eigs
Commander
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Das nicht, aber in Österreich bieten die meisten ISP kein IPv6 an und dementsprechend bleibt ihnen nichts anderes über wenn jemand auf eine öffentliche IP Adresse besteht. Die RTR ist zwar der Meinung, dass eine IPv6 Adresse nicht ausreichend ist aber das ist noch nicht ausgefochten denn laut den BEREC-Leitlinien zur Umsetzung der europäischen Netzneutralitätsregeln durch die nationalen Regulierungsbehörden genügt eine öffentliche IPv6 Adresse.bender_ schrieb:Daraus leitet sich für mich jetzt nicht unmittelbar ein Recht auf eine exklusive, von extern erreichbare IPv4 Adresse ab.
bender_ schrieb:Mich würde der Wortlaut der österreichischen Interpretation sehr interessieren...
RTR Netzneutralitätsbericht 2017 schrieb:5.2 Private IP-Adressen und Dienste
Art. 3 Abs. 1 enthält das Recht für Endnutzerinnen bzw. Endnutzer, auch eigene Dienste bereitzustellen bzw. anzubieten. Die Spanne reicht hier vom für Eigengebrauch reichenden Smart-Home-Server (z.B. Temperaturüberwachung) auf entsprechenden Geräten bis zum selbst betriebenen Webserver für Dritte.
Technische Voraussetzung, um selbst Dienste anbieten zu können, ist somit die direkte Erreichbarkeit des von der Endnutzerin bzw. vom Endnutzer betriebenen Servers/Dienstes aus dem Internet und somit die Zuweisung einer öffentlichen IP-Adresse auf der Internetanbindung.
Vor allem in mobilen Netzen kommt es jedoch immer wieder vor, dass Kundinnen und Kunden private IP-Adressen (per NAT) zugeteilt werden. Die Gründe hierfür liegen neben technischen Aspekten vor allem im Wunsch der Betreiber, an – im Fall von IPv4 knappen – öffentlichen Adressen zu sparen. Wenn viele Kundinnen und Kunden sich nun aber eine gemeinsame private IP-Adresse per NAT teilen müssen, schließt dies die Möglichkeit des Einzelnen, selbst Dienste oder Inhalte bereitzustellen, de facto aus. Der aus Art. 3 Abs. 1 erwachsende Grundanspruch der Endnutzerin bzw. des Endnutzers lautet nach Ansicht der Regulierungsbehörde zumindest auf eine kostenlose öffentliche dynamische IP-Adresse, zumindest wenn die Endnutzerin bzw. der Endnutzer dies wünscht, eben weil er etwa Dienste anbieten möchte. Die Endnutzerin bzw. der Endnutzer kann hiermit unter Nutzung von dynamischen DNS-Diensten seine eigenen Dienste adressieren.
Wobei die meisten ISP schon eine öffentliche dynamische IP Adresse kostenlos anbieten um nicht zu Riskieren weitere Schlichtungsverfahren zu verlieren und nicht einen Bescheid wie A1 zu bekommen.