Urheberrechtsverletzung eines meiner Bilder

acty

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März 2008
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13.859
Hallo leute,

soeben bin ich auf etwas gestoßen und würde nun gerne wissen, ob dies unter o.g. Punkt fiele?

Hier war die idee, freundin zieht weg, und sollte nun per anhalter nach berlin - entscheidet sich aber dann doch lieber hier zu bleiben
Ori
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diebesgut
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was kann man da tun ?
die blonde tussi (auch von rügen) ist so eine selbst ernannte high society schnalle

grade anhand der gesammtwirkung des bilder liegt doch ein diebstahl meines geistigen eigentumes vor - oder etwa nicht ?

bin gespannt wie ihr das seht

danke schonmal
 
Glaube weniger, dass da ein Rechtsbruch vorliegt.
Rechtsauskunft kann ich dir aber nicht geben.

Tipp: Lass dich einfach nicht ärgern

Und für Rechtsthemen bist du hier sowieso an der falschen Adresse. Da muss man vorsichtig sein.

Möglicherweiße hast eher du gerade einen Rechtsbruch begangen in dem du das Bild mit der blonden Frau verwendest. Aber auch dazu keine Rechtsauskunft von mir.
 
Ich behaupte mal ein koffer ein Schild wo Berlin drauf steht und Bier zählt nicht so wirklich unter geistiges Eigentum das hat in Deutschland so gut wie jeder Tramper...
 
OMG.. du übertreibst es maßlos ^^ ganz bestimmt liegt hier garkeine rechtsverletzung vor. echtmal loool ^^ als ob niemand mehr ähnliche bilder machen dürfte mit ähnlichen ideen nur weil du eins gemacht hast o_O das wurde schon milionenmal vorher gemacht bevor du deine bilder erstellt hattest folglich wären deine ebenfalls geklaut. LOL xD
 
Ist das eine ernst gemeinte Frage hier??

Hast du überhaupt das Recht, das Sixpack-Design des Bierherstellers abzufotografieren und es zu veröffentlichen?

Schnell, ruft die GEMA an!!
acty hat hier geistiges Eigentum geklaut!
 
Zuletzt bearbeitet:
Eindeutig liegt hier KEINE Rechtsverletzung noch eine Urheberrechtsverletzung vor.
mfg
 
ja wenn ihr die bilder kommerziell einsetzen wollt, braucht ihr eine zustimmung von "berliner kindl".

Radeberger Gruppe KG
c/o Berliner-Kindl-Schultheiss-Brauerei
Indira-Gandhi-Str. 66-69
D-13053 Berlin

Telefon: +49 (0)30 / 96 09 0
Telefax: +49 (0)30 / 96 09 598
info@berliner-kindl.de
 
Hallo acty,

nur die Idee beziehungsweise die Wahl eines Motives lässt sich nicht urheberrechtlich schützen. Erst wenn jemand so dreist ist und deine erstellten Bilder verwendet oder in irgendeiner Art und Weise dein Werk als Basis für eine Modifikation heranzieht, liegt ein Verstoß vor.

Das finde ich auch gut so, denn wo kämen wir hin, wenn niemand mehr ein Auto oder ein Haus fotografieren könnte, weil jemand schon mal dieselbe Idee hatte? ;)
 
ja da haste auch recht donnydepp xD wenn du die bilder in irgendeiner form kommerzialisieren willst und diese so nutzt, betreibst nur du eine urheberrechtsverletzung xD
 
nun, ob es eine besondere geistige leistung ist, auf einen pappkarton berlin zu schreiben und diesen in einer tollen pose zu fotografieren ist aus meiner sicht fragwürdig.

dreamy_betty schrieb:
nur die Idee beziehungsweise die Wahl eines Motives lässt sich nicht urheberrechtlich schützen.
doch, wenn es eine besondere geistige leistung ist bzw. würdig mit urheberrecht zu versehen.
 
okay danke :)
kurze frage - kurze antwort

kann somit zu oder gar gelöscht werden
 
dreamy_betty schrieb:
nur die Idee beziehungsweise die Wahl eines Motives lässt sich nicht urheberrechtlich schützen.
doch, wenn es eine besondere geistige leistung ist bzw. würdig mit urheberrecht zu versehen.
 
Selbst wenn die Idee geklaut sein sollte. Qualitativ liegen Welten zwischen "Original" und "Kopie". Das unterste Bild kann man doch nirgendwo kommerziell anbieten ohne Gelächter zu kassieren.
 
Lass der selbst ernannten High-Society Schnalle doch die Nachricht zukommen, dass sie beim nächsten Mal lieber direkt zu dir kommt. Dann gibts auch gute Fotos und nicht dieses langweilige und technisch schlechte geknipse was sie da aufbietet.
 
noay11 schrieb:
doch, wenn es eine besondere geistige leistung ist bzw. würdig mit urheberrecht zu versehen.

Ich würde das nichtmal so eng formulieren - aber es müsste schon aus meiner Laiensicht mehr als in dem Fall kopiert werden, also nicht nur einfach mal die gleichen Gegenstände im Bild.

Man käme der Urheberrechtsverletzung schon näher wenn die Gegenstände wie im Original im Vordergrund sind und Blondi im Hintergrund einen Waldweg entlang geht, Rücken der Kamera zugekehrt - halt die Komposition wie im Original.

Gibt da so ein paar Fälle meine ich in die Richtung.
 
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