eulekerwe
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- Apr. 2008
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- 1.971
Genauso musst Du es machen ! Und denke daran, dass Du schreibst:
"Ich fordere die Ihnen wegen Ihrer Gewährleistungspflicht überlassene Platte umgehend funktionstüchtig zurück oder ersatzweise eine gleichwertige, als Termin setze ich Ihnen eine Frist bis: ........ !"
Auf keinem Fall von "Garantie" reden, sonst könnte der Händler sagen, er habe auf Deine Anweisung hin für Dich beim Hersteller die Garantie geltend gemacht ! Dann wäre er aus der Haftung raus !
"Ich fordere die Ihnen wegen Ihrer Gewährleistungspflicht überlassene Platte umgehend funktionstüchtig zurück oder ersatzweise eine gleichwertige, als Termin setze ich Ihnen eine Frist bis: ........ !"
Auf keinem Fall von "Garantie" reden, sonst könnte der Händler sagen, er habe auf Deine Anweisung hin für Dich beim Hersteller die Garantie geltend gemacht ! Dann wäre er aus der Haftung raus !