SAT-Kabel durchschleifen ?

Noch weitere Fragen
Deine Mitbewohner/Miteigentümer sind definitiv nicht an einer Erweiterung ihrer Empfangsmöglichkeiten interessiert? Auch die Möglichkeit mehrere Tuner an einer Dose betreiben zu können ("Unicable") wird von keinem gewünscht? Um z.B. mit einem guten Festplattenreceiver mehrere Sendungen gleichzeitig aufzeichnen zu können.
Soll das Teil kaskadierbar sein,um gegebenenfalls erweitern zu können?
Was ist den bisher verbaut? Wenn das Teil kaskadierbar ist, könnte die passende Erweiterung eine empfehlenswerte Lösung sein.
Einen Marktüberblick liefert ein Preisvergleichsportal. Empfehlungen will ich nicht geben, weil ich bisher zu wenige Multischalter selbst verbaut habe.
 
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Das mit den anderen Mietern habe ich ja auch schon gefragt, aber andere hier sehen es als zweitrangig an:

up.whatever schrieb:
Was andere Mieter möchten ist zweitrangig, aber die Zustimmung der Eigentümer sollte unbedingt vorab eingeholt werden.

Was nutzt es wenn man irgend etwas umbaut aber nicht die anderen Mieter befragt, dann heißt es nach her warum bekommt er und wir nicht.
Das der Eigentümer natürlich erst ein mal Zustimmen muss habe ich auch geschrieben, dies ist ja jetzt auch geklärt.

Ja und wenn andere Mieter auch was möchten sollte man sich eben wegen den Kabelaufwand mal über die zusätzliche Möglichkeit von Unicable gedanken machen.
 
mkossmann schrieb:
Noch weitere Fragen
Deine Mitbewohner/Miteigentümer sind definitiv nicht an einer Erweiterung ihrer Empfangsmöglichkeiten interessiert? Auch die Möglichkeit mehrere Tuner an einer Dose betreiben zu können ("Unicable") wird von keinem gewünscht? Um z.B. mit einem guten Festplattenreceiver mehrere Sendungen gleichzeitig aufzeichnen zu können.
Soll das Teil kaskadierbar sein,um gegebenenfalls erweitern zu können?
Was ist den bisher verbaut? Wenn das Teil kaskadierbar ist, könnte die passende Erweiterung eine empfehlenswerte Lösung sein.
Einen Marktüberblick liefert ein Preisvergleichsportal. Empfehlungen will ich nicht geben, weil ich bisher zu wenige Multischalter selbst verbaut habe.

Die können doch schon 2 Tuner verwenden da 2 Kabel in jeder Wohnung.
Weiter wollen die bestimmt keine zusätzliche Erweiterung mehr da das Treppenhaus vor kurzem neu saniert wurde.
Ich muss heute mal nachsehen was dort verbaut ist,
die Info kaskadierbar ist wäre natürlich top
 
selfmade01 schrieb:
Die können doch schon 2 Tuner verwenden da 2 Kabel in jeder Wohnung.
Z.B. Es gibt eine Dose im Wohnzimmer, eine im Kinderzimmer. Im Wohnzimmer soll die Möglichkeit geschaffen werden , während man fernsieht, ein anderes Programm aufzuzeichnen. Mit einen "Unicable"-System geht das probemlos an der Dose im Wohnzimmer, bei einer normalen ZF-Verteilung muß das Aufzeichnungsgerät im Kinderzimmer angeschlossen werden.
 
mkossmann schrieb:
Z.B. Es gibt eine Dose im Wohnzimmer, eine im Kinderzimmer. Im Wohnzimmer soll die Möglichkeit geschaffen werden , während man fernsieht, ein anderes Programm aufzuzeichnen. Mit einen "Unicable"-System geht das probemlos an der Dose im Wohnzimmer, bei einer normalen ZF-Verteilung muß das Aufzeichnungsgerät im Kinderzimmer angeschlossen werden.
wenn ich aber auf unicable umstelle ist das LNB auch zu ändern oder?

für mich aktuell die einfachste Art ist das Erweitern des Multiswitches (sofern kaskadierbar... muss den hersteller noch ablesen) da ich die Koax-Kabel leicht zu dem Switch ziehen kann.
 
Einkabelmatritzen arbeiten wie Multischalter mit Quatro-LNB, mit 22 kHz-Generatoren auch mit Quad-LNB und wenn sie auf Wideband-Betrieb umstellbar sind kann man auch über 4 Kabel zwei Wideband-LNB anschließen.

Die Option mit WB-LNB erfordert zur Speisung von vorhandenen Multischaltern noch einen bzw. zwei Umsetzer.

Angesichts des aus den Fragen hervorgehenden elementaren antennentechnischen Unwissens kann ich nur warnen die Anlage selbst zu installieren. Speziell in der Installation teilnehmergesteuerter Einkabelanlagen lauern Tücken, bei denen übersteigertes Selbstvertrauen fachfremder User ohne Ausrüstung und Antennenmessgerät auch in Ratlosigkeit und Verzweiflung umschlagen kann.

Jeder ist für seine Handlungen verantwortlich, ich verweise vorsorglich darauf, dass Dachantennen nach IEC 60728-11 fachgerecht blitzstromtragfähig geerdet und in den Schutzpotenzialausgleich einbezogen werden müssen. Siehe auch NAV § 13 und § 319 StGB Baugefährdung.
 
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