Service Media Markt Rückgabe etc..

Der Kaufvertrag wird mit Media-Markt Online Gmbh abgeschlossen, dies sieht man erstens am Lieferschein/ an der Rechnung. Zweitens wird die Bezahlung nur online stattfinden, sprich der Kunde kann nie einen Artikel online bestellen und im Markt bezahlen. Drittens wird beim Widerrufsrecht das Geld von Media-Markt Online an den Kunden überwiesen, sprich der Markt wird nie den Kunden das Geld per Gutschrift an der Kasse auszahlen.
Doc Foster du hast es doch richtig geschrieben?! Ich habe lediglich nochmal dies untermauert!

Du kannst soagr noch im Markt dich zum abholenden Produkt beraten lassen und es liegt dennoch ein Fernabsatzvertrag vor..siehe http://www.saturn.de/mcs/shop/online-shop-mit-marktgarantie.html
 
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mhh wie gesagt bekomme noch eine Abholbestätigung aber das war es dann auch...Das Produkt wird bei Abholung im Markt bezahlt!
 
Mit wem der Vertrag geschlossen wird, spielt genauso wenig eine Rolle wie die genauen Zahlungsmodalitäten, das können bestenfalls Indizien für das Vorliegen eines Fernabsatzvertrages sein.

Entscheidend ist zunächst, ob ein Fernabsatzvertrag vorliegt. Das würde ich jedenfalls dann verneinen, wenn die Annahme des Verkäufers bei der Abholung vor Ort erfolgen soll und dem Kunden hierbei noch die Wahl bleibt, sich umzuentscheiden (wie das nach der Verlinkung offenbar bei Saturn der Fall ist).
 
Ja der Kunde kann sich umentscheiden, aus dem einfachen Grund, da der Kunde sein Widerrufsrecht nutzen kann.
Selbst bei den AGB von Saturn steht, dass ein Widerrufsrecht besteht und ohne Einschränkungen, ob die Abholung im Markt erfolgt oder nicht.


" Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen

•zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
•zur Lieferung von Audio– oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder
•zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten."

@Picxar

Bist du dir sicher dass du Online es bestellt hast? Hast du noch nichtsbezahlt? Hast du schon eine Bestellnummer?
 
Ribery88 schrieb:
" Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen

•zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind

Hallo,

kleiner Einwand: Auch das ist umstritten, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass das Teil auch anderweitig noch verkauft werden kann.
 
@Ribery ich habe ja den Link gepostet, also wie gesagt habe normal vorbestellt, habe den Markt angegeben in dem ich die Ware abholen würde und eben meinen Namen und Telefonnummer. Danach habe ich eine Bestätigungsmail bekommen in der auch eine Bestellnummer angegeben war die ich bei Rückfragen angeben soll
 
Dann hast du es online bestellt ( Ich gehe davon aus). Ich gehe davon aus, sobald die Lieferung im Markt ankommt, dann musst du es noch zahlen und bekommst dann eine Mail vom Markt sobald die Ware abholbereit liegt.
 
Wäre mir neu, dass dies geht, allerdings kannst du gerne uns am Laufenden halten, wie der Vorgang abgelaufen ist.
Also bei den Blauen gibt es so einen Vorgang nicht, wie du es geschildert hast.
 
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http://www.mediamarkt.de/

@Ribery

Nicht alle Abläufe sind gleich :D


ich denke es wird sich um das IPad oder das HTC Smartphone handeln, und irgendwie scheint MM auf der Seite anzubieten es vorzubestellen und im Markt zu bezahlen, bei dieser Variante wird meiner Beurteilung nach kein Kauf getätigt, ergo Geld im Markt bezahlt vor Ort, kein Fernabsatz, berichtigt mich wenn ich da falsch liege.
 
Da hast du vollkommen Recht xpower ashx , den Vorgang gibt es anscheinend nur bei Media-Markt und nicht bei Saturn! Aber ich werde mich mal schlau machen, warum Saturn den Vorgang nicht hat...:-D

Soviel zum Thema: Saturn und Media-Markt sind gleich :-D
"1. Vorbestellen – so funktioniert´s
Um einen Artikel vorzubestellen, haben Sie zwei Möglichkeiten: Füllen Sie einfach unser Online-Bestellformular aus oder nutzen Sie unsere Bestellhotline unter der 01805 – 442 440 (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk maximal 42 Cent/Min.). Sobald der Artikel in den Handel kommt, können Sie ihn noch am Erscheinungstag in Ihrem nächsten Media Markt abholen und bequem vor Ort bezahlen"

Jetzt ist die große Frage, ob dies noch als Fernabsatzvertrag zählt ( Ich tendiere es gibt kein Fernabsatzvertrag), dies kann ich nicht 100% beantworten, nur die Hotline, am besten rufst du dort an @picxar.

Der Vorbestellvorgang ist, anders als bei Saturn und damit entschuldige ich mich für die Verwirrung...srry :-)
 
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Ich hab denen eine Mail geschickt aber die Frage ist ob der Mitarbeiter der das bearbeitet davon ahnung hat.
 
Die werden dir hoffentlich eine korrekte Aussage machen, ich tippe aber stark drauf das kein Kaufvertrag Fernabsatz zustande kommt/ gekommen ist.

Bin gespannt auf die Antwort ;)
 
@Picxar

Ja die Mitarbeiter werden davon Ahnung haben, da dies eine extra eingerichtete Abteilung ist, die sich nur um den Bestellvorgang und Widerruf kümmert ;-)

@moquai

Berechtigter Einwand....sehe ich genauso...:-)
 
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Hallo,

Du hast ja Dein Posting nach 4 Minuten geändert. Ist "Berichtigter Einwand" korrekt? Hast Du in dem Bezug zuerst etwas anderes geschrieben?

Oder ist es ein Schreibfehler, es muss also "Berechtigter Einwand" heißen? Deine Änderung hat gar nichts mit meiner Aussage zu tun?

Oder ist es gar so, dass Du Deine Aussage an mich später hinzugefügt hast. Dann wäre es aber auch ein Schreibfehler. :D
 
Berechtigter Einwand sollte dies heißen....:-D
Ja ich habe später meine Aussage hinzugefügt, nur mit einem Tippfehler :-D
 
Ok, ich wollte nur abklären, ob Du vielleicht zuerst anderer Meinung warst. Denn nicht jeder glaubt einem das.
Aber wie ich gelesen habe, bist Du ja irgendwie im Verkauf tätig, solltest es also eigentlich wissen. :p

Und es gibt ja auch einige Urteile darüber. Da wurde so eine Klausel als unzulässig erklärt.
 
Bin im Service tätig, so einen Vorgang :"zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind" hatte ich noch nicht, wird wohl auch nicht passieren...aber deine Erklärung klingt logisch und deswegen habe ich es berechtigen Einwand empfunden.
 
Ach so, ich ging davon aus, dass Deine Aussage auf Erfahrungen beruht. Naja, egal, die Hauptsache ist, dass ein Mitarbeiter vom Service überhaupt mal recherchiert, wenn ein Kunde diesen Einwand hat. Besser ist es natürlich, diese Dinge vor einem Kauf oder Auftrag abzuklären. Man sieht gleich, wie es um Service und Kompetenz bestellt ist. Und fragt nach, warum es überhaupt in den AGB steht.

Als Antwort könnte kommen: "Ja, wir machen das ja nicht immer so, wir wollen halt nur nicht, dass jeder sich alles nach Wunsch bestellt, und dann nicht mehr will." Aha, man muss also ein Auserwählter sein.

*Ich habe dort nicht gekauft. :p
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung hinzugefügt.)
ohh man hätte mich auch mal gewundert wenn ich innerhalb von 1-2 Tagen eine Mail auf meine frage bekomme....
 
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