Schenkungssteuer ?!

diggens

Lt. Commander
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Dez. 2007
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hallo cb-ler,

ich habe jetzt schon einmal gegoogelt um mich über dieses thema zu informieren. leider bin ich mir nicht sicher, ob die schenkungssteuer nur geldanlagen betrifft oder auch z.b. immobilien und z.b. autos.
meine eltern sind nun schon im rentenalter und denken darüber nach mir eine gewisse summe zu schenken, bevor etwas unter die erbschaftssteuer fällt.
wenn ich nicht irre kann man alle 10 jahre 500 000 euro verschenken und umgeht so die erbschaftssteuer?
wenn nun aber auch immobilien mit einem wert x und oldtimer dazukommen, wird das dann geschätzt? oder sind die dabei außen vor? :freak:
vielleicht arbeitet jemand von euch in der finanzbranche?
will nur wissen, was mich ungefär erwartet.

vielen dank für eure hilfe.
 
Soweit ich weiß und auch laut Wikipedia sind die Freibeträge und Steuersätze für Schenkungen und Erbe gleich.

http://de.wikipedia.org/wiki/Erbsch...3.A4lle_und_Schenkungen_ab_dem_1._Januar_2010

Wenn du bei Immobilien oder Autos inden kritischen Bereich kommst (z.b. über 400.000 pro Kind) muss glaub ich der Zeitwert bestimmt werden.

In die Erbmasse zählt alles (Immobilen, Autos, Bargeld, angelegtes Geld, Hausrat, aber auch Schulden)
 
ich stimme da gaozu zu.

p.s. das man für's erben steuern zahlt gehört für mich zum unsinnigsten unserer zeit (bezogen auf die wirtschaft). da zahlt man für das selbe objekt (oder geld) die steuer immer und immer wieder ohne, dass sie gehandelt wird.
 
na ja so ist es eben, meine eltern haben schon einmal einkommenssteuer gezahlt, zahlen noch abgeltungssteuer und ich zahle dann eben erbschaftssteuer.
ich hoffe, die haben einen guten steuerberater.
 
Der Steuerberater ist an dieser Stelle wohl der richtige Weg.

Für selbst ein klein wenig schlau machen reicht auch ein Blick ins Gesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/index.html). Hinsichtlich der Wertermittlung richtet sich das nach dem Bewertungsgesetz (siehe auch § 12 ErbStg) was dann eben Oldtimer, Häuser,... betrifft.

P.S.: Abgeltungssteuer ist übrigens nur eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer von daher zahlen deine Eltern da nicht doppelt. Beim Ausgeben mit der Umsatzsteuer (volkstümlich auch Mehrwertsteuer),... natürlich dann schon wieder.
 
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