Staatsanwaltschaft verarschen möglich ? (nur Theorie)

wannabe

Lieutenant
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Juli 2005
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Hallo Leute,

ich habe eine Frage:

Letztes Jahr wurde ich mit meinem Roller zum zweiten Mal zu schnell angehalten und habe wegen der Sache morgen Gerichtsverhandlung.

Nach der Tat habe ich bei der Polizei eine mündliche Aussage gemacht und sehr große Reue gezeigt, dass ich keine Roller mehr frisiere.

Der Staatsanwalt hat auch keine Beweismittel in die Anklage eingebracht (das Videoband, Gutachten vom Sachverständiger, Polizeibeamte als Zeugen) sondern lediglich "Einlassung des Angeklagten".

Also die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass ich auch meine Reue bei der Verhandlung zeige, aber sagen wir mal ich streike alles ab und sage dass ich es nicht war und so.

Kann ich dann theoretisch freigelassen werden oder kann man Beweismittel nachreichen?

Ich bin nur interessiert und werde natürlich auch Reue zeigen,

ich bedanke mich im vorraus für objektive und informative Antworten,

Gruß wannabe
 
Zuletzt bearbeitet:
Als Angeklagter kannst Du selbstverständlich alles abstreiten oder am Besten gar nichts sagen, denn das ist dein gutes Recht. Du must dich nicht selbst belasten.

Nur weil der Staatsanwalt bei der Anklageerhebung keine Beweise eingebracht hat, heißt das noch lange nicht, dass es keine gibt. Und die, die es gibt, wird er in der Tasche haben und hervorzaubern, wenn man ihm dumm kommen will.
Dann wird Dich der Staatsanwalt aber gekonnt vorführen, und der Richter aufgrund fehlender Reue das Urteil ein wenig härter fällen.
Dazu ist so eine Verhandlung schließlich da, um die jeweiligen Standpunkte von Anklage und Verteidigung mit Beweisen zu untermauern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann wird die Verhandlung vertagt, und der Staatsanwalt wird die Beweise bei der nächsten Verhandlung vorlegen.
Die Kosten dafür wirst selbstverständlich du tragen müssen. Ohne Anwalt würde ich dir empfehlen, da dann nicht aufzutauchen. Staatsanwälte und Richter werden nicht gern auf dem Arm genommen. Dir steht aber selbstverständlich das Recht zu, deine Aussage zurück zunehmen.
 
Wenn du beim ersten Mal schon wegen sowas angehalten wurdest, eine Strafe ( Verwarngeld oder Bußgeld ) bekommen hast und diese OHNE Widerspruch akzeptiert hast, dann gilt das im ersten Fall zumindest als Geständnis.
Wenn du jetzt beim zweiten Mal alles abstreitest, die Polizisten aber als Zeugen auftreten, der frisierte Rolle sehr wohl als Beweisstück geführt wird ( du hast ausserdem zu Protokoll gegeben, dass du ja "nie mehr deine Roller frisieren willst" was quasi schon ein Geständnis darstellt ) dann kann der Richter dich trotzdem Verurteilen.
Er ist der Richter, er muss abwägen und entscheiden. Da du schon vorbelastet bist ist das nicht wirklich positiv für dich.
 
ich wunder mich ja nur, dass die dir nicht deinen Führerschein entzogen und für den Autoführerschein auf x Jahre gesperrt haben. Das ist eigentlich die übliche Vorgehensweise. Wurde auf jeden Fall immer erzählt.

Frag doch mal in einem Jura-Forum nach. Würde zu gerne den rechtlichen Aspekt deines Motivs sehen ;-)
 
Habe heute dafür 30 Sozialstunden bekommen (keine Auflage, sondern Urteil) und 6 Punkte in Flensburg. Jetzt muss ich nur noch (wahrscheinlich) MPU machen um mit Führerschein anfangen zu können. Dann endlich ist die Sache für mich gegessen und Geschichte. Jugendsünden würde ich mal sagen.

Gruß wannabe
 
Seit wann kann man denn seine Sozialstunden beim Friseur abstottern? :freak:
 
hehe was haste denn alles leistungsmäßig an deinem Plastikbomber geändert :D

Mehr Kanäle? Andere Steuerzeiten im Zyli?
leichteren Kolben bzw. leichteres Pleuel (z. B Schwertpleuel)?
Mehr Hubraum?
anderen Varioring (oder wie das bei den Rollern ist)?
Auspuffring weggemacht?
dickeren Vergaser?
oder nur ne dickere Hauptdüse?
andere Übersetzung?

Ich habe damals vor 2 Jahren auch mal meine Maschine frisiert gehabt.
Das war ne Simson S51 ausm Osten, heute wird sie 32 Jahre alt :evillol:

Geändert waren u.A 60ccm/4 Kanal mit schärferen Steuerzeiten und bis zu 9.500 U/Min;
größeres Primärritzel;
leichterer Kolben und andere Kurbelwelle;
ausgedrehter Vergaser :D, größere Hauptdüse;
umgebauter Originalauspuff^^

Lief insgesamt ca. 90 km/h, und ich denke die haben mich nie erwischt weil ichs im Straßenverkehr nie übertrieben habe.
Bei Kontrollen blieb ich immer ruhig, das äußere Aussehen der Kiste war eh original und außerdem kennen sich die Grünen bei uns nicht mit so älteren Fahrzeugen aus^^


Insgesamt biste aber noch gut weggekommen, gibt echt noch schlimmere Sachen.

Das mit dem Friseur ist doch iwie ein Geschmarre^^.
Ich kann mir das iwie nicht vorstellen, der jenige kehrt dann nur die abgeschnittenen Haare auf und hockt rum^^
 
>|Sh4d0w|< schrieb:
der jenige kehrt dann nur die abgeschnittenen Haare auf und hockt rum^^
Warum nicht? Hat man wenigstens immer was zu rauchen. :D

Meine S51 damals hatte ich restauriert, allerdings original.
Als ich die S50 vom Kollegen mit 100 Sachen auf dem Gelände gefahren habe,
ist mir der Tuningwahn bei Simsons abhanden gekommen.

Jetzt fahr ich einen 125er Roller-Motorrad-Hybrid und werde die olle Russentechnik nicht vermissen.
@wannabe: kennst du die Rollertuningpage? ;)
 
Warum fragst du dann hier und nicht die "ehrenamtlichen Berater" in deren Verkehrsrechtabteilung? :freaky:
Aber bei dem Thema hättest du eh wissen können was dabei rumkommt. :D
 
Die ehrenamtlichen Berater dort sind sehr unfreundlich und allgemein unseriös. Warum nicht hier fragen, wenn es hier ein geeignetes Forum für Rechtsfragen gibt :D
 
Ganz meiner Meinung, siehe hier. :o
 
Die Frage ist halt, moechte man die Staatsanwaltschaft verarschen und warum. Am laengeren Hebel sitzen die allemale.
 
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