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- Jan. 2008
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Viele Meinungen aber keine Quellen zu den Meinungen:
Grundsätzlich ist es so, dass das Gesetz sagt, ich muss gar keine Originalverpackung aufheben. Die Händler müssen innerhalb der Widerrufsfrist - 14 Tage – die mir ja zusteht, wenn ich im Internet etwas gekauft habe, die Dinge auch ohne Originalverpackung zurücknehmen. Und wenn dort etwas anderes in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, ist das nicht zulässig.
Man macht des, was menschlich ist...Aber dazu gibts im Netz genug Themen, die das erklären! Und jede Meinung ist egal, denn das Recht ist da wichtiger.
Grundsätzlich ist es so, dass das Gesetz sagt, ich muss gar keine Originalverpackung aufheben. Die Händler müssen innerhalb der Widerrufsfrist - 14 Tage – die mir ja zusteht, wenn ich im Internet etwas gekauft habe, die Dinge auch ohne Originalverpackung zurücknehmen. Und wenn dort etwas anderes in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, ist das nicht zulässig.
Man macht des, was menschlich ist...Aber dazu gibts im Netz genug Themen, die das erklären! Und jede Meinung ist egal, denn das Recht ist da wichtiger.