SavageSkull schrieb:
Aber die ist gnadenlos überfordert.
Auf Basis welcher Tatsache äußerst du die Vermutung? Das Prüfverfahren ist bekannt und üblicherweise reicht es die Produkte mit entsprechendem Vorlauf einzureichen. Oder wie erklärst du dir die ganzen Spiele, die pünktlich zum internationalen Release bewertet sind. Und erst die Titel, die das Wochen vorher sind oder noch mal Änderungen erfahren müssen, damit die eine bestimmte Freigabe bekommen? Inwieweit ist die USK überfordert und woher weiß du das?
Weiterhin landen Uncut-Titel keineswegs automatisch bei der USK. Wobei du recht hast, dass uncut nicht bedeutet, das es nie bei der USK war. Die prüft einfach das, was ihr vorgelegt wird, die Unterscheidung Uncut und Import von
riDDi ist sicherlich so nicht korrekt. Nur die BPjM prüft auf Antrag Titel, die nicht durch das USK-Verfahren liefen oder dort keine Kennzeichnung erhalten haben. Es ist aber natürlich durchaus wahrscheinlich, dass der Publisher zunächst eine ungeschnittene Version einreicht, aber wo manifestiert sich da denn genau die Überforderung?
Wenn das Teil das Verfahren durchlaufen hat, dann kann der Publisher immer noch entscheiden, ob er es in Deutschland auf den Markt bringt oder nicht (oder es erneut prüfen lässt, unverändert oder nicht), es ändert aber nichts an dem Urteil oder den gesetzlichen und gesellschaftlichen Bedingungen, die die USK als Selbstkontrolle halt beachten muss.
Schlimm an der Sache ist, dass ein Elternteil sich strafbar macht, wenn er seinem Kind ein ungeprüftes (Lern-)Spiel vorsetzt...
Was schlicht Unsinn ist. Als Erziehungsberechtigter kannst du deinem Kind zunächst mal so ziemlich alles vorsetzen, selbst beschlagnahmte Medien. Gesetzlich kannst du zwar deine Erziehungspflicht verletzten, wenn du ihnen indizierte oder "entwicklungsbeeinträchtigende" Medien einfach so überlässt, aber den Nachweis muss dann erst mal die zuständige Behörde bringen. Ganz sicher wird sie das nicht tun, wenn es ein ungeprüftes Lernspiel ist.
Da du im selben Beitrag auch erwähnst, dass ungeprüft nicht automatisch indiziert heißt, ist die einzige Einschränkung, dass Dritte dem jeweiligen Kind den Inhalt nicht zugänglich machen dürfen, ohne selber eine Ordnungswidrigkeit zu begehen (also keineswegs strafbar machen). Wobei dann immer noch die Frage ist, ob das ungeprüfte Programm überhaupt als entwicklungsschädigend betrachtet werden könnte.
Erwachsenen den Erwerb von uncut, import und indizierten Titeln ermöglichen
Die ersten beiden Dinge mögen funktionieren, letzteres wohl kaum. Denn Steam kann nicht kontrollieren, wer gerade vor dem Rechner sitzt. Genau deswegen gibt es im Versandhandel den Kniff mit dem "eigenhändig", so dass nur der Besteller die Ware gegen Ausweis erhalten kann. Die Rechtslage wird bei indizierter Ware ist vor allem so, dass schon beim Betrachten des Angebotes sicher sein muss, dass nur Berechtige es sehen. Stellt sich die Frage, ob ein verifizierter Account dem Gesetz genügen würde. Die aktuelle Abfrage des Geburtsdatums ist hierzulande jedenfalls wirkungslos.
Den Wiederverkauf von Titeln ermöglichen
Steam existiert auch gerade deswegen, um den Wiederverkauf zu verhindern. Von daher passiert das nicht, es sei denn es würde gesetzlich oder per Gerichtsurteil vorgeschrieben. Aber es gibt schon Urteile, die genau das Gegenteil als akzeptabel feststellen.
Und weil hier Rechtslage (für die Valve und selbst die USK wenig kann) und Geschäftsinteressen (die bei allen Publishern gleich aussehen) schlichtweg diesen Vorstellungen entgegen stehen, ist wohl die Verbesserung des Service im Rahmen dessen vermutlich interessanter.
