News Verbraucherzentrale warnt vor „Fakeshops“

Schadenfreude ist beim Thema "Online-Betrug" meiner Meinung nach fehl am Platze, dafür fehlt einfach zu viel Medienkompetenz beim durchschnittlichen Onlinebürger.

Es freut mich doch seit Jahren, wenn ich hier im Forum lesen darf, Alternate wäre zu teuer.
Dafür ist bisher jede bestellte Ware - umgehend und zu durchaus "günstigen" Preisen - angekommen.

Vor PayPal / Kreditkartenkäufen im Ausland schrecke ich auch bei hohen Summen nicht zurück, nur sollte man sich vorher über den Geschäftspartner erkundigen!
Listen der Vertragshändler beim Hersteller sind zum Beispiel eine feine Sache.

Lautsprecher zum halben Preis in Österreich gekauft, Subwoofer dazu direkt aus England - alles angekommen.
 
Mandulli schrieb:
AGBs ???? Fehlt nur noch "einzigste" und "Standart"

Coolinger schrieb:

tja und im Artikel steht was von AGB's...

AGB kann Singular oder Plural bedeuten, daher werden mehrere AGB gerne gerne mit dem Mehrzahl-S versehen. der Redakteur möchte aber auf die Verwendung des Apostroph hinweisen, welches besitzanzeigende Wirkung hat.

Ätsch ^^
 
Falsch, im Artikel steht "ABG's" und ist einfach nur ein nicht-gekennzeichnetes Zitat. Das ist der einzige Fehler.

Zur Besitzanzeige: Wen oder was sollen die "ABG" denn besitzen?
 
Ich wollte auch mal bei einem Reifenhändler bestellen, welcher Paypal anbot.
Doch konnte man dort "angeblich" bei der ersten Bestellung nur per Vorkasse bestellen, erst nach der ersten Bestellung sei es möglich Paypal zu nutzen. (na klar...)
Da wurde ich natürlich stutzig und hab mal ein wenig nachgeschaut. Und siehe da, es war ein bekannter Shop welcher die Leute abzockt...
 
Reknarock schrieb:
Doch konnte man dort "angeblich" bei der ersten Bestellung nur per Vorkasse bestellen, erst nach der ersten Bestellung sei es möglich Paypal zu nutzen. (na klar...)
Sowas ist an sich nicht verdächtig. Wenn der Shop häufiger Probleme hatte mit Kunden die ihr Geld über Paypal ungerechtfertigt zurückgeholt haben, so ist das ein verständlicher Schritt. Zahlen auf Rechnung bieten viele auch nicht bei der ersten Bestellung an.
Ich persönlich verkaufe derzeit nichts mehr bei Ebay, weil man unter 50 Bewertungen Paypal anbieten muss, mir das Risiko aber zu hoch ist.
 
Kraligor schrieb:
Falsch, im Artikel steht "ABG's" und ist einfach nur ein nicht-gekennzeichnetes Zitat. Das ist der einzige Fehler.

Zur Besitzanzeige: Wen oder was sollen die "ABG" denn besitzen?

irre ich oder beschreibst du dasselbe und stellst meine im sinne gleichlautende aussage als falsch dar?! mir geht es darum, dass fälschlicherweise das apostroph-S benutzt wurde, welches besitzanzeigend ist. das mehrzahl-S ist in dem sinne soweit akzeptabel, als das es ja auch umgangssprachlich heißt "eine CPU" und "viele CPUs", obwohl es ins deutsche übersetzt ja "viele zentrale prozessoreinheiten" sind. auch vergleichbar mit eine Mama und viele Mamas ODER ein Auto / viele Autos.

habe ich mich verständlicher machen können? mir ist ja bewußt, das die deutsche sprache da sehr starr wirkt, aber halt eigentlich mal etwas flexibler werden sollte. auch wenn ich lieber die vollast hätte statt der neudeutschen volllast oder schiffahrt statt schifffahrt.
 
Nochmals: "ABG's" ist in exakt dieser Form ein Zitat. So steht es in den Shops. Deswegen als Zitat auch im Artikel.

Und: Wer auf Grammik und Rechtschreibung pocht sollte erst einmal Groß-/Kleinschreibung beachten. Das ist mindestens genauso nervig.
 
MahatmaPech schrieb:
irre ich oder beschreibst du dasselbe und stellst meine im sinne gleichlautende aussage als falsch dar?!

Du irrst dich. ;)

Im Artikel steht "ABG's", mit B und G getauscht. Und genau so steht es auch im Fakeshop. Der einzige Fehler des Redakteurs ist, dass er vergessen hat, das Zitat zu kennzeichnen.
 
@admiraler flottenfalke und Kraligor:

den Buchstabendreher hab ich total überlesen. bei der Uhrzeit aber auch nicht wirklich schwer. ^^ frühs war ich noch nicht richtig wach und abends nicht mehr :D
 
habe leider bei Hexa Store bestellt. Ist mein Geld wirklich futsch oder gibt es eine Möglichkeit es zurück zu bekommen?
 
Da dürfteste womöglich schlechte Karten haben. Anhand der Bankverbindung die du ja bekommen hast, kannste jedenfalls Anzeige wegen Betrugs erstatten.
Leider sitzt der Shop im Ausland (London). Da wird es schwieriger auf dem zivilrechtlichem Weg. Denn durch eine Betrugsanzeige bekommst du dein Geld nicht wieder, das muss gesondert eingeklagt werden. Zuerst mit einem Mahnbescheid:
http://www.online-mahnbescheid.de/infos_026.html
Danach geht es dann weiter zur Klage. Und da kann es bzgl Gerichtsstand heikel werden. Denn die Verhandlung könnte auch im Ausland stattfinden.

Erfolgsaussichten schätze ich als gering ein. Zumindest Anzeige solltest du aber erstatten.
 
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