von meiner Mutter genutzt und ich wollte es verkaufen, da ich ihr ein 8 Plus gekauft habe.
Gerät eingestellt und am 29.04 verkauft.
Habe Zustand "sehr gut" angegeben, da es makellos aussah, meine Mutter hat es nicht wie die ganzen jungen Mädels in ihrer Hosentasche getragen sondern es war quasi immer nur in ihrer Tasche in einer Lederhülle.
Jetzt 4 Wochen später 29.05, schreibt der Käufer mir das Gerät ist defekt und fordert eine Rücknahme. Die beigefügten Bilder sind eindeutig, es ist das "Touch Disease" Problem .
Er hat bereits eine negative Bewertung abgesetzt und droht mit Anwalt und Anzeige wegen Betrugs....
Dummerweise hat er noch mit Paypal gezahlt.

Jetzt denke ich mir nur hmmkay.
Anwalt und co juckt wenig, Rechtsschutzversicherung sei Dank, aber dieser Aufwand...
 
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Wenn das Gerät bei Verkauf funktioniert hat ist das sein Pech.
 
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Wie ist denn genau der Bewertungstext den er geschrieben hat. Wenn er dich beleidigt oder gar was unterstellt hat könntest du eventuell ebenfalls ihn auf die Rechtslage "aufmerksam" machen.
Wann wurde das Gerät denn zugestellt laut Versandunternehmen?
 
Hast du die Sachmangelhaftung wirksam ausgeschlossen?
 
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Selbstverständlich lief es, hätte es sonst als defekt verkauft.
Problem ist ja jetzt, dass er mit Paypal gezahlt hat und wie ich mich wende wird ihm das Geld erstattet und ich bekomme ein defektes Ding.

Die neg. Bewertung ist sachlich - Das iPhone ist Defekt! Beschriebener Zustand in der Auktion: „sehr gut“
 
DerKonfigurator schrieb:
Hast du die Sachmangelhaftung wirksam ausgeschlossen?
Das ist am wichtigsten! Poste bitte mal die Anzeige bei eBay,,,
cheers, alexx
 
Willst du überhaupt kein Risiko eingehen musst du es zurücknehmen, da er mit Paypal bezahlt hat. Paypal ist hier leider ein .... in der Hinsicht.
 
Sofern du Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen hast, die Rücknahme ebenfalls, dann sollte es für dich keine Probleme geben, wenn du ea in der Anzeige reingeschrieben hast.
 
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Nein, Paypal wird den Käuferschutz am Ende nicht durchziehen, wenn du
1. Nachweisen kannst dass die SMH ausgeschlossen war
2. sofort Strafanzeige gegen den Käufer stellst
 
Nach 4 Wochen würde ich auch sagen Pech gehabt dürfte er keine Chance haben. Das wird Ebay Klären .
 
hast du garantie & rücknahme ausgeschlossen ?

falls nicht, hast du in der tat schlechte karten.

denn, wenn du als privatperson dies nicht ausschliesst, musst du beides gewähren.
 
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Hast du Privatverkauf ohne Garantie und Rücknahme angegeben?
EDIT: wow, alle den gleichen Gedanken ;)
 
Sachmängelhaftung habe ich nicht ausgeschlossen....
So oft verkaufe ich dann doch nicht und dachte ehrlich gesagt dieser ganze Schund unter den Beschreibungen ist doch sowieso nicht haltbar...
 
"Schließt sich automatisch aus bei Privatverkauf. "

moop, falsch, setzen.
 
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Habe auch schon mal das gleiche mitgemacht... war 160€ mainboard und cpu. Lief einwandfrei. Käufer hat es als defekt markiert. paypal
Hat eskaliert. Mein geld futsch und die ware hat er auch nicht zurückgeschickt...
Ende vom Lied: kein paypal mehr nur noch Überweisung oder kleinanzeigen per cash.
 
shuikun schrieb:
Hat eskaliert. Mein geld futsch und die ware hat er auch nicht zurückgeschickt...
Das Geld ist nicht Futsch wenn man darauf achtet kein Guthaben auf seinem Paypal Konto zu haben in so einem Fall. Dann ziehen sie es zwar ein, allerdings kann man dann die Lastschrift stornieren. Mir ist kein Fall bekannt wo Paypal hier mal geklagt hat dann. Allerdings hat man danach dann kein Paypal mehr.
 
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Das war die Auktion, er hat es mit einem Preisvorschlag gekauft.
Hatte halt nur einmal den Fall das einer neue Schuhe gekauft hat von mir und weil Sie ihm nicht passten wollte der eine Rücknahme haben, da hat dann Ebay für mich entschieden vor 2 Jahren.
 
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Man kann die Sachmängelhaftung nicht ausschließen. Die bleibt immer bestehen. Man kann nur die Gewährleistung ausschließen, da es einen unverhältnismäßigen Nachteil mit sich ziehen würde, wenn man als Privatperson wie ein gewerbliche Händler agieren müsste.

Edit: In betreffender Auktion wurde wo genau die Gewährleistung ausgeschlossen? Ich sehe nichts. Ergo räumst du jedem Käufer freiwillig volle Gewährleistungsansprüche (auf 24 Monate) ein.
 
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