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Moriendor
Gast
godapol schrieb:nicht nur behaupten, sondern belegen. was hat napster konkret wem wann "angetan"?
Ich brauche historische Fakten nicht zu belegen. Google ist Dein Freund, falls Du Zweifel an meiner Aussage hast.
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godapol schrieb:nicht nur behaupten, sondern belegen. was hat napster konkret wem wann "angetan"?
Moriendor schrieb:Ich brauche historische Fakten nicht zu belegen. Google ist Dein Freund, falls Du Zweifel an meiner Aussage hast.
Raub
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
godapol schrieb:deine argumentation beruht auf der falschen annahme, dass niemand bereit ist, für einen download zu zahlen. dass dies genügend leute sind, sieht man am erfolgt von z.b. itunes oder dem erfolg des kindle.
o.O Das ist doch schon seit Jahren Standard, oder?Ein pro-aktives Handeln Rapidshares, also die Löschung von urheberrechtlich geschützten Dateien, die bereits beim Upload erkannt werden, wird vom Gericht nur dann vorausgesetzt, wenn es zum Upload von Inhalten kommt, die bereits als rechtsverletzend erkannt wurden.
Fetter Fettsack schrieb:Das ist irrelevant dafür, dass ein Rechtsbruch damit begangen wird, wenn man außerhalb der Ausnahmen des UrhG Kopien anfertigt. Ob es die Plattenindustire überlebt oder nicht, ist dafür nicht von Belang.
HighTech-Freak schrieb:Das Urteil ist mMn absolut vertretbar. Rapidshare führt eine Hitlist und schüttet Boni aus für unbekannte Files... dann sollen die die Files auch prüfen! Das wäre doch eigentlich selbstverständlich... -.-'
so haben unsere großväter damals auch argumentiert. es war schließlich gesetz. kein nachdenken, kein kritisches hinterfragen. duckmäuserisches handeln, selbst wenn die ungerechtigtkeit immer offensichtlicher wird.
2. Du sagst es ja selber:godapol schrieb:1. ist es nicht. du hast es offenbar nicht verstanden.
2. die bonusausschüttung ist bereits seit 2010 eingestellt.
3. was machen sie bei verschlüsselten dateien?
4. was ist mit der proaktiven suche nach links im internt? soll RS das internet jeden tag durchsuchen???
3. & 4. Is leichter umsetzbar als Du denkst und zwar aus mehreren Gründen:Dass dies technisch nicht leicht umsetzbar ist, war auch dem Gericht bekannt, weshalb sich nicht allein aus dem Geschäftsmodell von Rapidshare eine erhöhte Prüfpflicht ergebe. Da der Filehoster hochfrequentierte Dateien allerdings mit einem Bonussystem vergütet hat und diese Förderung „die Gefahr massenhafter Begehung von Urheberrechtsverletzungen“ berge, seien Prüf- und Handlungspflichten zu Lasten Rapidshares zumutbar.