Schufa Eintrag von 1999

patty1971

Lt. Commander
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Hallo

ich schreibe hier für einen Bekannten, da er selber keinen PC besitzt.
Es geht um folgendes:
Mein Bekannter wollte sich jetzt einen neuen Handyvertrag abschließen, welcher jedoch abgelehnt wurde, woraufhin er sich sehr gewundert hat. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt das er einen negativen Schufa-Eintrag hat.
Nach langem Überlegen viel ihm ein das er im Jahr 1999-2000 einen gerichtlichen Streit mit der Firma Debitel hatte, da diese ohne sein wissen einfach stillschweigend die Preise erhöht hatten.
Er ging damals sofort in Widerspruch, welcher aber abgelehnt wurde. Nach der Ablehnung nahm er sich einen Anwalt, und Klagte erfolgreich gegen dieses Vorgehen. Er hat den Rechtsstreit seinerseits gewonnen, und ich glaube es ging noch um einen Restbetrag von 60 DM. Der Anwalt wollte eine gütliche Einigung seinerseits erzielen, woraufhin sich die Firma nicht eingelassen hat.
Ihm wäre heute auch nicht bewusst das er je einen Mahnbescheid oder dergleichen erhalten hat.
Die Unterlagen existieren leider nicht mehr.
Meines Wissens nach wurde die Firma Debitel ja mittlerweile 2 mal verkauft.
Meine Frage ist, ist dieser Schufa-Eintrag überhaupt noch Rechtsgültig? (nach dem Verkauf dieses Unternehmens)
oder kann man eine Löschung desgleichen beantragen?

Für Hilfe wäre ich sehr verbunden.
 
Soll einfach mal bei der Schufa eine Einsicht seiner Daten beantragen.

Rechtsgültig hin oder her, jede Firma kann sich ihre Vertragspartner aussuchen. Und bei einem klagelustigen Kunden ... würdest du diesen aufnehmen ;)
 
Hat er, da steht diese Forderung darin.
Aber wie gesagt, ist das überhaupt noch Rechtskräftig nach dem Verkauf dieses Unternehmens?
Bleiben denn die Forderungen auch nach einem Verkauf bestehen?

Würdest du dir eine Preiserhöhung ohne dein Wissen gefallen lassen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal im Ernst, nach dem Verkauf eines Unternehmens glaubst du doch nicht wirklich das alle Verbindlichkeiten und Forderungen wegfallen? Die Frage als sochle ist mehr als naiv. Natürlich bleibt sofern die Forderung berechtigt ist, der Anspruch erhalten. Das einzige was hier in Kraft treten kann, ist die Verjährung. Wovon ich auch ausgehe, wenn dem so stimmt was du uns erzählst.
 
patty1971 schrieb:
...Aber wie gesagt, ist das überhaupt noch Rechtskräftig nach dem Verkauf dieses Unternehmens?

Was heißt rechtskräftig? Die Schufa sammelt nur Informationen. Mit denen dann anderen Anbieter arbeiten. Ist die Info falsch, dann dagegen vorgehen, aber ansonsten ist es eine korrekte Info, die eben nur etwas älter ist.

patty1971 schrieb:
...Bleiben denn die Forderungen auch nach einem Verkauf bestehen?...

Steht denn im Schufa-Eintrag, das es noch bestehende Forderungen gibt? Oder steht da drin, das es mal Forderungen gab und diese nicht erfüllt wurden? Steht die Klage und der Ausgang drin?

patty1971 schrieb:
...Würdest du dir eine Preiserhöhung ohne dein Wissen gefallen lassen?

Darum gehts ja nicht, sondern um die Klage und die Folgen. Wie lautet denn der Eintrag im wortlaut?
 
Er kommt nachher wieder zu mir, werde ihn mal Fragen ob er gar keine Unterlagen von damals hat.
Aber Danke erst einmal für die Info.
 
Gehe davon aus, dass er den Vertrag wieder bei Debitel-Mobilcom oder einer von deren Tochtergesellschaften abschließen wollte. Dort bleibt er für immer auf der schwarzen Liste und bekommt nie wieder einen Vertrag. Sollte deinem Bekannten aber egal sein, da ich und viele andere ihm von dieser Firma eh abraten würden.
 
Stehst du ein mal bei denen auf der Liste, bist du quasi für dein Leben "gestempelt". Selbst wenn die Forderung längst Geschichte ist oder nie zu Recht bestanden hat. Für die reicht es ja t.w. schon wenn du in der falschen Straße wohnst um dich abzulehnen/negative Auskunft zu geben.
 
Nach 3 Jahren werden alle positiven und erledigte negativen Einträge gelöscht. Wenn die Sache also erledigt ist, dann kann dein Freund die Löschung bei der Schufa beantragen - dieses muss er aber dokumentieren können. (im Zweifel mit Hilfe vom Debitel Nachfolger)
 
@_killy_
Wenn keine Unterlagen mehr vorhanden sind kann er das schlecht beweisen ;)
und bei Debitel wird er trotzdem keinen Vertrag mehr bekommen.

Ganz einfach deswegen weil er sie einmal verklagt hat. Weshalb sollten sie sich auf einen solchen Kunden nochmal einlassen, zumal er jetzt nicht einige hundert oder tausend € im Monat ausgeben wird. Somit sparen Sie sich das Risiko und der Gewinnausfall ist nur minimal.

Da bleibt schlicht weg nur sich einen anderen Vertragspartner zur suchen.
 
Da bleibt schlicht weg nur sich einen anderen Vertragspartner zur suchen.

Nur wird das wahrscheinlich auch nicht viel bringen, "die anderen" holen sich ja auch die Auskünfte von diesen Firmen. Und das da irgendetwas irgendwann gelöscht wird, daran glaube ich leider nicht.
 
Nachfolger von Debitel anhauen und dann mit dennen gemeinsam die Löschung bei der Schufa vornehmen lassen ... sollte bei solchen Firmen nicht die erste Anfrage sein.

Alternativ, der Verbaucherschutz ist auch immer eine gute Anlaufstelle ...
 
jodd schrieb:
Da bleibt schlicht weg nur sich einen anderen Vertragspartner zur suchen.

Nur wird das wahrscheinlich auch nicht viel bringen, "die anderen" holen sich ja auch die Auskünfte von diesen Firmen. Und das da irgendetwas irgendwann gelöscht wird, daran glaube ich leider nicht.

Er ist Blacklistet bei Debitel. Das interessiert z.B. Vodafone oder T-Mobile nicht im geringsten. Auch wird keiner dieser Anbieter Daten von Debitel erhalten. Außerdem kann sich auch eine Firma aussuchen mit wem sie Verträge abschließt und es ist das gute Recht von Debitel und deren Tochterfirmen mit der betreffenden Person keine Verträge mehr abschließen zu wollen.
Ergänzung ()

_killy_ schrieb:
Nachfolger von Debitel anhauen und dann mit dennen gemeinsam die Löschung bei der Schufa vornehmen lassen ... sollte bei solchen Firmen nicht die erste Anfrage sein.

Bei einem so alten Fall wird es sich nicht um einen Schufa-Eintrag handeln, sondern schlicht um eine "Schwarze Liste" bei Debitel und er wird versucht haben, einen neuen Vertrag bei Debitel oder einer Tochterfirma abzuschließen. Was natürlich abgewiesen wird. Die Annahme von Mobilfunkverträgen erfolgt maschinell und die Ablehnung wegen Blacklisting wird schlicht und ergreifend den selben Fehlercode erzeugen wie ein negativer Schufaeintrag.
 
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