Service Media Markt Rückgabe etc..

picxar

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Hallo Leute,
habe mal eins zwei Fragen zu euren bisherigen Erfahrungen bei Media Markt:
Wie ist dort der Service, ist man kulant?
Wenn ich in dem online shop bestelle und es in einem markt abhole bestehen doch noch immer die 14tage rückgaberecht, oder

lg picxar
 
Ja das Widerrufsrecht kannst du immer noch nutzen. Erfahrungen mit Mediamarkt hatte ich nicht, aber mit Saturn. War eigentlich ok, was anderes als das Gerät zum Hersteller zu schicken, haben sie allerdings auch nicht gemacht.
 
Wenn ich außerhalb der 14tage bin und mein Gerät Probleme macht, tauschen sie dieses aus oder eher nicht?
 
Wenn das Gerät "Probleme" (welche?) macht, dann greift ja die Gewährleistung oder Garantie.
 
Bei amazon werden die Geräte ausgetauscht ohne das ich eine zusätzliche Wartezeit hinnehmen muss. Frage nur weil ich generell bei amazon bestelle und deshalb nicht weiß wie es bei anderen läuft. Leider sieht es mit der Verfügbarkeit dort etwas mau aus, deshalb überlege ich bei media markt zu bestellen.
 
Amazon hat mir nach einem halben Jahr auch gesagt ich müsse meinen defekten AVR einschicken, wenn Amazon über die 14 Tage hinaus tauscht, dann tun sie das aus Kulanz.

Bei Media-Saturn ist es glaube ich so das du im Online Shop Retourenscheine ausfüllst und die Ware zurückschicken kannst, innerhalb von 14 Tagen, wenn du möchtest frage ich Montag mal nach, da wir den Online Shop betreuen ;)
 
Naja, wenn Amazon gleich tauscht, dann ist das eine noble Geste, ohne Anspruch darauf zu haben. In allen anderen Fällen haben ja die gesetzlichen Regelungen Geltung.
 
Da amazon sich schon lange nichtmehr oder selten bzgl. des Preises ncoh von der Konkurrenz differenzieren kann müssen sie es durch einen besseren Service machen, ganz einfach. Bei Amazon gibt es sogar 30 Tage Rückgaberecht.

@xpower ja ist ja klar, die müssen innerhalb von 14 Tagen die Ware zurücknehmen. Aber ist es das selbe wenn man z.b im online shop bestellt und Vorort dann die ware abholt bzw. bezahlt?
lg picxar
 
ja das ist das selbe, denn du hast den Vertrag ja aus der Ferne geschlossen.
hieß früher daher auch Fernabsatzgesetz
 
picxar schrieb:
@xpower ja ist ja klar, die müssen innerhalb von 14 Tagen die Ware zurücknehmen. Aber ist es das selbe wenn man z.b im online shop bestellt und Vorort dann die ware abholt bzw. bezahlt?
lg picxar

Ja du hast dein Widerrufsrecht, denn der Vertrag wurde mit Media-Markt Online Gmbh abgeschlossen ( wie es übrigens im Kaufvertrag auch erfasst wird), ob die Ware jetzt im Markt abgeholt wird oder nicht, ist für den Fernabsatzvertrag unwichtig.
Du kannst wen die Online kaufst, die Ware auch nur online bezahlen ;-)

Du kannst die Ware innerhalb von 14-30 Tage in jedem Media-Markt zurückgeben und bekommst dein Geld dann von der Zentrale zurück.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,

ich stimme zu, aber nicht ganz so pauschal. Wenn kein gesetzliches Widerrufsrecht vorhanden ist, sondern eventuell nur ein vertragliches greift, dann kann man durchaus diese Klausel "Kein Widerruf bei Abholung" mit in die AGB aufnehmen.

Ich weiß, das ist für ihn nicht relevant, da kein B2B besteht, aber ich wollte nur die Pauschalität vom Tisch kehren.

Aber die Angabe der Spanne (14-30 Tage) ist gut. Denn sie kann wichtig werden, da die Konditionen für diese zusätzlichen "freiwilligen" 16 Tage anders lauten können.
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung hinzugefügt.)
Hi,
hatte vor kurzem erst zwei solcher Fälle bei Mediamarkt.
Nach Auftreten von defekten habe ich das eine Gerät nach 12 Tagen wieder zurückgeben/tauschen können und ein anderes Gerät sogar nach 17 Tagen noch.

Lief alles problemlos.

MfG osf81
 
@Oh da muss ich mich korrigieren....lt. der Media-Markt Seite bieten die doch keine 30 Tage Rückgaberecht an. Saturn bietet das ja an, dann war meine Information dass Media-Markt dies auch anbietet...:-)

@moquai

Wir reden jetzt aber vom Media-Markt und da ist der Fall klar...:-)
 
Klar, MM steht dazu. Aber wie gesagt: Die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen kann man in dem Fall für Endverbraucher nicht beschneiden. Aber der Händler kann, wenn eine längere Frist eingeräumt wird, die Bedingungen für diesen zusätzlichen Zeitraum selber gestalten.
 
Ja, das sollte man. Leider gerät man manchmal an inkompetente DGNler ("Das geht nicht-Verkäufer"), dann muss eben der Abteilungsleiter ran, sofern man nicht gerade mit ihm spricht. :p

Ich möchte damit sagen, dass man sich nicht abwimmeln lassen sollte. Nachhaken, bohren, konfrontieren, ohne unhöflich zu werden.
 
Ich habe dummerweise einen zusätzlichen Thread aufgemacht, aber dort wurde was anderes gesagt wie hier, es geht um dieses Produkt: http://data.mediamarkt.de/angebot/vorbestellung/htc-one-x-polar-white?searchkategorie=1721
Ich habe eine Vorbestellung getätigt und sobald das Gerät in meinem ausgewählten Markt verfügbar ist, bekomme ich eine Mail und kann es dort abholen, inwiefern greift in diesem Fall das Fernabsatzgesetz? Die Vorbestellung/Bestellung erfolgte ja online.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es kommt darauf an, ob der Vertrag online, also unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen wird, wobei es m.E. nicht darauf ankommen kann, wie die Annahme erklärt wird.

Wenn hier MM die Annahme nach § 3 der AGB per Email bestätigt, liegt zweifelsfrei ein Fernabsatzvertrag vor.
 
Es liegt ein Fernabsatzvertrag vor! Der MM dient zur Abholung nur als Poststelle! Warum ich das weiß, ich sitze an der Quelle. Zwar nicht für die Roten aber für die Blauen, somit weiß ich das ein Fernabsatzvertrag geschlossen wurde.
 
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