Rücktritt vom Mietvertrag

CougarOne

Captain
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Feb. 2009
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Abend,

mein Bruder hat vor kurzem einen Mietvertrag unterschrieben für eine Wohnung die er erst zum 15.06.2011 beziehen kann. Der Vermieter hat den Vertrag noch nicht unterschrieben, kann mein Bruder jetzt ohne Probleme den Vertrag kündigen, da er eine andere Wohnung gefunden hat in der er sofort einziehen kann?

Wenn das machbar ist, wie ist es dann wenn der Vermieter den Vertrag doch schon unterschrieben hat, kann man dann trotzdem mit sofortiger Wirkung kündigen oder muss man den Vertrag einhalten?
 
Jeden Vertrag muß man einhalten. Aber vielleicht kann dein Bruder ja mit dem Vermieter reden und es gibt eine einvernehmliche Lösung.

Sonst hast du glaube 3 Monate Kündigungsfrist.
 
Dein Bruder kann ja sagen, dass er ein Mietnomade ist und die Wohnung sowieso nur verwüsten wollte :D
 
der vertrag wird eingehalten, fristen bestehen, wenn sich beide parteien einig sind und unterschrieben haben.

hat dein bruder den vertrag selbst nur unterschrieben und ihn bei sich, so ist ja noch kein vertrag erfüllt.
 
Verträge müssen eingehalten werden, sonst wäre es ja echt hohl. Ich denke nicht, dass der Vermieter auf "Kulanz" deinen Bruder aus dem Vertrag lassen wird. Er will schließlich auch sein Geld machen. Auch wenn es nur 3 Monate sind.

Man sollte halt vorher kräftig überlegen. Man kauft sich ja auch kein Auto und gibt es eine Woche später zurück, weil man eines in ner anderen Farbe gefunden hat. Gut, manche besitzen wohl wirklich das Geld dafür. Ich rede aber von uns sterblichen Normalverbrauchern ;)
 
Vorweg: Das ist keine Rechtsberatung oder ähnliches. Für Rechtsbeistand würde ich einen Anwalt aufsuchen.

Die Frage ist erstmal, ob überhaupt ein Mietvertrag zustande gekommen ist. Falls ja, dann hat dein Bruder die im Vertrag festgeschriebene Kündigungsfrist einzuhalten, sprich er kommt nicht raus. Wenn keine Anfechtungsgründe vorliegen, gilt natürlich "pacta sunt servanda".

Was ich machen würde, ist mit dem potentiellen Vermieter zu reden und ihm die Sache zu erklären. Evtl. kann man den Vertrag dann im Einvernehmen auflösen. Wenn der Vertrag einvernehmlich aufgelöst wird, sollte dies schriftlich festgehalten werden. Evtl. lässt sich der Vermieter ja auf eine einmalige Zahlung ein, so dass dein Bruder ihm eben z.B. eine oder zwei Monatsmieten gibt, dafür dass er aus dem Vertrag aussteigen darf.
 
solange der vertrag nicht von beiden seiten unterschrieben wurde, handelt es sich de facto nur um ein vertragsangebot, an welches der unterzeichner nur so lange gebunden ist, bis es zu einem gültigen vertrag umgewandelt wird (zweite unterschrift) oder widerrufen wird.

Sollte sich der vertrag zb in der post befinden und erst am montag dem vermieter zugestellt werden, reicht ein rechtzeitiger widerruf aus, entweder per fax oder per kurier, der vor dem postboten eintrifft. Man kann den widerruf natürlich auch selbt überbringen sich sich quittieren lassen.

Liegt der Vertrag dem vermieter bereits vor wirds schwierig, egal ob der vertrag nun beide unterschriften aufweist oder nicht. Am besten in diesem Fall an die Gutmenschlichkeit appellieren. Eventuell hilft hier auch eine kleine soziale Notlüge weiter.
 
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Aso alles klar, dann sag ich ihn das mal. Jedenfalls meinte mein anderer Bruder zu ihn, er könne ohne Probleme zurück treten, da der Vermieter noch nicht unterschrieben hat und somit, wie schon gesagt wurde, noch kein Vertrag abgeschlossen wurde.
 
Und woher weißt du, dass der Vermieter nicht schon unterschrieben hat?
 
Mein Bruder meint er hat noch nicht unterschrieben. Klar kann der Vermieter schon unterschrieben haben oder auch nicht.
 
hannes8899 schrieb:
solange der vertrag nicht von beiden seiten unterschrieben wurde, handelt es sich de facto nur um ein vertragsangebot, an welches der unterzeichner nur so lange gebunden ist, bis es zu einem gültigen vertrag umgewandelt wird (zweite unterschrift) oder widerrufen wird.
So pauschal kann man das nicht sagen, da im Mietrecht kein Formzwang herrscht. Wenn also der Bruder schon mit dem Vermieter einen mündlichen Vertrag gemacht hat, dann besteht der Vertrag schon. Dafür reicht es dann u.U. aus, dass der Bruder zugesagt hat, dass er die Wohnung nimmt. Der schriftliche Vertrag ist dann nur eine Vereinfachung der Beweislast.

Widerrufen kann der Bruder den Vertrag auch nicht, dafür aber anfechten. Ein Anfechtungsgrund könnte z.B. sein, dass der Vermieter den Bruder gezwungen hat den Vertrag mit ihm abzuschließen. Ein anderer Grund könnte sein, dass sich der Bruder bei irgendeinem wesentlichen Bestandteil geiirt hat, also z.B. war der Südbalkon essentiell wichtig, was er auch mehrmals bei der Besichtigung wiederholt hat, jedoch hat die Wohnung keinen Südbalkon. Im BGB sind das dann §119 (Irrtum) und §123 (Täuschung).

Der Bruder soll zum Vermieter hingehen und ihm sagen, dass er nicht mehr in die Wohnung einziehen will/kann. Wenn der Vermieter dann Schadensersatz fordert, z.B. in Form von 1-2 Monatsmieten, dann sollte er dies zahlen. Wenn der Vermieter sonst auf Erfüllung des Vertrags den Bruder verklagt, dann wird es richtig teuer für den Bruder.

Ein Anwalt kann den Bruder aber verbindlich aufklären, weshalb ich dem Bruder auch rate, professionelle Hilfe aufzusuchen.
 
Sobald der Vermieter unterschrieben hat, ist der Vertrag wirksam! Dann kommt dein Bruder nicht um die 3 Monate Kündigungsfrist drum rum und muss natürlich auch 3 Monate Miete zahlen. Einzige Möglichkeit ist die Kulanz des Vermieters, aber das bezweifel ich sehr stark.

Wenn der Vermieter den Vertrag noch nicht unterschrieben hat, der Vertrag sich aber trotzdem beim Vermieter befindet, ist die Situation schwierig. Rein rechtlich ist der Vertrag noch nicht wirksam. Andererseits ist seine Unterschrift für ihn nur eine Formalität, die er jederzeit in 10sec nachholen könnte. Dann gilt oberes...
 
Alles klar, dannn wissen wir jetzt erstmal grob bescheid. Danke euch allen hier für die Hilfe und noch schöne Restwochenendstunden :D.

Nur zur Info: Mein Bruder hat grad den Vermieter mal angerufen, und zu seinem Glück hat der Vermieter seinen Rücktritt vom Mietvertrag akzeptiert und das ohne zusätzliche Zahlungen oder so. Gibts also doch noch nette Menschen auf dieser Welt :D.
 
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Cougar-One schrieb:
Nur zur Info: Mein Bruder hat grad den Vermieter mal angerufen, und zu seinem Glück hat der Vermieter seinen Rücktritt vom Mietvertrag akzeptiert und das ohne zusätzliche Zahlungen oder so. Gibts also doch noch nette Menschen auf dieser Welt :D.

Na da hast du Glück gehabt :) freut mich für dich. Und scheinbar waren auch keine Immobilienmakler-Geier mit im Boot. Die hätte sicher nicht auf ihre äußerst zweifelhafte Bezahlung verzichtet.
 
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