Sonderkündigungsrecht 1&1 bei geringer Bandbreite und Ausfall

cheeseman schrieb:
Vielleicht sollte ich einen neuen Vertrag mit 1&1 abschließen von DSL-16 auf DSL-50. Dann muss mein Vertrag gekündigt werden und ich erhalte den Vertrag DSL-50. Mit dem neuen Vertrag hätte ich dann die Möglichkeit innerhalb von 30 Tagen den Vertrag zu kündigen (ohne Sonderkündigung).
ähm nein. Die sind ja nicht doof.

Schaust du hier:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE...r/Breitbandmessung/Breitbandmessung-node.html
Eine nicht vertragskonforme Leistung liegt vor wenn,
1. nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden,
2. die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 % der Messungen erreicht wird oder
3. die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit an mindestens zwei Messtagen jeweils unterschritten wird.



Kabelinternet kannst du unabhängig davon bestellen. Evtl. gibts Rabatt wenn du noch einen DSL Vertrag am laufen hast. Bei Unitymedia gibts bis zu 12 Monate kostenlos, keine Ahnung ob VF sowas ähnliches macht.
 
kurt schluss schrieb:
Versuche dir mal zu erarbeiten wo der Unterschied
Nein. Das ist mir schon bewusst.
Es gelten wie erwähnt die Grundsätze der Vertragsfreiheit. Der Begriff "ordentliche Kündigung" ist von mir zugegebenermaßen schlecht gewählt.
Zitat 1&1 AGB C 3.2: https://dsl.1und1.de/AgbUebersicht
Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht so wie bislang technisch und kaufmännisch vereinbart angeboten, gibt es aber ein technisch und wirtschaftlich ausreichend vergleichbares Produkt (z. B. andere (noch angemessen vergleichbare) Bandbreite zu entsprechend geändertem Preis), dann kann 1&1 gegenüber dem Kunden nach § 315 BGB dieses geänderte Vertragsprodukt bestimmen.
und ferner:
Kann der Kunde aber begründet darlegen, dass ihm aus besonderen Gründen der Wechsel zu diesem neuen Produkt unzumutbar ist, z. B. weil er aus gewichtigen Gründen auf die bislang vereinbarte vertragliche Bandbreite angewiesen ist, so wird die Änderung nicht wirksam und der Kunde ist zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt (vgl. § 46 Abs. 8 S. 3 TKG). 1&1 wird den Kunden bei der Änderungsanzeige auf die vorgenannte Frist und das vorstehend beschriebene Kündigungsrecht und dessen Voraussetzungen hinweisen. Durch eine berechtigte Kündigung wird der Vertrag beendet, ohne dass einer Partei wegen der Vorzeitigkeit der Vertragsbeendigung weitere Rechte, wie insbesondere Schadensersatz, zustehen.
1&1 nennt es halt "berechtigte Kündigung". Der TE hatte sich wohl dagegen entschieden und es als "Kündigung" aufgefasst.

Jetzt haben wir aber genug Haare gespalten und sollten zusammen mit dem TE in die Zukunft blicken - an dem was im April passiert ist lässt sich jetzt kaum mehr was deichseln.
 
h00bi schrieb:
Eine nicht vertragskonforme Leistung liegt vor wenn,
1. nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden,

Da stellt sich mir - als Laien - doch sogleich die Frage, welche maximale Geschwindigkeit denn aktuell mit dem TE vereinbart wurde. Im April neu abgeschlossen müsste er ein entsprechendes Informationsblatt erhalten haben. Was steht da - konkret bei ihm - drin?
 
@cheeseman Da ja der Link in #2 anscheinend nicht beachtet wurde, hier nochmal als Bild.

805509


Wahrscheinlich hat deine Herabstufung deswegen stattgefunden ich habe die passenden Passagen mal Rot umrahmt.
 
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dann nimm doch einfach congstar homespot 200 mit lte 50 is preislich vertretbar wenn man mit 200 gb im monat hinkommt
 
Zurück zu der aktuellen Störung: Ich habe seit 13 Tagen immer noch kein DSL und ich hatte schon 4 Termine
an denen kein Techniker gekommen ist.
Habe 1&1 mündlich und schriftlich mitgeteilt dass ich nichts mehr zahle solange ich nicht wieder DSL habe.
Einen neuen Entstörtermin habe ich heute nicht bekommen: 1&1 wartet noch auf Rückmeldung von
der Telekom.
Jetzt könnt ihr natürlich sagen: Wer wenig für DSL zahlt kann auch kein Service erwarten aber das sehe ich
nicht so...das ist blödsinn! Beispiel: Wenn ich statt einem teuren Mercedes nun um Kosten zu sparen
ein extrem günstiges Auto kaufe (sagen wir mal Citroen C1) dann kann Citroen auch nicht sagen:
Naja, wenn das Auto mal nicht fährt können wir auch nicht viel machen. Da hätten sie sich doch besser ein
teures Auto von Mercedes kaufen sollen. Selber schuld.
Also in meinem Fall kann DSL mal ausfallen, aber 2 Wochen und länger kein Internet und 4 Termine nicht
eingehalten ist für mich unverständlich. Und 1&1 ruht sich immer darauf aus, dass ihnen die Hände
gebunden sind da sie die Telekom (Leitung ist bei der Telekom gemietet) nicht unter Druck setzen können.
Ich bin im Moment mit meinem Latein am Ende. Wie lange kann sich 1&1 das so weiter erlauben?
Mehr als nicht zahlen kann ich nicht. Auf schreien am Telefon reagieren die auch nicht und ist mir auch zu blöd.
Aber kündigen kann ich auch nicht!?
1&1 hat festgestellt das die Leitung von der Vermittlungsstelle durch einen Schaltungsfehler auf eine falsche Dose
bzw. zum falschen Anschluss geht. Da ist jetzt nicht mehr mein Endgerät (Fritzbox) zu sehen.
War wohl ein Telekomiker der in der Vermittlungsstelle oder bei uns im Haus den Draht falsch aufgelegt hat.
Ergänzung ()

Harry2k schrieb:
dann nimm doch einfach congstar homespot 200 mit lte 50 is preislich vertretbar wenn man mit 200 gb im monat hinkommt
Guter Tipp, aber 45 Euro sind mir für 200 GB zu wenig. Da streame ich doch zu viel im Monat.
 
Ich hatte dir in #37 einen Vorschlag gemacht wie Du vorgehen sollst. Auch andere hatten gute Vorschläge zum weiteren Vorgehen. Du kannst natürlich weiter deinen Weg gehen. Ich frage mich nur wieso Du dann uns fragst?
 
vodafone hat deine zustand bei mir mal 6 Wochen geschafft um danach noch rumzudiskutieren, als ich ne gutschrift dafür wollte, ich glaub viel mehr als dich alle 4 Tage dort zu melden kannst du nicht machen
 
cheeseman schrieb:
Guter Tipp, aber 45 Euro sind mir für 200 GB zu wenig.
Du darfst, wenn du nett fragst, vielleicht auch mehr als 45€ dafür bezahlen wenn dir das zu wenig ist ;)

cheeseman schrieb:
1&1 hat festgestellt das die Leitung von der Vermittlungsstelle durch einen Schaltungsfehler auf eine falsche Dose
bzw. zum falschen Anschluss geht. Da ist jetzt nicht mehr mein Endgerät (Fritzbox) zu sehen.
War wohl ein Telekomiker der in der Vermittlungsstelle oder bei uns im Haus den Draht falsch aufgelegt hat.
Das hätten man aber auch deutlich schneller feststellen können. Und genau das ist das Problem bei "Billiganbietern". Der First Level Support an der Hotline muss einfach nur billig sein, die haben keine Ahnung und keine Befugnisse. Eine Weiterleitung an die kompetenten Mitarbeiter im Hintergrund ist oftmals nicht erlaubt, weil diese eh überlastet sind. Gutes Personal kostet ja Geld. Ich merke das auch grade bei o2, obwohl ich die hier in einem anderen Thread vor ein paar Wochen noch gelobt habe. Sobald man was außergewöhnliches will ist der Support maßlos überfordert und wenn kritische Termine für Businesskunden nicht eingehalten werden interessiert das den Firstlevel kein Stück, weil sie keinerlei Befugnisse haben.
 
Einen bis zu 16 ooo Vertrag habe ich auch und bekomme nur 8 Mbit an die Fritzbox geliefert. Das liegt aber an der Kabeldämpfung durch den langen Weg zum Knoten.

807924


807925


43 dB Kabeldämpfung lassen sich eben auch nicht mit einem anderen Vertrag ändern. Es gibt eben auch Dinge die man mit bestem Willen nicht ändern kann außer mit Umzug eventuell. Aber wer zieht um und gibt eine sehr gute Stadtrandwohnlage mit günstigen Mieten auf wegen schnellerem Internet?
 
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