Suche Blu-Ray Laufwerk für PC

AntiVirus

Lt. Junior Grade
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März 2011
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463
Hallo,

der Titel sagt ja schon einiges aus. Der Grund warum ich mir so ein Laufwerk anschaffen möchte ist, weil meine alten BDs kopieren möchte, d.h. auf einer HDD am PC speichern.

Hab die Sufu benutzt, aber da wollte jeder nen Blu-Ray-Brenner bzw. Player kaufen...

Da ich zukünftig nur mehr elektronische Blu-Rays einkaufe, möchte ich mir auch noch einen HTPC kaufen und dann XBMC installieren, sodass ich meine elektronischen Blu-Rays gut Verwalten kann.

Könnt ihr mir da bitte ein Blu-Ray-Laufwerk empfehlen? Also nur irgendeins, womit man Blu-Rays kopieren kann, also nicht brennen sondern einfach auf die HDD spielen kann.

(Einige werden vielleicht schrieben, dass Privatkopien und somit der Umgang einens Kopierschutzes verboten ist. Jedoch ist es in Österreich erlaubt Privatkopien(nur für den privatlichen Gebrauch, d.h. ohne ausleihen, verkaufen etc.) anzulegen, oder täusche ich mich?).

mfg
 
1. ja ist es, genau wie in Deutschland, ABER das umgehen des Koperischutzes ist nicht erlaubt!
2. Was sind elektronische Blu-Rays? (Okay weiß du meinst den gerippten Film auf platte, aber wo kauft man sowas?
3. Jeder LG ist recht gut udn meist relativ leise. Bin damit immer gut gefahren. Solltest drauf achten, dass ne PowerDVD oder sonstwas Version dabei ist, dann kannst die auch mal abspielen.
 
Ganz ehrlich: kopiere doch für den Hausgebrauch was du willst. Wenn du es keinem erzählst, sollte es kein Problem sein, denn wo kein Kläger, da kein Richter.

Zum Thema: Ich kann dir den LG BH10LS38 empfehlen. Sehr leise, schnell und liest wirklich alles, auch ziemlich vermackte Scheiben. Es ist aber leider auch ein Brenner und kein reines Laufwerk. Er brennt wirklich top und nimmt alles, was du ihm gibst. Kannst ja mal einen Blick drauf werfen, vielleicht ist er was für dich. Ich habe ihn seit einem Jahr und bin sehr zufrieden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mahlzeit,

Warum sollte das private Umgehen eines Kopierschutzes strafbar sein?

http://dejure.org/gesetze/UrhG/108b.html schrieb:
§108b (1) UrhG
Wer in der Absicht, sich ... Zugang zu einem ... geschützten Werk ... oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine ... technische Maßnahme ... umgeht, ... wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch ... erfolgt ... mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Zum eigentlichen Thema:
Ich habe den Pioneer bdr-207ebk, der zudem auch XL-BluRays (128gb) brennen kann (von wegen zukunftssicher und so).
Preislich war der von anderen Geräten (auch ohne Brenner) auch nicht so weit entfernt und funzt bisher ohne Probleme.

Beiliegende Software wär zwar optimal, zur Not tut es aber auch z.B. das (noch) kostenlose MakeMKV.

Gruß
 
Kann Dir nur den LG BH16NS40 empfehlen. Habe ich selber. Brennt auch 100GB Blu Rays
 
@DHundt: Interessanter Punkt.
Ich war bislang der Auffassung, dass auch für eine Privatkopie das Umgehen eines Kopierschutzes untersagt war. Hast du dafür auch noch andere "Quellen" außer dem Gesetzestext oder Wiki? Also ich weiß, dass das Gesetz die Wahrheit ist, aber wenn die Gesetze eindeutig wären, müssten sie nicht ständig irgendwie interpretiert werden ;-)

Ich finde leider immer nur Bestätigungen für meine Meinung, teilweise aber auch nur Artikel die schon ein paar Jahre auf dem Buckel haben...

@IFeIRazIL:
Auf der Hülle steht immer "aus technischen Schutzmaßnahmen kopiergeschützt"
Das wage ich zu bezweifeln...
 
Mir ist bisher kein Fall bekannt, bei dem jemand für das private Umgehen eines Kopierschutzes bestraft wurden wäre. Außerdem bezahlste ja genau desswegen Leermedien-Abgaben.

Was laut Gesetz verboten ist:
- Kopierschutz-Knack-Programme zu verbreiten
- Kopien aus offensichtlich illegalen Quellen anzufertigen
- der gesamte gewerbliche Bereich, wobei "gewerblich" teilweise ziemlich lasch (z.B. 1 aktueller Kinofilm) interpretiert wird

Das einzige was du ggf. brichst, sind die AGBs der Disc-Hersteller, die du ggf. nicht vorher kennst...

"Durch technische Maßnahmen kopiergeschützt" ist einfach ein Formulierung um den Gesetzpunkt "(offensichtlicher) Kopierschutz" nutzen zu können, unabhängig davon, ob nun tatsächlich vorhanden afaik.
 
Zuletzt bearbeitet: (Leermedien-Abgaben ergänzt)
@DHundt: Ja, mir ist auch kein Fall bekannt. Aber das heißt ja noch nicht, dass es legal ist. Kann auch heißen, dass bislang noch niemand es fertig gebracht hat, es nachzuweisen.
Es wurden auch die wenigsten Leute abgemahnt, weil sie Dinge illegal heruntergeladen haben, sondern weil sie bei der Verbreitung geholfen haben - das ist nun mal viel leichter nachzuweisen. Umgangssprachlich wird das aber leider ständig gleichgesetzt.

Wie viele wurden denn tatsächlich schon für illegale Downloads bestraft? Da ist mir eigentlich auch kein Fall bekannt (auch wenn es eher welche geben sollte).

Und ja, ich weiß dass es dafür die Urheberrechtsabgaben auf Leermedien gibt, genauso wie auf Drucker, Scanner, und vermutlich auch Toilettenpapier. Aber der Punkt ist ja, dass die Kopierschutzmaßnahmen die Privatkopie - meines Kenntnisstandes nach - de facto "abgeschafft" haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob der Download an sich illegal ist, darüber lässt sich streiten (Stichwort "offensichtlich illegale Quelle"). Worüber sich dagegen nicht streiten lässt, ist der Upload (der bei Torrent und anderem P2P immer auftritt), der eine "Vervielfältigung ohne Zustimmung des Urhebers" darstellt und damit illegal ist (und zudem gut mitprotokolliert und nachgewiesen werden kann).

Aber ich glaube wir kommen vom Thema ab...
 
@DHundt: Mit Download meine ich: Kino-Film, nicht als Stream. Illegal.
Illegales Angebot = illegaler Download.

Da hilft auch kein "Woher soll ich das wissen".
Wenn ich am Bahnhof Drogen kaufe, kann ich schließlich auch nicht wissen, dass das nicht legal is ...
Gerade im Internet und in Bezug auf Urheberrecht sollte man wissen: Im Zweifel ist alles, was nicht explizit erlaubt ist, verboten. Aber die Leute zweifeln ja leider nicht mal, sie tun einfach. Weil kritisches Denken erst immer nach dem Knall einsetzt.
 
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Im Zweifel hilft schon die Betrachtung, ob Kontakt-Daten hinterlegt sind oder ein vernünftiges Impressum vorhanden. Fehlt dieses, heißt es noch nicht, dass es illegal ist. Darüber hinaus steht es jedem Menschen frei, sich zu informieren, bevor er handelt. "Ist Spotify legal" in Google eingeben und schauen was passiert. Aber das tun die Leute nicht. Weil es ihnen doch scheiss egal ist, dass sie Urheberrechte brechen.

Natürlich könnte in Spotify auch Musik drin sein, die nicht lizensiert ist. Im Aldi könnten auch gestohlene Bananen verkauft werden...

Ich persönlich finde die Seite ganz gut: http://irights.info/privatkopie-und-co
Vielleicht hast du ja eine Quelle (wie gesagt, bitte nicht Gesetzestext und auch nicht Wiki), die anderes aussagt.

Und mir ist es scheiss egal, was der TE macht. Er sollte nur wissen, dass er da wohl gegen Gesetze verstößt.

@AntiVirus: Naja, ob leicht zerkratze Scheiben gelesen werden, ist pauschal nicht zu beantworten... sowas ist immer eine Lotterie.
Und Brenn-Eigenschaften halte ich auch nicht für wirklich attraktiv. DVD-Brenner hab ich und möchte ich nicht drauf verzichten, aber ich wüsste nicht, wann ich eine Blu-ray brennen sollte. Vor allem wegen den Einschränkungen bzgl. Privatkopie.

Und ich mein viel billiger als 33 Euro wird's so oder so kaum werden...
 
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Leicht verkratzte DVDs und CDs sollten in der Regel kein Problem sein. Blu Rays sind ein anderes Kapitel, da sie eine wesentlich höhere Datendichte besitzen. Da kann ein Kratzer, der auf einer DVD nicht der Rede wert ist, schon zu einem Problem werden. Aber wenn ich mich recht erinnere sind Blu Rays aus diesem Grund anders (härter) beschichtet; von daher sollte es kein Problem sein.
 
Also optische Speichermedien bieten ja auch (mehr oder weniger effektive) Mechanismen, die den Schaden von Kratzern minimieren sollen. Da kann halt die Leserate immens einbrechen, wenn Sektoren immer wieder neu eingelesen werden müssen bzw. rekonstruiert werden müssen, um die ursprünglichen Daten zu ermitteln.
 
Ok, danke dann ist die Entscheidung gefallen und ich werde mir das um 33€ kaufen. Danke euch! Kann geschlossen werden.
 
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