Bad Wolf schrieb:
Wer spricht von der Schufa? Ich spreche davon das es den Vermieter nicht zu interessieren hat ob ich einen Eintrag in der Schufa hab der nichts mit Mietschulden zu tun hat. Wenn ich meine Miete nicht bezahle und deswegen aus der Wohnung fliege und keine mehr bekomme ist das was anderes.
Der Schufa Eintrag sagt letztlich etwas über deine Zahlungsmoral aus und da der potentielle Vermieter zu diesem Zeitpunkt lediglich dein Wort hat, dass du die Miete regelmäßig und pünktlich bezahlen wirst, schaut er eben in die Schufa um deinem Wort auch eine zu erwartende Wahrscheinlichkeit zugrunde legen kann.
Bad Wolf schrieb:
Also findest Du es Gerecht das jemand der zum Beisiel seine Miete / Strom immer Pünktlich bezahlt hat (Prioritäten setzen nennt man sowas, Miete + Strom stehen im Notfall einfach über einem Kredit oder Handyvertrag.. Wenn man, aus welchen Gründen auch immer nicht alles bezahlen kann) aber halt einen Kredit oder sonstetwas nicht bezahlen kann deshalb auf der Straße schlafen kann?
Und wer garantiert dem Vermieter, dass sich deine Prioritäten im Laufe der Zeit nicht ändern? Wenn dir plötzlich die bezahlte Handy Rechnung wichtiger ist als die Miete für die Wohnung? Oder du lieber die Playstation 4 kaufen möchtest, anstatt die Nebenkosten zu überweisen?
Es wäre für mich ein deutliches Indiz, wenn ich in der Schufa Auskunft mehrere Vermerke auf unregelmäßig beglichene Darlehen finden würde. Dazu noch andere Kredite die aktiv laufen und ich wüßte schon ziemlich schnell, dass ich jemanden vor mir habe, der über seinen Verhältnissen lebt und sich einen Lebensstandard zu sichern versucht, der über seinen finanziellen Möglichkeiten liegt. Außerdem könntest du als Mieter auch alle für den Vermieter irrelevanten Informationen aus dem Schreiben schwärzen. So wie Konto- /Kreditkartennummern oder Bankverbindungen.
Aber da kommt es auch auf die individuelle Situation an. Die Schufa wäre sicher nicht Alleinstellungsmerkmal sondern nur ein Stück vom ganzen Puzzle.
Bad Wolf schrieb:
Ist Wohnen jetzt auch schon ein Luxusgut?
Wie menschenverachtend kann man bitte sein? "Ach soll der mal erfrieren, der hat mal seine Schulden nicht bezahlt". Ich dachte eigentlich das ein Leben mehr Wert sei als Geld.
Der Vermieter ist Geschäftsmann und nicht die Heilsarmee. Wem er eine Wohnung vermietet um damit Gewinn zu machen ist allein seine Sache, also ist es auch sein gutes Recht zu erfahren, ob der potentielle Mieter überhaupt in der Lage ist seine Wohnung zu bezahlen. Das hat Null mit Menschenverachtung zu tun, sondern ist einfach nur logisch. Steig mal runter aus deinem Wolkenkuckucksheim.
Bad Wolf schrieb:
Ich werde Obdachlose ab jetzt auf Jeden Fall mit anderen Augen sehen. Kann sein das der Obdachlose eigentlich ein fleißiger Arbeiter war mit Job und Familie aber alles verloren hat weil er einen Kredit nicht zurückzahlen konnte und daher keine Wohnung mehr bekam als seine Frau sich von ihm trennte und die Wohnung zugesprochen bekam.
Natürlich, weil Worst Case Szenarien ja auch allgemeine Gültigkeit haben.
Bad Wolf schrieb:
BTW:
Genau..... Wie beweist man nochmal das ein Eintrag ungerechtfertigt ist? Wenn zum Beispiel die Firma xx behauptet ich hätte etwas bestellt und nicht bezahlt, wie Beweise ich das ich nichts bestellt hab? Ich hab ja kaum einen Schrieb zu Hause der beweist das ich NICHTS bestellt hab
Sag mal, stellst du dich absichtlich so blöd an? Die Firma muß Dir beweisen, dass du etwas bei Ihnen bestellt hast. Die Beweislast liegt in diesem Fall bei dem Unternehmen, dass offene Forderungen an dich stellt und wenn es die nicht belegen kann, verlangst du die Berichtung des falschen Eintrages von der Bank oder dem Unternehmen. Derjenige, der die falsche Eintragung verursacht hat, ist zu deren Widerruf gegenüber der Schufa verpflichtet und gegebenenfalls für die Folgen eines unrichtigen Eintrags haftbar zu machen.
Wenn du in der Selbstauskunft der Schufa einen Eintrag findest der nicht korrekt ist, schreibst du die Schufa an und forderst nach den Paragraphen 33ff. des Bundesdatenschutzgesetzes die Löschung, Sperrung oder Berichtigung der falschen Daten.
Wenn die SCHUFA innerhalb einer angemessenen Frist nicht überprüfen kann, ob die Daten richtig oder falsch sind, werden die Daten bis zur Klärung der Angelegenheit gesperrt.