Schadensfreiheitsklasse ermitteln, wenn kein Auto seit vielen vielen Jahren

Mondgermane schrieb:
@knoxxi Darf er die 4 Tage noch mit seinem Kennzeichen durch die Gegend fahren, obwohl der Wagen schon auf mich mit meinem umgemeldet/zugelassen wurde?
warum sollte er nach Abschluß Kaufvertrag überhaupt mit dem KfZ herumfahren dürfen?
Es ist nicht mehr sein Auto, egal auf wen es angemeldet ist.
 
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Mondgermane schrieb:
wenn ich ein Auto vorher zulasse auf mich z.b 4 Tage, darf der Vorbebesitzer noch 4 Tage mit seinem Kennzeichen mit dem PKW durch die Gegend fahren.
Mondgermane schrieb:
Darf er die 4 Tage noch mit seinem Kennzeichen durch die Gegend fahren, obwohl der Wagen schon auf mich mit meinem umgemeldet/zugelassen wurde?
Warum stellst du die Frage doppelt? Die Antwort bleibt gleich:
knoxxi schrieb:
Seine Zulassung erlischt mit deiner Anmeldung, denn die beinhaltet die Abmeldung der vorherigen Zulassung.
Das ist doch eindeutig.
 
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@Mondgermane
Wie soll das Ganze denn eigentlich möglich sein :confused_alt:

Du kannst ein Auto doch nur ummelden, wenn du die Zulassungsbescheinigung Teil II hast.
Diese bekommst du vom Vorbesitzer, wenn das Auto bezahlt ist und damit in dein Eigentum übergeht. In diesem Moment forderst du auch alle Schlüssel!
Dann kann er nicht mehr mit dem Auto fahren.
Zur Not montierst du auch noch die alten Kennzeichen ab und nimmst sie mit.

Ich kenne bisher immer nur die Sorgen genau anders herum: Das Auto gehört mir nicht mehr und der neue Besitzer fährt noch länger mit den alten Kennzeichen herum.
 
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00Julius schrieb:
In diesem Moment forderst du auch alle Schlüssel!
genauso.
naja war wieder eine unlogische frage gewesen
Ergänzung ()

Mondgermane schrieb:
Und was ist, wenn der Online Zulassung nicht möglich ist???
dann geh die anderen wege.
Man kann es aber auch kompliziert machen.
 
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Das ist eine Frage aus der Praxis.

Es geht darum, wie man das gekaufte Auto abholen kann.
Der alte Besitzer schickt ihm vermutlich die Papiere zu, damit er es auf seinen Namen ummelden kann.
Damit hat er dann seine Kennzeichen.
So spart man sich ein Kurzkennzeichen für die Überführung.

Wenn ich dann heute Zeit habe zum Ummelden, das Auto aber erst am Wochenende abholen will, dann stellt sich die Frage, ob der alte Besitzer bis dahin noch mit dem Auto fahren darf.
 
Und genau so wie du es gerade schreibst würde ich nie ein Auto kaufen!
Da gibt es für mich viel zu viel, was schief gehen kann.

Aber jeder kann es so machen, wie er will.
 
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So ist es aber in der Praxis oft.

Interessent schaut in Mobile.de nach einem neuen Auto.
Auto ist 50 KM entfernt.
Man macht einen Termin zur Besichtigung und Probefahrt aus.
Man wird sich einig.

Interessent fährt wieder nach Hause.
Überweist ein paar Tage später das Geld oder eine Anzahlung.
Käufer schickt dafür die Papiere.

Daraus ergibt sich die Frage, die der TE hier gestellt hat.

Habe ich so immer wieder in meinem Kundenstamm.
 
Dragonball schrieb:
Auto ist 50 KM entfernt.
Bei 50km ist das doch kein Problem?
Bei 200km+ wird es ein Problem und man muss in etwa so agieren wie von dir beschrieben.
Bei 50km würde ich das vor Ort machen und Papiere und Geld 1:1 austauschen.
Bei einem offiziellen Händler kann man das noch so machen, dass man vorab bezahlt und die Papiere bekommt für die Anmeldung. Da stellt sich aber auch nie die Frage, ob der VK noch fahren darf^^

Beim Privatkauf würde ich erwarten, dass der Verkäufer vor Abschluss des Kaufs das Auto selbst abgemeldet hat und somit nicht mehr fahren kann! Dann nehme ich die Papiere mit, melde das Fahrzeug an und hole es dann ab. Wenn ich ein Auto für einen mittleren 4-stelligen oder 5-Stelligen Betrag kaufe, machen die Spritkosten für z.B. 100km Fahrtkosten den kauf nicht wesentlich teurer.

Als VK kann man btw. auch im Kaufvertrag festhalten, wenn das Fahrzeug angemeldet verkauft wurde und ab welcher Uhrzeit und Datum das Fahrzeug in dessen Besitz übergegangen ist.
 
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Khaotik schrieb:
Als VK kann man btw. auch im Kaufvertrag festhalten, wenn das Fahrzeug angemeldet verkauft wurde und ab welcher Uhrzeit und Datum das Fahrzeug in dessen Besitz übergegangen ist.

Man haftet Gesamtschuldnerisch für die Kfz Versicherungsprämie.
Wenn der Käufer sich zeitlässt mit dem Ummelden, zahle ich in der Praxis bis dahin die Kfz Versicherung weiter.

Auch sind die 50 KM nur einfach ein Beispiel.
Lass es 100 oder auch 200 KM sein.

Fakt ist, dass ich diese Frage vom TE verstehen kann, weil ich aus meiner täglichen Praxis bestätigen kann, dass beim Kfz Kauf immer mal wieder so vorgegangen wird.

Ob oder wie sinnvoll das ist, will ich damit nicht bewerten.
Ich berichte nur, dass es immer wieder so gemacht wird in der Praxis.
 
Mondgermane schrieb:
Eine SF0 Einstufung ist nicht akzeptabel...
Wie es alle anderen auch machen: Als Zweitwagen bei irgendjemandem aus der Familie versichern. Dann geht es bei Huk z.B. mit 60% los.
 
ThomasK_7 schrieb:
Zeige mir die Versicherungsgesellschaft, welche nach 10 Jahren nicht die SF-Klassen verfallen lässt!
HUK Coburg.
Bin 2024 selber miserabel eingestiegen, und habe denen dann ihre letzten Unterlagen von 2012 geschickt. Haben die dann tatsächlich ohne Murren akzeptiert.
Wie das ist, wenn es zwei unterschiedliche sind? Keine Ahnung 🤷
 
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Dragonball schrieb:
Interessent fährt wieder nach Hause.
Überweist ein paar Tage später das Geld oder eine Anzahlung.
Käufer schickt dafür die Papiere.
Dann hat der Verkäufer das Auto aber schon abgemeldet wegen Entwertung des Nummernschilds? Oder werden die auch mitgeschickt? Dann braucht der Käufer ja eigentlich nicht mehr anmelden, ist ja noch versichert... ;)
 
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