Unbefristete Aufenthalterlaubniss

Koka2009

Lt. Commander
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Hallo,

Meine Frau wird demnächst zur Ausländerbehörde um ihr Aufenenhalt zu verlängern (wir hoffen natürlich, dass sie unbefristet bekommt)

Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis heißt
Niederlassungserlaubniss

Sie kann erteilt werden, wenn der Antragsteller

>seit 5 Jahren eine Aufenthaltsgenehmigung besitzt
>sein Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln gesichert ist
>mindesten 60 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung geleistet hat
>nicht wegen einer Straftat verurteilt wurde
>ausreichend Deutschkenntnisse hat
>über ausreichend Wohnraum verfügt

Wie kann ich den Punkt mit Rente nachweisen?
Sie hat 3 Jahre Ausbildung gemacht, und arbeitet seit einem Jahr Vollzeit. also 48 Monate...

Sie wohnt hier aber schon seit 1995, damals aus EX Jugoslawien als Flüchtling gekommen.

Wie sehen die Chancen aus, dass sie unbefristeten Aufenenthalt bekommt?
 
Frag doch die Ausländerbehörde :D
 
naja wenn das mit den 60monaten ein muss ist, dann kann sie ja nächstes jahr die unbefristete beeantragen. kann mir aber nicht vorstellen, dass das mit den 60 monaten für jeden zählt, denn (keine ahnung wie alt sie ist) aber ansonsten müssten ja flüchtlinge die schüler sind extrem lange warten auf die bewilligung.
 
Mit "meine Frau" meinst du verheiratet und du hast einen deutschen Pass ?
 
@Robo32... was verstehst du sonst unter "meine Frau". ?

@TE hier wirst du vermutlich nicht geholfen werden. Erkundige dich bei der Ausländerbehörde. Da wirst du mit sicherheit die Antwort auf deine Frage bekommen.
 
Wie kann ich den Punkt mit Rente nachweisen?
Bescheinigung bei der Krankenkasse oder Rentenkasse anfordern, meist reicht es aus, die Rentenversicherungsnummer anzugeben, dann können die da eine Anfrage stellen.
Wenn sie seit 1995 hier ist und regelmässig arbeitet, also den Lebesnunterhalt nicht mit Sozialhilfe bestreitet,
>>>
sein Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln gesichert ist
hat sie doch die 5 Jahre bereits voll >>
seit 5 Jahren eine Aufenthaltsgenehmigung besitzt
 
Wenn sie erst insgesamt 48 Monate in Deutschland erwerbstätig war, kann sie keine 60 Pflichbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. Nachgewiesen wird das entweder durch die Lohnbescheinigungen, oder mit Bescheinigungen der Rentenversicherungsträger.

Genaueres erfährt sie bei der Ausländerbehörde. Sie wird aber noch ein Jahr auf die unbefristete Aufenthalterlaubnis warten müssen, es sei denn, es wird früher einem Antrag statt gegeben. Grund hierfür kann z.B. die familliäre Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen sein etc..

Wie schon gesagt, die Ausländerbehörde erteilt darüber Auskunft. :)
 
Darklord543 schrieb:
Reicht verheiratet sein nicht allein schon aus?
Ich glaub schon, aber k.A. ob es da keine "Pflichtjahre" gibt. (Wenn man nur 1 Jahr zusammen ist kann es wiederrufen werden oder so.)

Aber wenn er auch Migrant ist, dann bringt es ja auch nicht viel nur verheiratet zu sein.
 
Beruf = Steuerfachangestellter
Der sollte eigentlich auch selbst wissen, woher man die Infos bekommen kann.
 
@werkam

Steuerrecht hat auch sehr viel mit Ausländerrecht zu tun. Oo
Selbst mein Steuerberater konnte mir nicht helfen.
 
Der weiss aber doch wohl wie man nachweisen kann, dass man Rentenversichert ist/war und wie lange man bei welcher Kasse Mitglied ist. Das war ja wohl die ursprünglich gestellte Frage von Dir: Wie kann ich den Punkt mit Rente nachweisen?
Eigentlich sollte Deine Frau doch ein Daueraufenthaltsrecht (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) bereits durch Eure Hochzeit bekommen haben?
 
Zuletzt bearbeitet:
Drei Jahre nach der Heirat kann sie ein Antrag auf Einbürgerung stellen - durch die Eheschließung entsteht regelmäßig ein Anspruch auf die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.

Edit

Staatsangehörigkeitsgesetz
 
Zuletzt bearbeitet:
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