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News UbiSoft: Extrakosten bei gebrauchten Spielen

@Creed Das Argument der monopolstellung ist nun wirklich mal an den Haaren herbei gezogen. Das würde auch für jeden Roman gelten. Es liegt nun einmal in der Natur der Sache, dass der (die Urheber falls mehrere daran beteiligt waren) eine Art Monopolstellung bezüglich seines Werkes hat, liegt in der Natur der Sache. Dagegen ist auch nichts einzuwenden.
 
@ZeroZerp

Warum sollte man sich ein Spiel downloaden? Um es sich vor dem Kauf anzusehen? Mangels Demos oder zukünftig kostenfreier Demos gibt es keine Möglichkeit sich ein Spiel anzusehen vor dem Kauf. Es gibt viele Sauger die sich das Spiel auch kaufen nachdem sie es an getestet haben. Die tauchen in den Statistiken nicht auf.

Es gibt auch minderwertige Spiele mit übernatürlichen Wertungen die von Publishern gefordert werden sonst gibt es keine Testdemos mehr, wenn ein Magazin die Wahrheit schreibt entzieht es sich selbst die Grundlage seiner journalistischen Arbeit.

Viele Softwareperlen bleiben trotz guter Wertung in den Regalen liegen weil sich der Käufer nicht mehr mit dem Kopierschutz belasten will. Nehmen wir Spore, das hatte noch vor Erscheinen hunderte ein Sterne Bewertungen bei Amazon. Wenn Leute sich informieren wolle sehen sie vorher bei den bekannten Händlern nach und lesen sich auch Kundenrezensionen durch.

Ein Publisher hat das Recht seine Software zu schützen wie er will, aber es gibt Grenzen. Die erste Grenze ist eine wirtschaftliche, wann werden die Kosten für den Kopierschutz so hoch das sie mich mehr kosten wie das Softwareentwicklung selbst. Und der Ansicht das ein Produkt qualitativ hochwertig ist kann man bei vielen Spielen mit restriktivem Kopierschutz widersprechen. Aber ich muss im Gegenzug sagen wenn ich hochwertige Software verkaufe verkauft sie sich auch ohne Kopierschutz. Indie Labels beweisen es regelmäßig. Eines meiner Lieblingsbeispiele ist Deus Ex 1, das kam ohne Kopierschutz und war ein Welthit. World of Goo, Erna kommt, Torchlight oder Sins of a Solar Empire sind Softwareperlen ohne Kopierschutz, verkaufen sich aber wie doof weil ein fairer Preis ohne Kundengängelung die Kunden anzieht.
Ich bin alt genug um mich an Verpackungen und Goodies zu erinnern die heute undenkbar wären. Als Beispiel sei die Faltverpackung von Comanche genannt, als Beispiel für Goodies weise ich auf die Ultimaserie hin, mit Stoffkarten, Handbüchern und einigem anderem Kram. So etwas bekommt man heute noch nicht mal als Kollektorsedition.

Heutzutage wird immer mehr an den Spiele gespart, Ubisoft will sogar auf gedruckte Anleitungen verzichte ab sofort. Was macht denn heute noch den Unterschied zwischen einer Kopie und einem Original aus? Das Original hat ein buntes Label, die Kopie keine Probleme mit dem Kopierschutz. Letzteres finde ich nach Kopierschutzdesastern wie Starforce, Securom und den aktuellen Ubissoftsachen eindeutig den größeren Vorteil.Starforce ging sogar so weit das ich auf meinem System meine Entwicklungsumgebung deinstallieren sollte weil ich damit reverse engineering des Kopierschutz machen könnte. Es wurde sogar der Start des Debuggers verhindert, was für einen Softwareentwickler ziemlich von Nachteil ist. Nach der Deinstallation des Spiels durfte ich das Betriebssystem neu aufsetzen da sich die Treiber dieses Mülls so tief ins System gefressen hatten dass man sie nicht mehr entfernen konnte.

@Jelais99
Hast du dir mal am Tag einer Neuerscheinung selbige gekauft oder ein paar Tage später? Derzeit sind da Preise von 25 - 35€ drin weil man nur das Hardcover bekommt. Denkst du der Preis wäre immer noch so hoch wenn ein anderer Verlag das gleiche Buch auf den Markt bringen würde? Ich kann verstehen das man nicht gleich das Taschenbuch bringt, aber die Preise verfallen ja auch nicht, was aber eher dem Preisbindungsgesetz geschuldet ist, jenes wird aber von den Verlagen massiv verteidigt. Wie man letztens bei Amazon sah als sie Bücher günstiger verkaufen wollten.
 
ZeroZerp schrieb:
Wenn der Kunde den Titel nicht kauft, sondern stielt, dann entsteht dem Urheber der Schaden des Kaufpreises des Produkts und zwar ab dem Zeitpunkt, ab dem das Produkt unerlaubt genutzt wird.
Nein, zu diesem Zeitpunkt entsteht noch kein Schaden. Erst wenn derjenige, der es heruntergeladen hat, das Spiel aus diesem Grund nicht kauft, obwohl er es sich sonst sicher gekauft hätte.

Warum sonst sollte jemand ein Spiel downloaden? Um es wegzuwerfen oder tot auf der Festplatte liegen zu lassen? Das wäre doch widersinnig.
Stichwort: Sammlertrieb. Wurde ein paar Threads weiter oben schon diskutiert.
 
@Seppuku Das stimmt so nicht. Man erwirbt beim Kauf eine Lizens das Produkt unter bestimmten Bedingungen nutzen zu dürfen. Wenn ich es illegal herunterlade und nutze, prelle ich den Publisher sozusagen um dieses Nutzungsentgeld. Dabei ist es vollkommen irrelevant, ob ich es gekauft hätte oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@ Jelais99

Hier geht es aber um den Schaden, der dem Publisher entsteht. Und der kommt nur in dem von mir beschriebenen Fall zu Stande.
 
Zuletzt bearbeitet:
@seppuku
Nein, zu diesem Zeitpunkt entsteht noch kein Schaden. Erst wenn derjenige, der es heruntergeladen hat, das Spiel aus diesem Grund nicht kauft, obwohl er es sich sonst sicher gekauft hätte.
Hmm.... Ich kann Deiner Logik diesbezüglich leider nicht folgen.

Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass wenn ich eine Raubkopie benutze von einem Spiel welches ich nicht gekauft hätte, dies keinen Schaden für den Spielehersteller bedeutet?

Was jetzt? Will ich das Produkt benutzen (ab dann ist es Zahlungspflichtig) oder nicht?
Eine kleine, halbe oder fast- Benutzung gibt es nicht. Und da liegt der große Irrtum der pro Raubkopie Fraktion.
Es kommt da manchmal so rüber, dass man die Raubkopie benutzt, weil einem das Orginalprodukt das Geld nicht wert ist, das vom Vertrieb verlangt wird.
Egal, ob die persönliche Abwertung des Produkts durch Bugs, Kopierschutz, schlechte Grafik etc. erfolgt.

Nun ist es aber nunmal so, dass es rechtlich und moralisch völlig egal ist, wie wertvoll ich ein Produkt erachte. Der Preis steht fest - Und entweder ich zahle, oder lass das Produkt stehen.

Sobald ich das Spiel starte, gebe ich doch zeitgleich meinen Willen bekannt, dieses Produkt zu nutzen (was im Normalfall und unter legalen Umständen mit dem vorherigen Kauf des Produktes einhergehen muss).
Irgendwie scheint es mich ja doch zu interessieren. Ich erhalte also schonmal den Gegenwert, den mir ein Spiel verspricht, nämlich Unterhaltung - und sei es rein durch die Befriedigung der Neugier.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ ZeroZerp

Wenn du der Logik nicht folgen kannst, dann definiere doch einfach einmal "Schaden" und beschreibe, welcher dann in deinen Augen dem Publisher entsteht.

Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass wenn ich eine Raubkopie benutze von einem Spiel welches ich nicht gekauft hätte, dies keinen Schaden für den Spielehersteller bedeutet?
Wenn du es nie vor gehabt hättest, das Spiel zu kaufen, dann bedeutet es das. Denn selbst wenn du es nicht heruntergeladen hättest, hätte der Publisher keine Einheit mehr verkauft (der Download steht ja in diesem Fall nicht als Ersatz für eine verkaufte Einheit). Und das ist der einzige Punkt, bei dem der Publisher einen (finanziellen) Schaden erleiden kann.

Mir geht es nicht darum was richtig oder falsch ist, sondern um den effektiven Schaden, der dem Publisher entsteht.
 
Entgangener Gewinn kann nicht mit Schaden verglichen werden. Entgangener Gewinn ist Geld das man nicht einnimmt, Schaden ist Geld oder Geldwert den man verliert.
 
@seppuku
Man darf doch die Tatsache, ob ein Schaden entsteht, nicht am Trägermedium (in dem Fall Internet) festmachen.

Obwohl im Gegensatz zu Spieleboxen im Ladengeschäft keine Effektivkosten für den Publisher auftreten, wenn man sich was lädt, so sind für die Entwicklung des Produkts an sich sowohl Arbeitszeit, Betriebsmittel etc. aufgewandt worden.

Sagen wir mal, dass die Entwicklung eines Spiels 500K Euro gekostet hat, dann ist der fertige Code 500K Euro Wert.
Wenn ich diesen Code nutze, ohne zu zahlen, dann entgeht dem Publisher anteilsmäßig das Geld, welches er für die Nutzung des Codes angesetzt hat, um profitabel Spiele entwickeln zu können.

@creed
Entgangener Gewinn ist was anderes: http://de.wikipedia.org/wiki/Entgangener_Gewinn
Da die Nutzung einer Raubkopie eine Straftat darstellt, ist es schon der Schaden des Publishers, da dieser ja einen berechtigten Anspruch auf Zahlung der Lizenzgebühr hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
ZeroZerp schrieb:
@creed

Exakt- Das kommt daher, weil die Industie davon ausgehen muss, dass die Kopien, die gezogen werden auch genutzt werden. Das gebietet die einfache Logik.
Warum sonst sollte jemand ein Spiel downloaden? Um es wegzuwerfen oder tot auf der Festplatte liegen zu lassen? Das wäre doch widersinnig.
Und ab dem Zeitpunkt der illegalen Nutzung, bringe ich den Softwareentwickler um sein Geld, welches ihm für die Nutzung der Software rechtmäßig zusteht.

Das was du als unsinnig bezeichnest habe ich in meinem Bekanntenkreis schon oft genug gesehen.
Erstmal wird gersaugt was interessant klingt und danach der Müll aussortiert.

Auch solltest du langsam mal den Diebstal vom Schaden differenzieren, denn die gesaugte
Kopie ist der Diebstal aber der Schaden tritt für den Hersteller erst dann ein wenn dadurch der Kauf des Spieles nicht zu stande kommt.
Juristisch ist der Unterschied irrelevant aber nicht für den gesunden Menschenverstand.
 
ZeroZerp schrieb:
@creed
Da die Nutzung einer Raubkopie eine Straftat darstellt, ist es schon der Schaden des Publishers, da dieser ja einen berechtigten Anspruch auf Zahlung der Lizenzgebühr hat.

Oha, da hat die Propaganda aber zugeschlagen. Raubkopierer sind Verbrecher und so. In den 3 Worten stecken 2 Fehler.

Es gibt keine Raubkopierer, Raub setzt den Einsatz von Gewalt voraus. Wenn ich in einem Copyshop eine beliebige Kopie unter Einsatz von Gewalt stehle hab vielleicht ein Raubkopie, aber das ist schon an den Haaren herbeigezogen.

Nicht legale Kopien für nicht kommerzielle Zwecke werden in der Regel nicht mit einem Jahr oder mehr Gefängnis bestraft, die Geldstrafen sind auch nicht hoch genug damit fällt ein Verbrechen auch flach.

Kommerzielle Softwarefälscher sind was ganz anders und nicht mit einem einfachen Kopierer gleichzusetzen denn diese Fälscher schaden den Firmen wirklich.
 
@ ZeroZerp

Dann definiere doch den Begriff "Schaden" einfach und erkläre, in wie wie er dem Publisher in den entsprechenden Fällen entsteht.

Wenn ich diesen Code nutze, ohne zu zahlen, dann entgeht dem Publisher anteilsmäßig das Geld, welches er für die Nutzung des Codes angesetzt hat,...
Geld, welches er aber nur bei einem definitivem Kauf bekommen hätte...
Dann schädige ich jetzt auch den Hersteller von z.B. COD6, weil ich es mir nicht gekauft habe (aber natürlich auch nicht heruntergeladen habe). Denn nur durch den Kauf hätte er Geld von mir gesehen und durch nichts anderes...
 
Ein Schaden entsteht dann wenn dem Hersteller zusätzliche Kosten entstehen oder Einnahmen verhindert werden.
Verrate mir mal wo der Schaden entsteht wenn das Spiel so oder so nicht gekauft worden wäre.
 
Ist doch ganz einfach- Wenn ich eine Sache oder ein Produkt nicht kaufe, aber illegal trotzdem nutze, dann entsteht demjenigen der Schaden, der das Produkt hergestellt hat. Ich nehme kostenpflichtige Leistungen in Anspruch, die ich nicht bezahle.

@seppuku
Dann schädige ich jetzt auch den Hersteller von z.B. COD6, weil ich es mir nicht gekauft habe (aber natürlich auch nicht heruntergeladen habe).

Nein- Da Du die Software ja folglich auch nicht nutzt.
Sobald Du das Ding allerdings installierst und damit rumspielst, bist Du dem Hersteller den Gegenwert einer Verkaufseinheit schuldig.

@creed
Oha, da hat die Propaganda aber zugeschlagen. Raubkopierer sind Verbrecher und so.
Da hilft leider auch keine Realitätsverweigerung weiter:
http://www.internetrecht-rostock.de/PC-Welt/Raubkopie.htm

Im Übrigen: Der Ausdruck "Raubkopie" hat sich im Sprachgebrauch festgesetzt. Jeder weiss, was damit gemeint ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein denn das was du als Schaden bezeichnest wäre lediglich der juristische Punkt des Diebstals.
Nochmal...wo ist der Schaden wenn das produkt so oder so nicht gekauft worden wäre?
Wenn du es so definierst das es einen potentiellen Produktkauft verhindert haben könnte, dann kannst du da auch gleich die Demo Versionen mit in den Topf der (illegalen) Downloads werfen, da der Kunde bereits vor dem Kauf bemerken kann dass das Spiel Schrott ist.......ok, das würde die Firmenpolitik so manchen Publishers erklären.
 
@wadenbeisser
wo ist der Schaden wenn das produkt so oder so nicht gekauft worden wäre
Durch den Nichtkauf eines Produkts entsteht kein Schaden- Das hab ich nie behauptet.
Der schaden entsteht dann, wenn Du das nicht gekaufte Produkt illegal nutzt.

dann kannst du da auch gleich die Demo Versionen mit in den Topf der (illegalen) Downloads werfen
Nein- Denn die Demo wird vom Urheber unentgeltlich zur Meinungsbildung zur Verfügung gestellt.
Sprich- Es gibt ein Angebot von der Softwareschmiede: Demo für 0 Euro. Ich nehme das Angebot an und lade es. Dann erfolgt die Nutzung. Alles astrein, alles in Ordnung- Beide Parteien sind zufrieden.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ ZeroZerp

Ich bin ihm dem Gegenwert der Verkaufseinheit schuldig, schade ihm aber in dem Moment nicht. Wie denn auch?
Schade ich dann dem Publisher in deinen Augen auch, wenn ich bei einem Freund das Spiel spiele, während der z.B. im Urlaub ist? Dann nutze ich das Spiel ja auch, obwohl es in der Zeit nicht genutzt hätte werden können...

Irgendwie kommen wir nicht auf einen gemeinsamen Nenner, weil du unter "Schaden" etwas anderes verstehst, als alle anderen.
Definiere doch einfach einmal allgemein den Begriff "Schaden".

Der schaden entsteht dann, wenn Du das nicht gekaufte Produkt illegal nutzt.
Und wie und warum? Das ist ja die Frage!
 
Zuletzt bearbeitet:
ZeroZerp schrieb:
Da hilft leider auch keine Realitätsverweigerung weiter:
http://www.internetrecht-rostock.de/PC-Welt/Raubkopie.htm

Selbst mal durchgelesen? Da geht es um Verbreitung und gewerbsmäßigen Handel, nicht um einen "einfachen" Kopierer. In Deutschland ist es derzeit sogar so dass jemand der nur runterlädt nicht juristisch verfolgt wird, sondern nur Leute die die Sachen zur Verfügung stellen.

ZeroZerp schrieb:
Im Übrigen: Der Ausdruck "Raubkopie" hat sich im Sprachgebrauch festgesetzt. Jeder weiss, was damit gemeint ist.

Was den Ausdruck trotzdem nicht richtiger macht.
 
@seppuku

Zitat aus dem von mir oben veröffentlichten Link:
Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen dem Raubkopierer aber auch Schadenersatzansprüche. In der Regel hat er mindestens die Lizenzgebühr für die illegal genutzte Software nachzuzahlen sowie zusätzlich die angefallenen Gerichts- und Anwaltskosten

Der Schaden liegt in der Nichtzahlung der Lizenzgebühr. Wenn man ein Produkt nicht illegal nutzt, dann drückt man an den Laden Geld ab. Dieses Geld enthalte ich durch eine illegale Nutzung dem Publisher, Hersteller etc. vor.
Somit kann z.B. der Programmierer eines Spiels das Geld, was ihm anteilsmäßig durch die Lizenzgebühr zusteht, nicht zum Einkaufen benutzen. Somit hat er einen Schaden.

@creeed
Ich sehe in dem Link keinerlei Unterscheidung von privat bzw. gewerblich:
Die Nutzung und Verbreitung von Software ohne eine Lizenz des Herstellers, sogenannte Raubkopien, ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Gemäß § 106 Urhebergesetz wird die Nutzung und Verbreitung von Raubkopien mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Und von wegen Privatkopie:
http://www.it-recht-kanzlei.de/privatkopie-virtuelle-recorder.html

Ich zitiere:
Für Computerprogramme im Sinne des § 69a UrhG oder Spiele besteht das Recht auf Privatkopie ausdrücklich nicht. Bei Computerprogrammen ist gemäß § 69d Abs. 2 UrhG lediglich eine Sicherungskopie erlaubt. Diese darf nur durch die Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, erstellt werden und muss für die Sicherung einer zukünftigen Benutzung erforderlich sein.
 
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