Verkaufte Grafikkarte Käufer meldet nach 11 Tagen kein Bild

maxi_rodriges schrieb:
Ruhe bewahren, du sitzt am längeren Hebel
Mache ich auch, ich bin ja an einer Lösung interessiert.
Cyberpunk61 schrieb:
Nimm den Käufer einfach mal an die Hand und lass ihn ein Hard Reset des BIOS durchführen.
Hab ich ja vorgehabt, aber dazu müsste er sich auch melden.
firespot schrieb:
Ob ein Gericht nun "Garantie" und "Gewährleistung" im umgangssprachlichen Sinne und im Kontext eines Privatverkaus gleichsetzen wird -> keine Ahnung, verlassen würde ich mich aber besser nicht darauf.
Hab da vorhin ein paar Sachen drüber gelesen, klar kann man sich nicht 100% drauf verlassen, aber man kann so argumentieren, gerade wenn es in dieser Hinsicht auch schon Urteile gibt.
will-lee schrieb:
In deinem Fall: Zurücknehmen, falls er drauf besteht und als Lehrgeld abhaken. Denn einen Zeugen, der die fehlerfreie Übergabe beweist, wirst du nicht haben, oder?
Mein Sohn war dabei, allerdings wird seine Meinung wahrscheinlich nicht zählen, weil er erst 10 Jahre alt ist, er war den Tag davor mit bei, hatten mit den beiden PC noch gezockt, danach hatte ich die alte Karte ausgebaut und die neue rein. Fehlerfrei bei übergabe kann ich ja nicht zu 1000 % ausschließen, nur dass es unmittelbar vor dem Ausbau fehlerfrei lief hatte ja an dem PC gespielt und hatte auch furemark am laufen.
 
Backfisch schrieb:
1998 durchaus noch ein Problem...
Ist es auch jetzt noch… ohne Uefi Reset und DDU remove ist meine 9070xt auch nicht erkannt worden.

Kp woran es am Ende manchmal liegt aber möglich ist (fast) alles.
 
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Es ist vollkommen egal ob er die Karte vorher hätte testen können. Es ist auch vollkommen egal, dass er 11 Tage später damit kommt.
Wäre beides nicht egal, müsste man anders handeln wenn es das Testangebot nicht gegeben hätte und der Käufer sich nach 2h meldet. Muss man aber nicht. Privatverkauf heisst gekauft wie gesehen, selbst schuld wenn man sich nicht vorher versichert, das die Funktion gewährleistet ist.

Du wärst nur haftbar, wenn du bewusst Mängel verschwiegen hast und (!) man es dir nachweisen kann.*
Natürlich gehen wir davon aus du hast nichts wissentlich verschwiegen, daher kann dir auch nichts nachgewiesen werden. Sind wir ehrlich, könnte man dir auch kaum etwas nachweisen, wenn es anders wäre.

*und aus der Haftung würdest du auch nicht rauskommen, wenn du Testangebote gemacht hast oder es den Käufer erst nach 11 Tagen auffällt. Den diese beiden Dinge ändern rechtlich nichts.
 
Schinken42 schrieb:
Du wärst nur haftbar, wenn du bewusst Mängel verschwiegen hast und (!) man es dir nachweisen kann.*
Natürlich gehen wir davon aus du hast nichts wissentlich verschwiegen, daher kann dir auch nichts nachgewiesen werden. Sind wir ehrlich, könnte man dir auch kaum etwas nachweisen, wenn es anders wäre.
Ich habe den Abend vorher ja an dem PC noch gespielt und habe mit furmark ja auch noch ein Stresstest gemacht alleine um einen Vergleich zu haben zur neuen Grafikkarte.
 
HtOW schrieb:
Kann noch halbwegs Sinn machen (Problem mit dem GOP).

HtOW schrieb:
Globuli verkaufen sich auch ganz prima und die Fans schwören auch auf ihre Wirkung :D

Nüchtern betrachtet ist Windows 11 jedoch klug genug in den meisten Fällen den richtigen Treiber zu laden oder auf generische Treiber auszuweichen.
 
Schinken42 schrieb:
Es ist vollkommen egal ob er die Karte vorher hätte testen können. Es ist auch vollkommen egal, dass er 11 Tage später damit kommt.
Wäre beides nicht egal, müsste man anders handeln wenn es das Testangebot nicht gegeben hätte und der Käufer sich nach 2h meldet. Muss man aber nicht. Privatverkauf heisst gekauft wie gesehen, selbst schuld wenn man sich nicht vorher versichert, das die Funktion gewährleistet ist.

Du wärst nur haftbar, wenn du bewusst Mängel verschwiegen hast und (!) man es dir nachweisen kann.*
Natürlich gehen wir davon aus du hast nichts wissentlich verschwiegen, daher kann dir auch nichts nachgewiesen werden. Sind wir ehrlich, könnte man dir auch kaum etwas nachweisen, wenn es anders wäre.

*und aus der Haftung würdest du auch nicht rauskommen, wenn du Testangebote gemacht hast oder es den Käufer erst nach 11 Tagen auffällt. Den diese beiden Dinge ändern rechtlich nichts.

Nicht, wenn man die Gewährleistung nicht ausschließt, was hier wohl nicht passiert ist.

Solange der Käufer sich aber nicht mehr meldet, eh egal.
 
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Schinken42 schrieb:
Privatverkauf heisst gekauft wie gesehen, selbst schuld wenn man sich nicht vorher versichert, das die Funktion gewährleistet ist.
Nein. Heißt es eben nicht. "Gekauft wie gesehen" gibt es schlicht und ergreifend nicht. Ich kann mir eine Ware anschauen die rein äußerlich keine Mängel hat. Ich weiß aber nicht, ob sie nicht doch Mängel hat. Das sollte der Verkäufer im Zweifel wissen und angeben. Genau deswegen gibt es auch die Pflicht, Mängel entsprechend anzuzeigen. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Gegenstand so genau wie möglich zu beschreiben.

Man ist haftbar, wenn man die Sachmangelhaftung, das ist im Grunde die Gewährleistung, nicht eindeutig ausschließt. Die Formulierung "Privatverkauf, keine Gewährleistung und Garantie" reicht da nach gängiger Rechtsprechung eben nicht aus. Es gibt im Netz genug Tipps für einen einfachen Satz, wie man die Gewährleistung wirklich ausschließt.
Hat man das, was ich hier grundsätzlich bezweifle, dann kommt dein "man ist nur haftbar, wenn man etwas verschwiegen hat, wovon man wusste" ins Spiel.

Ich als Verkäufer bin erstmal in der Bringschuld. Auch für mein eigenes Interesse. Ich muss den Zustand der Sache am besten kennen um eben nicht im Nachhinein unterstellt zu bekommen, man hätte etwas verschwiegen.
 
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sunny1976 schrieb:
Ich habe den Abend vorher ja an dem PC noch gespielt und habe mit furmark ja auch noch ein Stresstest gemacht alleine um einen Vergleich zu haben zur neuen Grafikkarte.
Wie gesagt, vollkommen Rille.
Du bist auch nicht verpflichtet die Funktionsfähigkeit zu testen. Du darfst schlicht nicht bewusst lügen (und es dir dann auch noch nachweisen lassen, was eh faktisch unmöglich ist.)
 
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Backfisch schrieb:
Nüchtern betrachtet ist Windows 11 jedoch klug genug in den meisten Fällen den richtigen Treiber zu laden oder auf generische Treiber auszuweichen.
Da gehe ich grundsätzlich ja auch von aus, aber es gibt da ja trotzdem 2-3 Dinge wo es nicht auf Anhieb klappt.
 
Schinken42 schrieb:
Du bist auch nicht verpflichtet die Funktionsfähigkeit zu testen
Du bist verpflichtet genaue Angaben zum Zustand zu machen...
 
will-lee schrieb:
Nicht, wenn man die Gewährleistung nicht ausschließt, was hier wohl nicht passiert ist.

Solange der Käufer sich aber nicht mehr meldet, eh egal.
Doch. Diese kleinen Disclaimer am Ende der Anzeige bringen Nullkommanix.
Als Privatverkäufer hat man keine Gewährleistungspflicht.
Ergänzung ()

kachiri schrieb:
Du bist verpflichtet genaue Angaben zum Zustand zu machen...
Ja, und wenn du sagst "hat vor nem halben Jahr funktioniert" und der Käufer nimmt das so hin, reicht das aus um diese Vorgabe zu erfüllen.
 
firespot schrieb:
Im Zweifel wird aber der Käufer in der besseren juristischen Ausgangslage sein, und wenn der auf Auftausch/Geld-zurück etc. besteht, muss sich der Verkäufer bewusst sein, dass der Käufer damit wohl im Recht ist.
Ob ein Gericht nun "Garantie" und "Gewährleistung" im umgangssprachlichen Sinne und im Kontext eines Privatverkaus gleichsetzen wird -> keine Ahnung, verlassen würde ich mich aber besser nicht darauf.

Würde ich nicht so sehen - natürlich trotzdem potenziell unangenehm weil schlussendlich erst vor Gericht zu klären. Aber es gibt Urteile in denen im Kontext eines Privatverkaufs der "Ausschluss einer Garantie" als wirksamer Gewährleistungsausschluss befunden wurde.

@Schinken42 Man hat keine Pflicht in dem Sinne, dass man diese ausschließen kann - im Gegensatz zu einem gewerblichen Verkäufer/Händler. Dies muss man aber in einer passenden Form tun.
 
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Schinken42 schrieb:
Ja, und wenn du sagst "hat vor nem halben Jahr funktioniert" und der Käufer nimmt das so hin, reicht das aus um diese Vorgabe zu erfüllen.
Und wenn es jetzt nicht mehr funktioniert, habe ich quasi schon angegeben, dass es funktioniert. Und schon haben wir eine Abweichung von der Beschreibung ;)
 
kachiri schrieb:
Nein. Heißt es eben nicht. "Gekauft wie gesehen" gibt es schlicht und ergreifend nicht. Ich kann mir eine Ware anschauen die rein äußerlich keine Mängel hat. Ich weiß aber nicht, ob sie nicht doch Mängel hat. Das sollte der Verkäufer im Zweifel wissen und angeben. Genau deswegen gibt es auch die Pflicht, Mängel entsprechend anzuzeigen. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Gegenstand so genau wie möglich zu beschreiben.
Ja, nach bestem Wissen. Treu und Glauben ist hier das Stichwort. Der Käufer kann davon ausgehen und hat auch das Recht, funktionsfähige Waren zu erhalten.

kachiri schrieb:
Man ist haftbar, wenn man die Sachmangelhaftung, das ist im Grunde die Gewährleistung, nicht eindeutig ausschließt. Die Formulierung "Privatverkauf, keine Gewährleistung und Garantie" reicht da nach gängiger Rechtsprechung eben nicht aus. Es gibt im Netz genug Tipps für einen einfachen Satz, wie man die Gewährleistung wirklich ausschließt.
Hat man das, was ich hier grundsätzlich bezweifle, dann kommt dein "man ist nur haftbar, wenn man etwas verschwiegen hat, wovon man wusste" ins Spiel.
Naja, nein. Aber glaub was du magst. Rechtssicher ist die Beratung in nem Forum eh nicht
kachiri schrieb:
Ich als Verkäufer bin erstmal in der Bringschuld. Auch für mein eigenes Interesse. Ich muss den Zustand der Sache am besten kennen um eben nicht im Nachhinein unterstellt zu bekommen, man hätte etwas verschwiegen.
Eben nicht. Ich muss gar nichts wissen, ich darf nur nichts behaupten von dem ich weiss, dass es nicht stimmt.
Ich kann auch etwas verkaufen und sagen "seit 10 Jahren nicht benutzt, aber damals hats funktioniert". Solange es stimmt, passt das.

Ist natürlich müßig sich hier zu wiederholen, ich hab von meiner Seite alles dazu gesagt.
 
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Schinken42 schrieb:
Eben nicht. Ich muss gar nichts wissen, ich darf nur nichts behaupten von dem ich weiss, dass es nicht stimmt.
Ich kann auch etwas verkaufen und sagen "seit 10 Jahren nicht benutzt, aber damals hats funktioniert". Solange es stimmt, passt das.
Du musst schon genau beschreiben. Du kannst nicht in den Raum stellen, dass es funktioniert, obwohl du das gar nicht weißt. Warum sollte ich als Käufer davon ausgehen, dass bspw. eine Grafikkarte, die seit 10 Jahren irgendwo rumliegt, plötzlich nicht mehr funktioniert?
Dafür gibt es keinen Grund - außer mir verschweigt der Verkäufer etwas. Zum Beispiel, dass die Karte jahrelang im feuchten Keller ungeschützt rumlag.
Dann darf ich aber auch nicht in die Beschreibung packen "hat vor 10 Jahren funktioniert". Sondern muss schon konkret sein: "Habe die Grafikkarte vor 10 Jahren zuletzt genutzt. Da hat sie noch funktioniert. Lag die Jahre die ganze Zeit im Keller und hat schon ein paar Umzüge hinter sich. Ich weiß also nicht, ob sie noch funktioniert und verkaufe sie daher für Bastler..."

Nochmal: Artikelbeschreibung ist trumpf. Sonst kann ich dir als Käufer trotz möglichen Haftungsausschluss trotzdem einen Strick ziehen, weil die Ware dann nicht wie beschrieben ist.

Denn die Artikelbeschreibung ist wesentlicher Inhalt eines Kaufvertrages. Auch zwischen Privat.


Nochmal: Du kannst die Sachmängelhaftung nur für nicht offensichtliche Mängel ausschließen. Also Mängel, die auch du gar nicht hättest beschreiben können. Die dir selbst nicht bekannt waren. Bekannte Mängel sind davon nicht ausgeschlossen. Und du solltest den Zustand deiner verkauften Ware am besten kennen oder das genau so auch angeben: Du weißt es selbst nicht. Aber quasi in den Raum zu werfen, es funktioniert, weil es hat ja vor 10 Jahren funktioniert (und es liegen keine anderen Informationen vor, dass das nicht mehr so sein könnte) dürfte rechtlich schwierig durchzusetzen sein ;)
 
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Ich denke die "rechtliche" Seite ist bei jeder Verkaufskonstellation unterschiedlich. Alleine beim Kaufgespräch vor Ort war niemand dabei. Egal wer von uns kann sicher sagen was Sache ist, ohne mit dabei gewesen zu sein. Spekulationen machen da also keinen Sinn.

Was man machen sollte oder machen könnte:

Der Käufer hat die Grafikkarte ja abgeholt @sunny1976 korrekt?

Biete an, dass er mit PC und Graka zu Dir kommt und ihr schaut gemeinsam drüber oder trefft Euch auf neutralem Boden. Das ist sicherlich ein logistischer Aufwand, wenn es aber um die Klärung eines Problems mit Kosten von XX€ gilt ist das eventuell sinnvoll.

Ich würde versuchen eine zwischenmenschliche Lösung zu finden. Sollte auf das Angebot nicht geantwortet werden, dann musst du auch nicht weiter hinterherjagen, dann würde ich es abhaken. Du hast Angebote zur Lösungsfindung gegeben und diese wurden ignoriert.

Weiterhin muss man eben immer die ganze Situation von ganz weit weg betrachten. Keiner hier weiß wie es wirklich war. Möglicherweise war die Karte bereits defekt, vllt. beim Ausbau kaputt gegangen, beim Transport, beim Einbau oder bei irgend einer anderen Tätigtkeit. Vllt. passt das Netzteil nicht, kein Treiber drauf, defektes Kabel oder Kabel kommt nicht klar mit allem. Staub im Stecker, nicht richtig connected und und und.

Wenn die Karte bei Dir ist ausprobieren. Sollte sie da dann nicht mehr funktionieren muss man sich einigen. Wie ein möglicher Rechtsstreit ausgehen wird hängt von so vielen Dingen ab und man kann es nie vorhersehen. Allein der Richter kann bei identischem Sachverhalt anders entscheiden, je nachdem wen man da erwischt. Vor allem bei ganz engen Geschichten. Allein die Kosten, wenn keine Rechtsschutz vorhanden sind, wird die Kosten der Graka wahrscheinlich deutlich überschreiten.
 
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kachiri schrieb:
Nochmal: Artikelbeschreibung ist trumpf. Sonst kann ich dir als Käufer trotz möglichen Haftungsausschluss trotzdem einen Strick ziehen, weil die Ware dann nicht wie beschrieben ist.
Wie schon gesagt, die Grafikkarte lief bis zum Ausbau Fehlerfrei, klar kann grundsätzlich auch bei einen Ausbau was kaputt gehen, deswegen hab ich ja angeboten das es getestet werden kann auch in eigenen PC, er hätte ja nur den PC mitbringen brauchen.

Wir hatten uns auch noch eine Weile unterhalten und über die Karte und das Netzteil, und wo er nicht testen wollte hatte ich auch noch erwähnt, dass ich ab Übergabe für nichts mehr Garantiere, zumal er ja auch beim Transport oder beim Einbau was kaputt machen könnte, er hat die nur in der Antistatikhülle transportiert, obwohl ich darauf hingewiesen habe, dass er noch was mitbringen soll.

Millkaa schrieb:
Alleine beim Kaufgespräch vor Ort war niemand dabei.
Doch mein Sohn war dabei, wie schon gesagt, ist er 10.
Millkaa schrieb:
Der Käufer hat die Grafikkarte ja abgeholt @sunny1976 korrekt?
Genau

Und ich habe indirekt ja auch schon Hilfe angeboten, indem ich so ein paar Sachen gefragt habe zu seinem PC, aber wie gesagt bis jetzt keine Reaktion.
 
Abwarten ob überhaupt was kommt. Selber Hand anlegen und helfen oder Tipps geben - sehe ich zweischneidig. Am Ende ist noch mehr defekt oder tut nicht und dann? Wobei - so bekommt ihr vielleicht Dein Haftpflicht dazu den ganze Wumms zu regeln :D
 
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Schinken42 schrieb:
Doch. Diese kleinen Disclaimer am Ende der Anzeige bringen Nullkommanix.
Als Privatverkäufer hat man keine
Schinken42 schrieb:
Doch. Diese kleinen Disclaimer am Ende der Anzeige bringen Nullkommanix.
Als Privatverkäufer hat man keine Gewährleistungspflicht.
Ergänzung ()


Ja, und wenn du sagst "hat vor nem halben Jahr funktioniert" und der Käufer nimmt das so hin, reicht das aus um diese Vorgabe zu erfüllen.

Bitteschön:

https://www.ra-kotz.de/vertragsrech...r-was-muessen-private-verkaeufer-beachten.htm
 
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