methadron
Commander
- Registriert
- Okt. 2010
- Beiträge
- 2.078
Ahoi,
ich habe hier eine Prüfungsfrage, bei der ich mir nicht sicher bin.
Situation Person A kauft über das Internet privat bei Person B eine Ware. Diese wird bezahlt und da es sich um ein Geschenk handelt wird ein verbindlicher Liefertermin ausgemacht, Person B liefert die Ware nicht, Person A stellt Strafanzeige. Soweit so gut, jetzt steht Person A vor dem Problem, dass sie kein Geschenk hat, kann Person A nun die gleiche bzw. in der Art verwandete Ware nochmal kaufen und den Kaufpreis als Schadensersatz geltend machen?
Ich würde mit `kann sie` argumentieren, da Person B auch nach einer gesetzten Nachfrist nicht geliefert hat und sich somit in Lieferverzug befindet.
Person B liefert immer noch nicht und Person A macht den Schaden per Mahnverfahren geltend, möglich?
Was passiert wenn Person B nun auf Grund der Anzeige doch liefert, hat Person B dann Anrecht auf die Ware, die als Ersatz gekauft wurde? Hier bin ich komplett raus.
Es wäre toll, wenn ihr mir helfen würdet.
ich habe hier eine Prüfungsfrage, bei der ich mir nicht sicher bin.
Situation Person A kauft über das Internet privat bei Person B eine Ware. Diese wird bezahlt und da es sich um ein Geschenk handelt wird ein verbindlicher Liefertermin ausgemacht, Person B liefert die Ware nicht, Person A stellt Strafanzeige. Soweit so gut, jetzt steht Person A vor dem Problem, dass sie kein Geschenk hat, kann Person A nun die gleiche bzw. in der Art verwandete Ware nochmal kaufen und den Kaufpreis als Schadensersatz geltend machen?
Ich würde mit `kann sie` argumentieren, da Person B auch nach einer gesetzten Nachfrist nicht geliefert hat und sich somit in Lieferverzug befindet.
Person B liefert immer noch nicht und Person A macht den Schaden per Mahnverfahren geltend, möglich?
Was passiert wenn Person B nun auf Grund der Anzeige doch liefert, hat Person B dann Anrecht auf die Ware, die als Ersatz gekauft wurde? Hier bin ich komplett raus.
Es wäre toll, wenn ihr mir helfen würdet.