urheberrecht?

Ich würde eher davon ausgehen und gegen die gängigen Meinungen hier das mit Besitzwechsel der Grafikkarte das Bild dem neuen Besitzer gehört wenn das nicht explizit ausgeschlossen wurde im Kaufvertrag... Und der macht halt was er will mit Karte und Bild.
 
@shadowrid0r Er hat die Karte verkauft und was gehört dem Käufer dann alles? Richtig, die Karte. Nicht das Bild, nicht der Tisch, wo die Karte drauf lag, nicht das Haus in dem sich der Tisch befand und auch nicht das Grundstück worauf das Haus stand, nur die Karte. Also wird auch nicht das Recht am Bild übertragen. Das müsste man nach deutschem Recht aktiv anbieten und nicht explizit ausschließen. Da für den Kauf deutsches Recht galt, ist eben das bindend.
 
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shadowrid0r schrieb:
Besitzwechsel der Grafikkarte das Bild dem neuen Besitzer gehört wenn das nicht explizit ausgeschlossen wurde im Kaufvertrag

Wie bitte? Ein Bild gehört immer demjenigen, der es gemacht hat. Selbst wenn Fotograf YXY für ein Modelabel Bilder macht, welche das Label mehrere tausend Euro kosten, gehören die Bilder immer noch dem Fotografen. Es lässt sich vertraglich dann lediglich festlegen, dass das Modelabel die exklusiven Nutzungsrechte erhält.
 
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wern001 schrieb:
der hatte einen Fall wegen nicht erhalten geöffnet und Paypal hat dann das Geld einbehalten, weil ich keine Sendungsnummer angegeben hatte. Aber ich hatte eine Sendungsnummer und dann insgesamt 4 Wochen auf mein paypal-geld gewartet.

Sonst wäre mir das ganze ja egal.
so, du willst ihm also eine reinwürgen, als revanche.
shadowrid0r schrieb:
Ich würde eher davon ausgehen und gegen die gängigen Meinungen hier das mit Besitzwechsel der Grafikkarte das Bild dem neuen Besitzer gehört[…]
definitiv, nein. das bild würde dem neuen besitzer gehören, wenn der urheber das nutzungsrecht mitverkauft hätte.
 
Cardhu schrieb:
@shadowrid0r Er hat die Karte verkauft und was gehört dem Käufer dann alles? Richtig, die Karte. Nicht das Bild, nicht der Tisch, wo die Karte drauf lag, nicht das Haus in dem sich der Tisch befand und auch nicht das Grundstück worauf das Haus stand, nur die Karte. Also wird auch nicht das Recht am Bild übertragen. Das müsste man nach deutschem Recht aktiv anbieten und nicht explizit ausschließen. Da für den Kauf deutsches Recht galt, ist eben das bindend.
;)… schreibt mir die Avatar-Wisky-Werbung. Okeee :heilig:

@ Rest... OK! Bilden wir eine Sammelklage gegen diesen bulgarischen Räuber Hotzen Plotz!
 
Och Menno! War doch Lustig bis jetzt... Nun nicht Bierernst werden bidde! Es ist Freitag, die Sonne lacht (zumindest gerade hier in Berlin). Alles wird gut! Ich wünsche dem TE viel Erfolg bei seinem Vorhaben!

Ooops, ich stolper gerade über das ICE Trike in meinem Avatar. Ich hab die gar nicht gefragt ob ich das darf. Aber dachte wenn´s meins ist, ist es OK?!
:daumen:
 
wern001 schrieb:
vielleicht ein kleines bisschen :evillol:
Dann mach dich mit bulgarischem Recht vertraut und wie du es umsetzt aus Deutschland heraus.
Ist dir zuviel Aufwand und zu teuer? Dann lass es
Also grundlegend kann ich deine kleinen Rachegelüste gut nachvollziehen und es fuchst einen, aber effektiv ist es leider verschwendete Zeit ;)
 
PatrickS3 schrieb:
Wie bitte? Ein Bild gehört immer demjenigen, der es gemacht hat. Selbst wenn Fotograf YXY für ein Modelabel Bilder macht, welche das Label mehrere tausend Euro kosten, gehören die Bilder immer noch dem Fotografen. Es lässt sich vertraglich dann lediglich festlegen, dass das Modelabel die exklusiven Nutzungsrechte erhält.
Ahemm… Das glaubte auch der Held der Steine mit seinem Logo... Was LEGO aber anders sah (wegen einer für LEGO sichtbaren Noppe und darum nicht Vereinbarkeit mit der Marke LEGO) und nun nutzt der Held der Steine Erdmännchen für sein Logo...
 
wern001 schrieb:
der hatte einen Fall wegen nicht erhalten geöffnet und Paypal hat dann das Geld einbehalten, weil ich keine Sendungsnummer angegeben hatte.
Ach sooooo, sag das doch gleich, dass das so ein A.... ist. Bis jetzt haben alle dich für das A.... gehalten.

Also dann, Feuer frei! Würde ich in so einem Fall auch machen.
 
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shadowrid0r schrieb:
Ahemm… Das glaubte auch der Held der Steine mit seinem Logo... Was LEGO aber anders sah (wegen einer für LEGO sichtbaren Noppe und darum nicht Vereinbarkeit mit der Marke LEGO) und nun nutzt der Held der Steine Erdmännchen für sein Logo...
Ich glaub, ich sollte wieder an Gott glauben und dass alles gut wird..
Du hast dich mit dem Thema NICHT beschäftigt. Und das ist traurigerweise so offensichtlich, dass man es garnicht in Wort fassen kann. Das hatte einen komplett anderen Hintergrund als du hier glaubhaft machen möchtest. (Es war vom Helden aber auch nicht ganz klar formuliert, daher muss man sich damit beschäftigen)
 
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shadowrid0r schrieb:
Das glaubte auch der Held der Steine mit seinem Logo... Was LEGO aber anders sah (wegen einer für LEGO sichtbaren Noppe und darum nicht Vereinbarkeit mit der Marke LEGO) und nun nutzt der Held der Steine Erdmännchen für sein Logo...
na da gings aber nicht um ein foto von einem lego-produkt, sondern um die marke, und da hatte der held leider das pech, dass lego sich natürlich einiges hat schützen lassen.
 
@shadowrid0r
Da geht es um ein Markenlogo, nicht um ein Foto.
Um die Darstellung von geschützten Marken auf selbst hergestellten Bildern zu diskutieren ist dieser Thread aber der falsche Platz.
Kleines Beispiel: Du darfst die Grafikkarte mit dem Logo des Herstellers durchaus fotografieren und das Bild nutzen.
Aber die Verpackung der Karte, welche wiederum ein vom Hersteller urheberrechtlich geschütztes Foto - da er vom Fotografen die exklusiven Rechte hat - enthält nicht.
Das war jetzt sehr vereinfacht dargestellt.
 
WhyNotZoidberg? schrieb:
na da gings aber nicht um ein foto von einem lego-produkt, sondern um die marke, und da hatte der held leider das pech, dass lego sich natürlich einiges hat schützen lassen.
Nein... Kernaussage ab ca. Minute 3:30
 
Boar Junge ey, das tut doch schon weh.
DU HAST KEINEN PLAN VON DEM GANZEN THEMA.
Solmi ging in dem Video auf das ein was Thomas gesagt hatte und zur Zeit der Erstellung des Videos waren die anderen Infos noch garnicht publik.
Vllt braucht es doch den Facepalmsmily:rolleyes:

shadowrid0r schrieb:
Also: Ja! Verklag ihn oder lass ihn Abmahnen! Viel Erfolg!
Und das sagt du, weil du dich mit bulgarischem Recht so gut auskennst wie mit deutschem?
Also garnicht?!
 
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Zurück zum TE und zur Threadfrage:
wern001 schrieb:
hallo
ich hab über ebay vor einem 3/4 Jahr eine defekte Grafikkarte verkauft und wie es sich gehört auch ein Bild davon gemacht.
Ein bulgarischer Händler hat die gekauft und die sich an eine Sammeladresse in DE schicken lassen. Soweit so gut

Jetzt hab ich durch Zufall entdeckt das er diese Grafikkarte mit 30€ Aufpreis und MEINEM Bild wider als defekt verkauft.

Verstößt das nicht gegen das Urheberrecht?
Ich wurde hier geläutert!
Also: Ja! Verklag ihn oder lass ihn Abmahnen! Viel Erfolg!
 
shadowrid0r schrieb:
Wie kann man nur der Maßen verkniffen sein?
Mit "verkniffen" hat das nichts zu tun. Du erzählst hier halt Unsinn, und das hilft uns nicht weiter, wie Cardhu auch schon sagte. Dass du so darauf bestehst, dass der Unsinn "gegen die gängigen Meinungen hier" stimmen würde, kommt dazu.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, man kann schon versuchen dem eins reinzuwürgen aber die Chancen dürften schon recht gering sein.
Du müsstest erstmal bei einem Anwalt in Vorkasse gehen und hoffen, dass du Recht bekommst.
Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei verschiedene paar Schuhe.

Cardhu schrieb:
Kleiner Hinweis für alle die es nicht gemerkt haben oder sich anscheinend super gut in bulgarischem Recht auskennen:
Es gilt das Gesetz zum Urheberrecht von Bulgarien und nicht von Deutschland

Cardhu schrieb:
@shadowrid0rDas müsste man nach deutschem Recht aktiv anbieten und nicht explizit ausschließen. Da für den Kauf deutsches Recht galt, ist eben das bindend.

Cardhu schrieb:
Dann mach dich mit bulgarischem Recht vertraut und wie du es umsetzt aus Deutschland heraus.
Cardhu schrieb:
Und das sagt du, weil du dich mit bulgarischem Recht so gut auskennst wie mit deutschem?
Also garnicht?!

Anstatt die Leute hier mit Widersprüchlichen Aussagen voll zu labern und sich hier als Super-Anwalt für bulgarisches Recht hinzustellen und pauschal jeden als blöd darstellen und sinnlos seinen Post-Zähler hoch zu treiben wäre es doch mal sinnvoll die Leute mit deinem Wissen aufzuklären.
 
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