Telekom Hybrid-Internet?

Exterior schrieb:
Wenn allerdings die erreichte Geschwindigkeit deutlich von der im Vertrag versprochenen Geschwindigkeit abweicht, kann man immer noch per Sonderkündigung raus.

Korrekt. Sag bitte bescheid wenn Du die Stelle gefunden zu haben glaubst an der die Telekom eine Geschwindigkeit über LTE verspricht.

Bei mir war es so das ich mir des Risikos von Beginn an bewußt war. Daher (und weil der Termin für den Vectoring-Ausbau bereits fest stand) habe ich den Router gemietet. Die Miete kann meines Wissens monatlich gekündigt werden, die Speedoption M ebenfalls und das verbleibende Magenta Hybrid S hätte mich genau 0 Euro Aufpreis gegenüber dem S ohne Hybrid gekostet. Bei mir übrigens fast durchweg volle Geschwindigkeit, ich scheine Glück auch mit den Nachbarn zu haben. (10 Nachbarn mit Hybrid und Saugreflex würden schon ausreichen mir den Spaß zu verderben :-)
Der SPH ist zwar von der Bedienung her eine mittlere Katastrophe, macht bei mir aber seine Kernaufgabe extrem zuverlässig. Ich merke nur ab und zu mal wie schnell ich tatsächlich unterwegs bin wenn wieder mal ein Thread die Aufmerksamkeit drauf lenkt und ich mir probehalber eine Knoppix-DVD sauge um ganz gezielt die Bandbreite abzurufen. Im Moment liegt die Anzeige bei 7,2 Mbyte/s.

Ach so, Nachtrag: Ich hab vorher mit dem Iphone des Bekannten ohne ForenID mit Telekom-SIM und LTE-Freischaltung den Empfang getestet. Mittlere Katastrophe. Der SPH scheint (siehe Speedtests) auch ein recht brauchbares Empfangsteil zu haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sag bitte bescheid wenn Du die Stelle gefunden zu haben glaubst an der die Telekom eine Geschwindigkeit über LTE verspricht.

Ganz groß auf der Tarif-Seite. Die von mir angesprochene "versprochene Leistung" bezieht sich auf z. B. "bis zu 50 Mbit" bei Speedoption M. Ich meine damit also die beworbenen Geschwindigkeiten. Wenn diese stark unterschritten werden, kann man dagegen vorgehen, habe ich selbst schon gemacht. Niemand muss z. B. einen 16.000er-Vertrag bezahlen, wenn nur 6.000 ankommen.

Diese ganzen "Bis zu"-Klauseln sind Augenwischerei und nur in bestimmten Grenzen zulässig.

Erstbestes Ergebnis dazu: http://www.tariftip.de/News/45708/DSL-Vertrag.html
 
Exterior schrieb:
Ganz groß auf der Tarif-Seite. Die von mir angesprochene "versprochene Leistung" bezieht sich auf z. B. "bis zu 50 Mbit" bei Speedoption M.

Dieses Versprechen wird eingehalten sobald man Daten über LTE empfängt.

Wo war noch gleich das Versprechen das nicht eingehalten wurde?
 
Dieses Versprechen wird eingehalten sobald man Daten über LTE empfängt.

Das "Versprechen" wird aber nicht mehr eingehalten, wenn man eine Speedoption M (= 50 MBit) gebucht hat und dann nur 10 MBit über das LTE-Netz bekommt. Es wird gesagt, man bekommt mit dieser Speed-Option, die man extra bezahlt, bis zu 50 MBit geliefert. Wenn dieser Wert sehr stark unterschritten wird, kann man dagegen vorgehen.
 
Offensichtlich hast du nicht verstanden wie LTE funktioniert...

Wenn auf einmal 10.000 Menschen wegen einer Demo für deiner Haustür stehen, dann hast du eben keinen Benefit von Hybrid. Shared Medium, ist eben so.

Die Telekom kann dir gar nichts versprechen bzw. garantieren, weil die das nicht in der Hand haben!

1. Hängt es von deiner Signalqualtät ab, was die Telekom nicht beeinflussen kann (Du kannst den Router ja auch in den Keller stellen und keinen Empfang haben. Ist dann die Telekom schuld? Nein...)
2. Die Telekom kann nicht beeinfluss wie viele Teilnehmer in der Zelle sind.

Bezüglich Hybrid gibts keine Versprechen oder garantierte Geschwindigkeiten, die die Telekom dir zur Verfügung stellen muss.

Dagegen vorgehen kannst du garantiert nicht. Du kannst höchstens die Telekom bitten die Buchung zurückzunehmen, wenn du zu oft sehr schlechte Werte erreichst.
 
Ich habe sehr wohl verstanden, wie LTE funktioniert, keine Sorge.

Ändert nichts daran, dass diese "Bis zu"-Klauseln nicht unbedingt bindend sind. Es geht hierbei - wie schon mehrfach erwähnt - nicht um irgendwelche garantierten Werte, sondern um den "Bis zu"-Wert, welcher bei jedem Angebot dabei steht. Diese Klausel steht überall und ist nunmal nicht pauschal bindend.

Wenn 1&1 sagt, bei mir gibt's DSL-16000 und ich nehme das und bekomme dann regelmäßig und hauptsächlich nur 6000 rein, weil die Leitung nicht mehr die neueste ist, dann kann 1&1 auch nichts dafür. Trotzdem kann man dann bei denen durchsetzen, dass man den Vertrag in dieser Form nicht weiterführen muss und kann entweder vom Vertrag zurücktreten oder einen Preisnachlass verlangen.

Und wenn die bei dem Hybrid sagen, dass ich bis zu 50 Mbit bekommen kann und dann tatsächlich mehrheitlich z. B. im Bereich von 10 MBit liege, würde ich dagegen ebenfalls vorgehen.
Du bist nicht gezwungen, für eine Leistung zu bezahlen, die ohne dein Verschulden nur zu einem Bruchteil erfüllt werden kann.

Zu dem Beispiel mit der Demo: Das man dagegen etwas machen kann, behauptet ja auch niemand, das wäre ja eine temporäre Störung. Ich rede davon, wenn die Datenrate praktisch Dauerhaft zu niedrig ist. Damit kann die Dienstleistung nicht einmal ansatzweise im angedachten Umfang genutzt werden.
 
Du hast kein Hybrid oder?
Ich für meinen Teil wäre extrem froh wenn bei mir über Lte 10 MBit rein kommen würden, geht aber nicht weil die Zelle komplett dicht ist...
Bin deswegen jetzt seit gut einem Jahr immer wieder mit der Telekom im Gespräch - ändert aber an der Lage absolut nichts. Meistens sind es hier nur 2 - 5 MBit die an Turbo an kommen. Ich hab mich damit abgefunden - genauso wie jeder der Hybrid hat.
 
Nein, noch habe ich kein Hybrid, wird aber bald so sein.

Tja, du kannst dich damit abfinden. Oder man könnte mit Verweis auf verschiedene Gesetze und Urteile eine außerordentliche Kündigung anstreben und im Zweifelsfall selbst vor Gericht ziehen. Was einem eben lieber ist. Von sich aus werden die natürlich nicht sagen, dass du lieber kündigen solltest, das muss man schon selbst anstreben und auf die aktuelle Urteilslage diesbezüglich verweisen.

Edit:
Ich habe gerade nochmal meinen älteren Post gelesen und gebe zu, meine ursprüngliche Aussage "kannst du immer noch per Sonderkündigung raus" ist in diesem Zusammenhang etwas zu simpel formuliert.

Richtiger ist: Man kann dagegen vorgehen, es gab schon einige Urteile zu diesem Thema mit Verweis auf verschiedene Gesetze. Der Verbraucher ist also durchaus im Recht, es nicht einzusehen, den vollen Preis für eine nur bruchstückhaft erfüllte Dienstleistung zu erfüllen und kann sich mit Verweis auf diese Urteile an den Provider wenden, um eine Sonderkündigung oder einen Preisnachlass zu erwirken (so wie bei mir damals geschehen) oder im Zweifelsfall selbst den Rechtsweg einschlagen.
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung zum Thema)
Exterior schrieb:
Das "Versprechen" wird aber nicht mehr eingehalten, wenn man eine Speedoption M (= 50 MBit) gebucht hat und dann nur 10 MBit über das LTE-Netz bekommt.

Doch, auch dann wird das versprechen von bis zu 50 Mbit eingehalten. Das Versprechen wird bei 50 Mbit eingehalten, bei 45 Mbit, bei 30 Mbit, bei 10 Mbit...etc. Sobald man "etwas" bekommt ist das Versprechen erfüllt, denn mehr als "etwas" ist es nicht was versprochen wurde. Was bei "bis zu 50 Mbit" versprochen wird ist im Grunde das erst frühestens bei 50 Mbit abgeregelt wird.

Es wird gesagt, man bekommt mit dieser Speed-Option, die man extra bezahlt, bis zu 50 MBit geliefert. Wenn dieser Wert sehr stark unterschritten wird, kann man dagegen vorgehen.

Du kannst diese Speedoption jederzeit abbestellen, ganz gleich ob Du den Wert stark unterschritten siehst oder nicht. Deine Behauptung bleibt daher unbewiesen.

Dazu kommt noch das Du für den Hybridanschluß exakt das gleiche bezahlst wie für den nicht-hybriden. Du kannst also noch nicht einmal einen geldwerten Nachteil herbei-konstruieren.

imA: Du versuchst hier mit Gewalt die Situation vom DSL-Anschluß auf den LTE-Anteil zu übertragen. Das ist weder sinnvoll noch durch irgendein Urteil/Gutachten/Gesetz abgedeckt.
 
Exterior schrieb:
Wenn 1&1 sagt, bei mir gibt's DSL-16000 und ich nehme das und bekomme dann regelmäßig und hauptsächlich nur 6000 rein, weil die Leitung nicht mehr die neueste ist, dann kann 1&1 auch nichts dafür. Trotzdem kann man dann bei denen durchsetzen, dass man den Vertrag in dieser Form nicht weiterführen muss und kann entweder vom Vertrag zurücktreten oder einen Preisnachlass verlangen.

Und wenn die bei dem Hybrid sagen, dass ich bis zu 50 Mbit bekommen kann und dann tatsächlich mehrheitlich z. B. im Bereich von 10 MBit liege, würde ich dagegen ebenfalls vorgehen.
Du bist nicht gezwungen, für eine Leistung zu bezahlen, die ohne dein Verschulden nur zu einem Bruchteil erfüllt werden kann.

Zu dem Beispiel mit der Demo: Das man dagegen etwas machen kann, behauptet ja auch niemand, das wäre ja eine temporäre Störung. Ich rede davon, wenn die Datenrate praktisch Dauerhaft zu niedrig ist. Damit kann die Dienstleistung nicht einmal ansatzweise im angedachten Umfang genutzt werden.

Natürlich kann 1&1 was dafür, wenn bei dir zu wenig Ankommt.

Festnetz ist berechenbar. Die wissen vorher sehr wohl, was bei dir möglich ist und was nicht. Daher gibts im Festnetzbereich bestimmte Werte, die erreicht werden müssen.

Hybrid hingegen ist nicht berechenbar, weil es eben davon abhängt, wo der Router steht und wie viele Endgeräte in der Zelle sind.

Beides kann der Provider nicht beeinflussen. Daher ist es schwachsinnig, Festnetz mit LTE/Hybrid zu vergleichen.

Äpfel und Birnen und so, you know...
 
Natürlich kann 1&1 was dafür, wenn bei dir zu wenig Ankommt.

Festnetz ist berechenbar. Die wissen vorher sehr wohl, was bei dir möglich ist und was nicht. Daher gibts im Festnetzbereich bestimmte Werte, die erreicht werden müssen.

Für eine Marode Leitung kann 1&1 allerdings nichts und das können die auch nicht beheben, weil diese Leitung denen nicht gehört. Je mehr Anschlüsse damals über an den Verteiler kamen, um so schlimmer wurde das ganze.

Also wurde nach einigem hin und her unter Verweis auf die Urteile die Möglichkeit einer Sonderkündigung oder Preissenkung ausgemacht.

Doch, auch dann wird das versprechen von bis zu 50 Mbit eingehalten. Das Versprechen wird bei 50 Mbit eingehalten, bei 45 Mbit, bei 30 Mbit, bei 10 Mbit...etc. Sobald man "etwas" bekommt ist das Versprechen erfüllt, denn mehr als "etwas" ist es nicht was versprochen wurde. Was bei "bis zu 50 Mbit" versprochen wird ist im Grunde das erst frühestens bei 50 Mbit abgeregelt wird.

Keine Ahnung, wie oft ich das jetzt noch schreiben muss, aber das stimmt so pauschalisiert nicht. Diese "Bis zu"-Klausel wurde schon mehrfach als ungültig abgeurteilt, weil sie den Anschlussnehmer unangemessen benachteiligt.

Du kannst diese Speedoption jederzeit abbestellen, ganz gleich ob Du den Wert stark unterschritten siehst oder nicht

Das Problem kann mit dem regulären Hybrid-S ohne die Speedoption doch genauso auftreten.

In der Tat gibt es zu diesem Fall noch kein Urteil. Ändert aber nichts an §626 BGB und §313 BGB, diese können auf LTE genauso angewendet werden, wie auf Festnetz, die Grundproblematik ist doch die gleiche. Ob der Provider da etwas dafür kann oder nicht ist an dieser Stelle doch gar nicht relevant, fakt ist, dass der Nutzer für etwas bezahlt, was er nicht in Anspruch nehmen kann und dagegen kann man vorgehen, völlig gleich, ob das DSL oder LTE ist.

Ich werde mich jetzt aber auch nicht weiter mit euch darüber streiten, ihr habt eure Meinung und ich meine und damit kann ich leben. Nur weil's dazu noch kein Urteil gibt pauschal zu sagen "das ist so gar nicht, das kann so gar nicht sein", obwohl die entsprechenden Paragraphen genauso Anwendung finden, finde ich persönlich zwar etwas unsinnig, aber bitte, jedem das seine.
 
Natürlich ist es relevant ob der Provider etwas dafür kann bzw. es überhaupt beeinflussen kann, wie viel bei dir ankommt!

Beim Festnetz hat der Provider dafür zu sorgen, dass die Leitung vernünftig funktioniert und keine Fehler produziert.

Beim 1&1-Beispiel: 1&1 hat sehr wohl eigene Leitungen (wenn auch nicht viele) und wenn denen die betroffene Leitungn icht gehört, dann wenden die sich an die Telekom und die behebt die Störung (sofern überhaupt eine vorhanden ist). Wäre ja nicht das erste Mal, dass ein Reseller eine Leitung verkauft, die so gar nicht möglich ist, weil die Dämpfung der Leitung einfach zu hoch ist, ohne dass die Leitung an sich defekt wäre.

Heißt, der Provider hat Einfluss auf den Übertragungsweg und ist daher in der Pflicht diesen störungsfrei zu halten!

Bei Hybrid ist dies nicht der Fall! Der Provider hat keinen Einfluss auf den Übertragungsweg! Deshalb kann dir der Provider auch nichts garantieren.

Sobald du eine Verbindung über LTE hast, hat die Telekom ihre Pflicht getan! Alles danach liegt entweder an dir (Positionierung der Antenne/Router) und dem Zufall, wie viele Teilnehmer sich in der Zelle aufhalten.

Ich widerhole mich an dieser Stelle nochmal: Festnetz ist berechenbar, da kannst du sehr genau ausrechnen, was möglich ist und was nicht.

Wie willst du das im Mobilfunk realisieren?
 
Die Leitung gehörte der Telekom und war wohl sehr marode, daher die Probleme.

Mir hat ein Provider noch nie eine Geschwindigkeit versprochen / garantiert. Und all deine Ausführungen ändern doch an der von mir angebrachten rechtlichen Grundlage nichts. Man schließt einen Dienstleistungsvertrag und dieser wird nicht einmal ansatzweise erfüllt bzw. ist nicht nutzbar. Somit entbehrt dieser Dienstleistungsvertrag seiner Grundlage und dem Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht zu. Da gibt's keine Unterscheidung zwischen LTE und DSL im Gesetzestext, weil es darum auch gar nicht geht. Es geht darum, dass eine vertraglich geregelte Dienstleistung zu erbringen ist und wenn der Anbieter das nicht leisten kann, ist der Vertrag nicht haltbar.

Und nein, diese Dienstleistung ist nicht erfüllt, sobald man überhaupt etwas per LTE bekommt, da können die noch so oft "Bis zu" in ihren Vertrag schreiben, dem ist einfach nicht so. Die Vertragsleistung wird nicht erbracht und damit muss man sich nicht einfach abfinden. Und ob die berechnen können was möglich ist und was nicht ist für mich als Kunde auch nicht relevant. Die vertraglich ausgemachte Dienstleistung ist zu erbringen und die Gerichte haben in der Vergangenheit immer wieder zu Gunsten des Verbrauchers geurteilt, dass dies nicht gilt, wenn man ständig nur auf weniger als 50% der ausgemachten Bandbreite kommt. Und wenn der Provider diese Leistung nicht erbringt, muss man nicht völlig sinnlos den Vertrag weiterführen, welcher einseitig schon gar nicht mehr erfüllt wird.

Sobald du eine Verbindung über LTE hast, hat die Telekom ihre Pflicht getan!

Nein, hat sie nicht. Denn ich habe bei der Telekom nicht "die Möglichkeit, auf das LTE-Netz zuzugreifen" vertraglich geregelt, sondern "über das LTE-Netz eine zusätzliche Bandbreite von bis zu 50 Mbit" geordert und vertraglich festgesetzt. Somit hat die Telekom ihre Vertragspflicht NICHT getan, indem sie mir allgemein Zugang zum LTE-Netz ermöglicht, sondern diese vertraglichen Konditionen müssen in einem gewissen Rahmen eingehalten werden. Wenn das nicht der Fall sein sollte, hätte ich diesen Vertrag nämlich niemals abgeschlossen und §313 BGB wird relevant.

Wenn damit argumentiert wird, dass die Telekom ihre Schuld mit dem Zugang zum LTE-Netz erfüllt, dann wäre die Unterteilung in die Speedoptionen S, M und L ja komplett sinnlos. Das sind verschiedene Vertragsbestandteile, welche auch eingehalten werden müssen, alles andere wäre völliger Nonsens und Verbraucherausnutzung hoch 3.

Wie willst du das im Mobilfunk realisieren?

Ich möchte gar nichts realisieren. Ich möchte, dass ein geschlossener Vertrag von beiden Parteien in einer gewissen Verhältnismäßigkeit erfüllt wird. Wenn eine Partei den Vertrag nicht erfüllen kann, warum auch immer, kann die andere Partei von diesem Vertrag zurücktreten.
 
@Exterior

selbstverständlich verspricht die Telekom Mindestbandbreiten, diese stehen in der Leistungsbeschreibung und werden dir mit der Auftragsbestätigung zugänglich gemacht.
Kannst du gerne selbst nachlesen. Dieses Dokument ist Bestandteil der AGB und damit hast du diese mit Abschluss des Vertrages anerkannt. Alles andere was du denkst oder meinst ist damit irrelevant.
 
Wird mir langsam zu bunt, dir das zu erklären. Anscheinend möchtest du es auch nicht verstehen...

Da du das neu eingerbacht hast mit den verschiedenen Zubuchoptionen:

S, M und L: Ist doch logisch... S bringt 16k plus oüber LTE, M bringt 50k und L 100k. Da ist einfach das Maximum höher angesetzt. Exakt so wie bei normalen Mobilfunkverträgen. Die unterscheiden sich mittlerweile auch nur durch Speed und Datenvolumen.

Ich klinke micht jetzt an dieser Stelle aus. Habe alles bereits erklärt.
 
Klar ist das mit den höheren Geschwindigkeiten logisch. Aber nach deiner Argumentation hätte die Telekom ihren Teil geleistet, sobald man Zugriff auf das LTE-Netz hat, ganz egal, welche Speedoption man gebucht hat. Und das ist einfach mal quatsch.

Das mit dem Verstehen kann ich gern zurückgeben. Ich sage ja nur, dass niemand dazu gezwungen werden kann, einen Vertrag zu bezahlen, den er nicht bestimmungsgemäß nutzen kann, dafür gibt's ein paar Gesetze, diesen Part scheinst du einfach nicht verstehen zu wollen. Es wird ein Vertrag geschlossen und wenn Vertragspartner A (Telekom) diesen nicht einhalten will oder kann, kann Vertragspartner B (Anschlussnehmer) nicht in der Pflicht sein, das auszubaden.

Die Punkte, die du anbringst, haben doch überhaupt nichts mit der Grundproblematik zu tun, dass am Ende der Verbraucher mit einem nicht nutzbaren Vertrag da stünde, den er bezahlen soll.

Alles andere was du denkst oder meinst ist damit irrelevant

Genau, weil nämlich alles, was Anbieter so in ihre AGB schreiben immer rechtlich einwandfrei und bindend ist, schon klar. Man kann in den AGB erstmal all sein Wunschdenken unterbringen. Ob dieses am Ende für den Verbraucher auch wirklich rechtlich bindend ist, entscheidet nicht der Provider, sondern im Zweifelsfall ein Gericht. Und da wurden schon oft genug diverse Klauseln (nicht nur im Thema DSL) als ungültig erklärt. Unter anderem eben diese "Bis zu"-Ausrede.

Ich habe auch nicht behauptet, dass die Telekom keine Bandbreiten versprechen würde.
 
Exterior schrieb:
Klar ist das mit den höheren Geschwindigkeiten logisch. Aber nach deiner Argumentation hätte die Telekom ihren Teil geleistet, sobald man Zugriff auf das LTE-Netz hat, ganz egal, welche Speedoption man gebucht hat. Und das ist einfach mal quatsch.

Nein, das ist Inhalt der AGB und der Leistungsbeschreibung die durch Vertragsabschluss Bestandteil deines Vertrages werden.
Also für dich nochmal langsam und deutlich geschrieben. Du hast bei hybrid Anspruch auf eine Bandbreite von 0,00kbit/s über LTE.

Im übrigen, wenn man sich schon mehrfach auf Urteile bezieht sollte man diese auch entsprechend lesen und verstehen in welchen Zusammenhang unter welchen Umständen diese entstanden. Wenn du genau schaust wirst selbst du feststellen das bei einem Magenta M die Mindestbandbreite mehr als 50% der bis zu 50MBit/s beträgt.

Ich gehe davon aus dass diese Beschreibungen in den AGB auch vor Gericht Bestand hätten, der Mitbewerb hätte sonst schon entsprechende Schritte eingeleitet, spätestens nachdem klar war das sie diesen Tarif nicht auch vertreiben dürfen.
 
Exterior schrieb:
Keine Ahnung, wie oft ich das jetzt noch schreiben muss, aber das stimmt so pauschalisiert nicht. Diese "Bis zu"-Klausel wurde schon mehrfach als ungültig abgeurteilt, weil sie den Anschlussnehmer unangemessen benachteiligt

...und IMMER bezogen auf eine DSL-Leitung. Du hast hier aber LTE, das ist ein anderer Kontext.

In der Tat gibt es zu diesem Fall noch kein Urteil. Ändert aber nichts an §626 BGB und §313 BGB, diese können auf LTE genauso angewendet werden, wie auf Festnetz

Die Worte hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Es gibt das Hybridangebot numehr seit fast zwei Jahren und wäre die Sachlage so einfach wie von Dir angenommen dann gäbe es bereits erste Klagen und Urteile.

Edit: In einem Detailpunkt zieht Dein Argument aber dann doch. Wenn durch den Wechsel von Magenta zu Magenta Hybrid die Vertragslaufzeit neu begann könnte man das, imA zu Recht, anfechten wenn "nichts oder fast nichts" über LTE rein kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Falls es noch was zur Sache tut (bezieht sich auf das ursprüngliche Thema):

Bei mir in der Gegend hat die Telekom das mit dem Hybrid DSL letztes Jahr in einer Art "Probeabo" mit nur drei Monaten vertragsbindung angeboten (verlängert auf standart 24 Monate falls nicht gekündigt).

Nur so zum Spaß hab ich das mal ausprobiert, in meinem Fall war das 50 Mbit über Glasfaser und 50 Mbit über LTE. Den Router hat ein Techniker im Wohnzimmer aufgestellt und meinete das Signal ist stark genug, ich brauch also keine extra antenne.

Das Ergebnis: Ich hab nach 3 Wochen den Vertrag gekündigt. Sobald Daten über das LTE Netz gehen schießt der Ping ins absurde, der Paketverlust geht in die zweistelligen Prozent und viele verbindungen reißen ab. Der Fairness halber sollte aber gesagt sein das die Hybrid Router recht gut darin sind alles wichtige übers VDSL zu verschicken, das problem trat bei mir nur bei Downloads/Uploads auf und die Verbindungsabbrüche auch nur bei Server die recht pingelich eingestellt sind. Für mich wars nix, muss aber nicht für alle gelten. Vielleicht hätte man das sogar mit einer Antenne lösen können, war aber nicht bereit dazu mit eine zu kaufen
 
Du hast Dir da ein interessantes Märchen ausgedacht. Allerdings gibt es Abzüge in der B-Note weil Du übersehen hast das Hybrid nicht in Kombination mit Glasfaser angeboten wird und der Speedport Hybrid auch keinen WAN-Eingang hat mit der er das bündeln könnte.

Ach ja, Ping bei mir und anderen bei aktivem Hybrid ist bei 25 ms.
 
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