HisN
Fleet Admiral
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Bitcatcher schrieb:Macht sich jeder, der einen Kopierschutz knackt strafbar?
* Nein, denn es ging dem Gesetzgeber im Jahre 2003 nicht darum, große Teile der Bevölkerung zu kriminalisieren. Deshalb schließt § 108 b Abs. 1 UrhG eine Strafbarkeit aus, wenn die Tat ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht.
Quelle: http://www.kopien-brauchen-originale.de/enid/faq
Link (siehe Inkompatibilitäten): http://de.wikipedia.org/wiki/No-CD-Crack
Mir käme dieser Starforce-Dreck jedenfalls nicht auf mein System, soviel steht fest.
Wenn Du zitierst, dann bitte doch komplett. Ich finde es ja zu geil wie sich einige ihr eigenes Strafrecht zuammenbasteln.
Habe ich also bei Umgehung eines Kopierschutzes im privaten Bereich nichts zu befürchten?
* Es droht kein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren.
* Ich muss jedoch zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen des Rechtsinhabers befürchten.
* Denn es bleibt dabei: Kopierschutzknacken ist verboten und ist darum ein Verstoß gegen das Urheberrecht!