spielen unter Vista 64 Bit

Bitcatcher schrieb:
Macht sich jeder, der einen Kopierschutz knackt strafbar?

* Nein, denn es ging dem Gesetzgeber im Jahre 2003 nicht darum, große Teile der Bevölkerung zu kriminalisieren. Deshalb schließt § 108 b Abs. 1 UrhG eine Strafbarkeit aus, wenn die Tat ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht.

Quelle: http://www.kopien-brauchen-originale.de/enid/faq

Link (siehe Inkompatibilitäten): http://de.wikipedia.org/wiki/No-CD-Crack

Mir käme dieser Starforce-Dreck jedenfalls nicht auf mein System, soviel steht fest.

Wenn Du zitierst, dann bitte doch komplett. Ich finde es ja zu geil wie sich einige ihr eigenes Strafrecht zuammenbasteln.

Habe ich also bei Umgehung eines Kopierschutzes im privaten Bereich nichts zu befürchten?

* Es droht kein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren.
* Ich muss jedoch zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen des Rechtsinhabers befürchten.
* Denn es bleibt dabei: Kopierschutzknacken ist verboten und ist darum ein Verstoß gegen das Urheberrecht!
 
gut, dann kauf ich mir XP, is das beste betriebssystem komm mit vista nicht klar, drucker geht nicht scanner nicht online bestellungen nicht.... läuft eigentlich spellforce 2 auf Vixa 64 ?
 
Laut dem CB-Link in meinem 1 Post weiter oben (#14) nicht. Ich schliesse daraus, dass du meinen Post oder den Link nicht gelesen hast. Deshalb hier noch einmal: Spellforce 2 läuft laut Liste unter Vista 64bit nicht. Das dürfte wohl am Starforz Kopierschutz liegen, der nicht unter 64bit läuft. Da das Update Dragon Storm den aber entfernt und durch Tages ersetzt, könnte es dann vielleicht laufen (sofern Tages mitspielt).
 
@HisN:

Es ist und bleibt straffrei - Punkt. Es geht hier auch nicht darum den No-CD-crack zu nutzen um eine Kopie anzufertigen, sondern darum das eine Software ohne diesen gar nicht erst lauffähig ist, obwohl sie legal erworben wurde. Dein Zitat bezieht sich auf die aus dem Crack resultierende Herstellung einer Kopie, d.h. darauf einen Kopierschutz zu umgehen um dann eine Kopie anfertigen zu können. Ich denke das über obigen Fall selbst studierte Rechtsverdreher jahrelange diskutieren könnten. Fakt ist aber das keine Strafttat und noch nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit vorliegt wenn ein Crack genutzt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
:rolleyes:

Jegliches Umgehen des kopierschutzes ist verboten.
Und wenns nur ist um ein Spiel ans Laufen zu kriegen.

Ist wie HisN schon schrieb: "Ich finde es ja zu geil wie sich einige ihr eigenes Strafrecht zuammenbasteln."

Und da hatta schlicht einfach und ergreifend Recht...:freak:
 
Könnt ihr alle nicht lesen? Bitte meine zuvor eingestellten Links und Zitate beachten.

Ob legale Besitzer einer Software einen passenden Cracks benutzen dürfen, ist umstritten, da es hier Widersprüche in der Rechtsprechung zum Urheberrecht gibt.

- Es droht kein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
is doch wayne man es geht in dem Thread nicht um Raubkopien oder sonstiges sondern um die Frage wie man SpellForce 1 zum laufen bekommt.
 
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