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Wobei ich da unterscheiden würde, zwischen eine Behinderung, die im Verlaufe des Lebens unverschuldet eintritt und einer, die von Geburt an vorhanden ist. In letzterem Fall sehe ich ausschließlich die Eltern in der Pflicht. Eltern entscheiden sich ein Kind zu bekommen, ein Kind entscheidet sich nicht Eltern zu bekommen. Wer sich dafür entscheidet ein Kind zu bekommen, der sollte auch die Verantwortung dafür tragen (und wer zu dämlich ist diesen Sachverhalt überhaupt zu begeifen der sollte generell die Finger von sämtlichen Geschlechtsteilen lassen, außer zum Waschen). Die Gesellschaft sollte nur einspringen müssen, wenn es wirklich nicht anders geht. Dann können jene Menschen, die wirklich nichts dafür können besser versorgt werden, denn Geld, das beim einen landet fehlt wieder woanders.SE. schrieb:Dennoch sind Unterschiede vorhanden. Gerade das Schonvermögen ist lächerlich niedrig beim SGB XII in anbetracht der „Zielgruppe“, das Einkommen des Partners wird ebenfalls mit angerechnet. Wer wenn nicht diese Gruppe von Menschen sollte Anrecht auf ein BGE haben? Weder Alter noch Behinderung, die zur völligen Erwerbsminderung führt, sind ein in der Regel selbstgewähltes Los.
Leider sind die Systeme zu pauschal. Das hilft dem ein oder anderen, aber eben auf Kosten eines weiteren.