wannabe
Lieutenant
- Registriert
- Juli 2005
- Beiträge
- 849
Hallo Leute,
ich habe eine Frage:
Letztes Jahr wurde ich mit meinem Roller zum zweiten Mal zu schnell angehalten und habe wegen der Sache morgen Gerichtsverhandlung.
Nach der Tat habe ich bei der Polizei eine mündliche Aussage gemacht und sehr große Reue gezeigt, dass ich keine Roller mehr frisiere.
Der Staatsanwalt hat auch keine Beweismittel in die Anklage eingebracht (das Videoband, Gutachten vom Sachverständiger, Polizeibeamte als Zeugen) sondern lediglich "Einlassung des Angeklagten".
Also die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass ich auch meine Reue bei der Verhandlung zeige, aber sagen wir mal ich streike alles ab und sage dass ich es nicht war und so.
Kann ich dann theoretisch freigelassen werden oder kann man Beweismittel nachreichen?
Ich bin nur interessiert und werde natürlich auch Reue zeigen,
ich bedanke mich im vorraus für objektive und informative Antworten,
Gruß wannabe
ich habe eine Frage:
Letztes Jahr wurde ich mit meinem Roller zum zweiten Mal zu schnell angehalten und habe wegen der Sache morgen Gerichtsverhandlung.
Nach der Tat habe ich bei der Polizei eine mündliche Aussage gemacht und sehr große Reue gezeigt, dass ich keine Roller mehr frisiere.
Der Staatsanwalt hat auch keine Beweismittel in die Anklage eingebracht (das Videoband, Gutachten vom Sachverständiger, Polizeibeamte als Zeugen) sondern lediglich "Einlassung des Angeklagten".
Also die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass ich auch meine Reue bei der Verhandlung zeige, aber sagen wir mal ich streike alles ab und sage dass ich es nicht war und so.
Kann ich dann theoretisch freigelassen werden oder kann man Beweismittel nachreichen?
Ich bin nur interessiert und werde natürlich auch Reue zeigen,
ich bedanke mich im vorraus für objektive und informative Antworten,
Gruß wannabe
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