"Tatort Internet" kann es zur Anklage kommen?

Kai-133

Lieutenant
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Feb. 2009
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Hallo,

viele von euch kennen bestimmt die Sendung "Tatort Internet", die zurzeit auf RTL 2 läuft.
Am Schluss wird meistens das Kennzeichen notiert und an die Polizei weitergereicht,
aber was haben die Menschen verbrochen? (Ja hört sich komisch an)
Sie haben mit einer Volljährigen gechattet und sich auch mit einer Volljährigen getroffen (auch wenn sie anderes dachten).
Kann es denn überhaupt zu einer Anzeige kommen?
Das es Falsch ist, was die Menschen machen steht außer Frage (genauso, dass RTL 2 nur einschaltquoten haben will), aber was kann man außer dieses bloßstellen und den bleibenden Schock bewirken?
Ich sehe in der Sendung keinen Sinn, außer, dass vill. einige Menschen abgeschreckt werden.

Mfg

Kai
 
Ich fasse in Kurzform mal die im Netz vermuteten Motive zusammen:

RTL2 will Einschaltquoten und Kinder, Sensationen, Skandale sind immer gut (oder auch Brüste, Bier und Ballermann). Galt kurzzeitig sogar mal als qualitativer Schritt nach vorne, wegen des sensiblen Themas. Hat sich weitgehend als Unsinn rausgestellt, weil sensibel ist da gar nichts. Dennoch immer noch der Liebling einiger Kinderschutzorganisationen, obwohl die Sendung keine großartigen Tipps gibt, dass Kinder von sich aus dort reingeraten.

Der Dame die die Verhöre macht werden glaube ich persönliche Motive und Selbstinszenierung unterstellt, weil sie die Leute versucht möglichst als notgeile Idioten dastehen zu lassen, die keine geraden Satz rausbringen. Am besten die Leute gar nicht erst zu Wort kommen lassen.

Der Moderator Udo Nagel war mal Innensenator in Hamburg. Ist bei der Sicherheitsfirma Prevent aktiv gewesen, die offenbar mit untergeschobenen oder falsch Vorwürfe zu Kinderpornos den Leiter der New Yorker Filiale der HSH Nordbank versucht hat ins rechte Licht zu rücken. Diese Methoden profitieren möglicherweise von einer Verschärfung der Gesetzgebung, weil man dann natürlich auch mehr belastendes finden könnte. Ist aber nur eine böswillige Unterstellung und wird dementiert.

Frau Gutenberg brauch Publicity und kämpft für Internetsperren und Vorratsdatenspeicherung, möchte das "Cyber-Grooming", das was in der Sendung vorgeworfen wird, unter Strafe stellen und Porno-Chic findet sie schlimm.

Dass das was RTL2 zeigt wirklich nicht unter Strafe steht (sondern nur was daraus mutmaßlich folgen könnte!) und entsprechend der ganze Quatsch eine Farce ist, ist ja für die Beteiligten der Skandal, den sie überkompensieren durch die Machart der und das Auftreten in der Sendung.

Möglicherweise strafbar innerhalb der Sendung gemacht hat sich bisher wohl nur RTL2. Nämlich durch mangelhafte Unkenntlichmachung der "Täter". Und komplett fehlende Unkenntlichmachung von minderjährigen echten Opfern von Missbrauch.

Sicherlich auch hier einiges zu entdecken: http://de.wikipedia.org/wiki/Tatort_Internet
 
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Kann es denn überhaupt zu einer Anzeige kommen?

Mglw. ja, solange bereits der Versuch strafbar ist.

Beim Versuch kommt es nämlich auf die Vorstellung des Täters an, auch ein untauglicher Versuch ist grds. strafbar.
 
solange nichts eindeutiges passiert, wird es auch zu keiner Anklage kommen
erst bei eindeutigen Handlungen hat das Gericht eine Chance
 
Der Sinn der Sendung liegt erstmal darin eine möglichst hohe Einschaltquote zusammenzubekommen. Vielleicht trägt die Sendung auch dazu bei manchen Eltern die keinen Schimmer vom Internet und seinen Abgründen haben, dass sie auf ihre minderjährigen Kinder besser aufzupassen, was ja schonmal eine gute Sache wäre.
Ich würde auch einfach mal behaupten das ein Erwachsener der in einem Chat einem 13 jährigen Jungen Analverkehr und Fisting schmackhaft machen will eine perverse Drecksau ist und sich nicht beschweren muss wenn er in der Öffentlichkeit bloßgestellt wird und froh sein kann das er nicht mit Klarnamen und Adresse veröffentlicht wird.
 
Doc Foster schrieb:
Aha!?

Und was sind eindeutige Handlungen im Strafrecht?

Ey ich bring dich um du! - keine eindeutige Handlung

Ey ich bring dich um du! (und dabei gehe ich auf dich los mit einen Messer) eindeutige Handlung
 
Bei RTL2 bin ich mir nicht mal sicher ob die Täter echt sind.. denen würde ich zumuten das die Leute bezahlen um das zu machen.
Das der eine nicht genug Verschleiert war is sei Pech und es würde wohl mehr kosten wenn er versuchen würde RTL2 zu verklagen.....

Is einfach unfassbar das sich RLT2 an so nen Thema so fahrlässig ranwagt.
 
@Smockil:

Eben genau das ist falsch, denn beides sind Handlungen und mglw. erfüllen beide einen Straftatbestand.

Es gibt den Begriff der eindeutigen Handlung eben nicht im Strafrecht, genausowenig erfinde ich den Fachbegriff Parkplatz in der Mathematik.
 
@Doc
ich habe es oft genug im TV und aber auch mehrmals schon live erlebt, das die deutsche Justiz erst eingreift/eingreifen kann/darf, wenn auch was passiert
wenn ich zu dir sage "ich bring dich um", wird die Polizei mich nicht verhaften und kein Richter wird mich dafür verklagen
wenn ich dabei aber ein mögliches Tatwerkzeug in der Hand habe, sieht das schon anders aus
bei den Kinderschändern ist das leider nicht anders

RTL2 lockt mit dieser Sendung die sensationsgeilen Gaffer vor den Bildschirm - hauptsache Einschaltquoten
Aufklärung ist doch eigentlich nicht vorhanden und vor allem nicht, wie man seine Kids auf das Inet vorbereiten sollte
heutzutage sieht man es aber leider viel zu selten, das sich Eltern mit dem beschäftigen, was das Kind denn so im Inet macht
hauptsache das Kind ist beschäftigt und ruhig und hier sehe ich das Problem überhaupt
ich bin der Meinung, das ich meine 2 Kids gut genug aufgeklärt und informiert habe und sie sich durchaus bewusst sind, das sie niemals ihre realen Kontaktdaten weitergeben sollen
zudem überwache ich sie auch nicht permanent, aber ich gucke ihnen schon ab und zu mal über die Schulter und vor allen in den Browserverlauf (wird speziell abgespeichert - Löschung unmöglich)
finde ich da nichts auffälliges oder melden sie komische Sachen, dann dürfen sie auch gerne mal ein paar Minuten länger surfen und das animiert meine Kids erst recht, ihren Kopf einzuschalten
 
Das ist, mit Verlaub, Nonsens.

wenn ich zu dir sage "ich bring dich um", wird die Polizei mich nicht verhaften und kein Richter wird mich dafür verklagen

Die Polizei verhaftet, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorhanden sind.
Anklagen ist Aufgabe des Staatsanwaltes, der Strafrichter verurteilt.

I.Ü. § 241 StGB lesen.

I.Ü. habe ich weiter oben auf den Versuch verwiesen, welcher mglw. auch strafbar ist.

Vielleicht sollte man strafrechtliche Fragen auch nur mit (wenigstens etwas) strafrechtlichem Hintergrundwissen diskutieren.
 
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Doc Foster schrieb:
@Smockil:

Eben genau das ist falsch, denn beides sind Handlungen und mglw. erfüllen beide einen Straftatbestand.

Es gibt den Begriff der eindeutigen Handlung eben nicht im Strafrecht, genausowenig erfinde ich den Fachbegriff Parkplatz in der Mathematik.


Du weist wie es gemeint ist, und wenn du dich mit den deutschen Gerichten auskennst würdest du wissen das keiner wegen den satz ich bring dich um wegen des versuch´s verurteilt wird weil man den spruch eher mal so über die lippen bringt wenn man sauer ist ohne das ernst zu meinen.
 
Du verstehst es anscheinend wirklich nicht, hast du überhaupt meinen Beitrag gelesen?

Die Bedrohung mit einem Verbrechen wie Totschlag ist selbst eine Straftat, das hat nichts mit einem Versuch zu tun.

Natürlich wird kein Staatsanwalt ermitteln, wenn ganz offensichtlich ist, dass eine solche Äußerung im Spaß oder aus Frust ohne jeglichen Ernst gefallen ist.

Das wird man im Zweifel aber erst durch Ermittlungen feststellen können.

Ist die Ankündigung hingegen ernst gemeint, dann ist auch der Tatbestand der Bedrohung erfüllt.

wenn du dich mit den deutschen Gerichten auskennst würdest du wissen

Also jetzt mal ganz ehrlich, jemand der keinen fehlerfreien deutschen Satz zustandebringt und von Strafrecht offenbar keinen blassen Schimmer hat, sollte anderen kein Nichtwissen unterstellen.
 
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Hm, der Ton wird schärfer. - Schade.

Obwohl ich nicht Jurist bin, würde ich doch ganz gerne mal ein paar Anmerkungen dazu machen.

1. "Ich bring Dich um." ist tatbestandlich eine Bedrohung. Voraussetzung: Es wird mit einem Verbrechen gedroht (also hier z. B. einem vorsätzlichen Tötungsdelikt = immer Verbrechen); "Ich schmeiß gleich Deine Vase runter." ist keine Bedrohung. Gedroht wird mit einer Sachbeschädigung (= Vergehen).

2. Der Versuch einer Straftat ist grundsätzlich nur dann strafbar, wenn es im Gesetz steht. Für Verbrechen gilt dies immer (§ 23 StGB) Beispiel: § 211 StGB (Mord) enthält keine Regelung zur Strafbarkeit des Versuchs, ist aber Verbrechen, daher gilt die Strafbarkeit nach § 23 StGB. Bei der erwähnten Sachbeschädigung (Vergehen) müsste es im entsprechenden § 303 StGB stehen, wenn der Versuch strafbar sein soll; und so ist es auch: § 303 StGB, Abs. 3.

3. In der Praxis greift bei der Mitteilung eines strafrechtlich möglicherweise relevanten Sachverhaltes das sog. Legalitätsprinzip. Erhalten Polizei oder sonstige Strafverfolgungsbehörden (Amts-/Staatsanwaltschaft) Kenntnis davon, müssen sie ein Strafermittlungsverfahren einleiten, es sei denn es handelt sich um eine Antragsdelikt und der Antragsberechtigte stellt ausdrücklich keinen Strafantrag. Ob dieses Verfahren dann in eine Verhandlung vor Gericht und schließlich in eine Verurteilung mündet, steht auf einem ganz anderen Blatt, dass von der Justiz (Amts-/Staatsanwaltschaft bzw. Richter) beschrieben wird.

4. Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist nach § 176 StGB strafbar. Da er ein Vergehen ist (Mindeststrafmaß unter einem Jahr, s. § 12 StGB), muss die Strafbarkeit des Versuchs gesondert geregelt werden und ist dies auch im Abs. 6 des § 176 StGB.

Die entscheidende Frage im Bezug auf die Sendung "Tatort Internet" ist also meiner Meinung nach, ob die dort gezeigten (ev. provozierten) Handlungen bereits als Versuch strafbar sind. Und ggf. welche Straftat da genau versucht wurde.

Und eine Sache noch zum Schluss: Die Polizei verhaftet nur, wenn eine Haftbefehl (vom Richter ausgestellt) vorliegt; ansonsten heißt es Freiheitsentziehung/-beschränkung/Festnahme. Nicht sauer sein, aber das wird leider oft (auch in den Medien) falsch bezeichnet.
 
RTL II war, ist und bleibt ein Schmuddelsender, deshalb sage ich nur Pfui, Pfui, Pfui!!!

Selbst schuld sich so was überhaupt anzuschauen. Da ist mir die Zeit zu schade.
 
muss die Strafbarkeit des Versuchs gesondert geregelt werden und ist dies auch im Abs. 6 des § 176 StGB.

Das Problem ist doch, dass die Männer mit einer über 18 jährigen gechattet und sich mit einer über 18 Jährigen getroffen haben.

Ansonsten könnte ich doch auch in Chats gehen, mich "florentine13" nennen und laut in chat schreien, das ich "geil" bin und ich mich sofort mit nem reifen Mann treffen will.

Was meint ihr?
 
Für den Versuch kommt es darauf nicht an, dort zählt allein die Vorstellung des Täters von der Tat, vgl. § 22 StGB.

Auch der Versuch an einem untauglichen Tatsubjekt ist strafbar (arg. aus § 23 III StGB).
 
Als chef einer sicherheitsfirma stehe ich ziemlich oft vor gericht, ist alles erfahrung. Und ok hab probleme mit der rechtschreibung aber mein geldbeutel zeigt mir das ich nicht blöd bin ;)
 
Ich ergänze, mal den Artikel hier: http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,725655,00.html

Zusammenfassend lässt sich sagen: Der geforderte Tatbestand existiert schon seit 2004 und zwar vor allem auch fürs Netz (der Paragraph fiel hier schon im Thread). Zweitens ist das was RTL2 da macht nicht dazu geeignet jemanden zu verknacken, weil es eben keine Kinder sind, sondern maximal Jugendliche oder Erwachsene, die Lockvögel spielen. Drittens, wenn es das wäre, dann dürfte RTL2 die Sendung so gar nicht machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zweitens ist das was RTL2 da macht nicht dazu geeignet jemanden zu verknacken, weil es eben keine Kinder sind, sondern maximal Jugendliche oder Erwachsene, die Lockvögel spielen.

Das allein hat auf eine etwaige Versuchsstrafbarkeit aber keinerlei Einfluss, denn (wie bereits oben geschrieben) auch ein untaugliches Tatsubjekt (hier also der volljährige Chatpartner) lässt diese Strafbarkeit nicht entfallen (23 III StGB).
 
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