SSD Reklamationsdauer

marc 70

Cadet 2nd Year
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Jan. 2009
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Hallo,

hab meine SSD von Mtron Mobi SLC zurückschicken müssen, da sie nur noch eine Größe von 15MB hatte.(hatte Sie gerade mal 11 Monate)
ist eine 32gb gewesen
Ist aber kein unbekannter Fehler....

Ich warte jetzt schon über 4 Monate auf den Umtausch.:mad:

Sind denn solche Zeitspannen üblich bei SSDs?

Der Händler wollte sich um einen schnellen Umtausch bemühen.

Hat man da irgendwelche Rechte außer zu warten?

gruß marc
 
soviel ich weiß , gibts Mtron garnicht mehr. ich denke das sieht schlecht aus.
 
omg hast du,dich etwa 3 monate nicht erkundigt? alles was übern monat geht,dauert einfach zu lang !
 
Die Abwicklung läuft zwar über den Händler langsame ab, da das Paket erstmal zum Zwischenlieferanten geht, und von dort zu dem Entwickler. Natürlich geht das schneller, wenn man das selber per Post schickt. Ich warte auch ungemein, 2 Monate auf meine Rams von OCZ. Was kann eig. der Kunde machen, damit der Entwickler mal etwas Gas gibt? Kann man überhaupt etwas machen?
 
naja,

stand der Dinge:

hat sich laut meinem Händler leider bestätigt mit mtron. :(

nun ist erst mal Geld und Platte weg, echt toll.
Eine mtron hab ich noch und da kann man nur hoffen das die noch lange durchhält.
Tolle Garantie....:(

gruß marc
 
Nun, Dein Geld bzw. die SSD sind nicht unbedingt weg !

Für die Gewährleistung haftet der Händler, nicht der Hersteller oder Vorlieferant ! Da Du die Platte ja zu Deinem Händler gebracht hast, ist das Ganze sein Problem; wenn er die Platte zum Hersteller geschickt hat, um sie dort zu untersuchen lassen, und die kommt nicht mehr zurück von dort, ist der Händler zum Schadenersatz verpflichtet !
 
Ich glaube sogar das Mtron von Toshiba übernommen wurde. Ist Mtron Insolvent kann es sein, das du dein Geld wiederbekommst, aber unwahrscheinlich. Evtl. übernimmt auch Toshiba die Garantie.
 
Der Hersteller ist pleite ! Die Gewährleistung richtet sich aber gegen den Händler; da de nicht pleite ist, bleiben die Ansprüche bestehen !
 
Versteh jetzt auch nicht das Problem.

Fax zum Händler schicken mit 2 Wochen Frist auf Erfüllung. Alles andere ist wirklich sein Problem.
 
Genauso ! Aber unbedingt auf "Gewährleistungsansprüche" abstellen, nicht auf "Garantie" ! Wie oben schon gesagt, der Händler ist für die Gewährleistung haftbar und dem hast Du das Ding ja auch dieserhalben gebracht ! Wenn er es dann dem pleiten Hersteller schickt, ist der Händer dafür verantwortlich und haftbar !

Deswegen das Schreiben an den Händler etwa folgendermassen formuleren:

... forder ich Sie auf, mir die am ........ Ihnen wegen meiner bestehenden Gewährleistungsansprüche übergebene mängelbehaftete SSD bis spätens ........ in ordnungsgemässen Zustand zurückzugeben !
Ich mache Sie weiterhin darauf aufmerksam, dass Sie im Rahmen der Gewährleistung auch für die entsprechenden Fahrkosten / Versandkosten etc. etc. haften. Sollte Sie Ihren Pflichten nun nicht unverzüglich nachkommen, werde ich auserdem meine Ansprüche auf Schadenersatz für Nutzenausfall etc. etc. vorbehalten !
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo,

danke für die vielen Tipps :)
besteht also noch Hoffnung...

von dem Händler hört man eigentlich nur gutes bis jetzt aber darauf hat er mich leider nicht aufmerksam gemacht das ich ja einen Gewährleistungsanspruch gegenüber ihm hab und nicht zum Hersteller.
Allerdings hat ja der Händler die Platte zu mtron geschickt.
Da muss ich doch bestimmt abwarten bis die Platte zurück kommt oder ex-mtron sagt: es gibt nichts zurück.
Und dann muss doch bestimmt erst mein Händler sich was einfallen lassen. oder?

Ihr wisst sicherlich welchen Händler ich meine, da er ja damals der einzige Händler war, der mtron ssd in Deutschland vertrieben hat. ;)
will mich halt nicht unnötig zerstreiten mit dem Händler denn ich hab davon leider keine Ahnung und muss mich voll auf euch verlassen :)
und beim googeln hat natürlich auch jeder ne andere Meinung dazu.

gruß marc
 
Nein, Du musst keinesweg warten, Du hast leider schon viel zu lange zugewartet; der Händler hat dem Gewährleistungsanspruch sofort zu erfüllen; kann er das nicht, dann haftet er für den Nutzenentgang !

Natürlich muss man das nicht auf die Spitze treiben, aber inwischen ist ja so viel Zeit vergangen, dass Du ihn zumindest mal höflich daran erinnern kannst, dass Du nicht länger bereit bist zuzuwarten ! Dann setzst Du ihm einen Termin, bis zu dem er seinen Gewährleistungsverpflichtungen nachzukommen hat; am besten per Fax und das Sendeprotokoll aufheben.
 
Zuletzt bearbeitet:
naja so ganz einfach ist das auch nicht. Gewährleistung und Garantie sind zwei unterschiedliche Dinge.
Garantie bietet der Hersteller freiwillig für einen bestimmten Zeitraum, Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und beträgt 2 Jahre, wobei: nach Ablauf von 6 Monaten muss der Kunde beweisen, dass das gekaufte Produkt bereits von Anfang an kaputt war. Wenn man das nicht kann, (und wie soll man das auch können) hat man leider gar keine Möglichkeit.
 
payman schrieb:
Wenn man das nicht kann, (und wie soll man das auch können) hat man leider gar keine Möglichkeit.


Du hast den Sachverhalt nciht gecheckt ! Der Händler hat die Platte eingeschickt, und dafür haftet er; dabei ist es egal, ob der TE nun nach Ablaufen der 6-Monatsfrist Mangel beweiesen muss, oder nicht; denn die Platte ist ja nicht mehr vorhanden; da hierfür aber der Händler haftet, denn der hat sie eingeschickt, hat der Händler die Unmöglichkeit zu vertreten, dass der TE die Platte nicht zurückbekommt, und dafür haftet der Händler ! Auf alle Fälle müsste der die Platte zumindest in dem ihm übergebenen Zustand dem TE zurückgeben !

Es ist jetzt der Händler, der nicht mehr beweisen kann, dass die SSD überhaupt einen Mangel hatte, deshalb hat er sie dem TE neuwertig bzw. funktionstüchtig zu ersetzen !
 
nach dem HGB ist das aber eben leider nicht so. und was hat denn der Kunde davon wenn er die defekte Platte zurückbekommt? Mtron gibts nun mal nicht mehr und damit auch keine Herstellergarantie, egal wer nun das Teil da hin geschickt hat.
 
Die Anspruchsgrundlage in diesem Falle is BGB, nicht HGB ! Und auch nicht Mängelfolgerecht, sondern normales Schuldrecht, der Händler schuldet dem TE die Rückgabe der Platte, so wie sie ihm übergeben wurde !

Da die Rückgabe offenbar unmöglich ist und der TE die Nichtrückgabe nicht länger akzeptieren muss, hat der Händler den TE unverzüglich zu entschädigen; und zwar nicht mit einer defekten Platte, denn dass die Platte wirklich defekt war, - könnte sich ja auch nur um einen Formatierungsfehler oder sonst etwas gehandelt haben - kann der Händler in Ermangelung des Vorliegens des corpus delicti nicht nachweisen ! Deshalb muss er eine funktionsfähige gleichwertige Platte zurückgeben oder Ersatz in Geld leisten !
 
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nabend,

ich werde dem Händler auf jedenfall noch mal schreiben und mein Recht fordern.

Also, entweder meine alte Platte oder Ersatz.
(die SSD war damals echt nicht billig :( )

bin ja mal gespannt wie das endet.


gruß marc
 
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